hey
nen kumpel von mir is letztens was passiert und wollt fragen ob hier jemand bescheid weiß was ihn erwartet.
also er wurde von den grünen angehalten und mußte pusten und hatte 1,4 natürlich auch bluttest ergebnis weiß er aber noch nich,er hat kene probezeit mehr.vielleicht weiß ja jemand wegen FS sperre oder MPU oder so oder wieviel strafe er zahlen kann.hab gehört das beim blut meißt der wert niedriger is als beim pusten stimmt das?vielen dank im vorraus
Allzeit gute Fahrt
Kontrolle
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Nicht zwingend! Kommt halt darauf an wie groß die Zeitspanne vom Pusten bis zum Blut ziehen ist

Alkohol wird ja in der Zeit weiterhin abgebaut, hört ja nich auf damit die Beamten nen leichteren Job haben
MfG
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ab 1,1 promille isses ne Straftat,
gibt 7 Punkte, Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren, Führerscheinentzug 6Monate - 5 Jahre)
Kann er nur hoffen, dass er beim BAK drunter kommt und/oder einen milde gestimmten Richter findet. Trotzdem kommt da einiges auf ihn zu
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Danke erstmal
die zeit von pusten zur blutprobe war so ne stunde vielleicht sagt er.er is aber o noch kene 21 hat jemand gesagt das is ja wegen der 0,0 regel jetz irgendwie anders. -
Hoffentlich stecken die so nen Idioten direkt innen Knast
Wie dumm kann man sein und so voll mitm Auto/Moped fahren?Die 0,0 Promill Regel wird da nix dran ändern soweit ich weis...
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Zitat
ab 0,5 Promille: 250,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
bei Eintragung von bereits einer Entscheidung 500,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen 750,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbotab 1,1 Promille: Geldstrafe oder Freiheitsentzug, 7 Punkte, 6 Monate bis 5 Jahre Entzug der Fahrerlaubnis
Bei Ersttätern sind bei einem Entzug der Fahrerlaubnis ein bis zwei Netto-Monatslöhne und eine Sperrfrist von 6 bis 12 Monaten üblich.
Für Fahrer, die jünger als 21 Jahre und/oder noch in der Probezeit sind, gilt jetzt die Null-Promille-Grenze.
Verstöße dagegen werden mit 125 Euro, 2 Punkten
und während der Probezeit mit Aufbauseminar und Probezeitverlängerung bestraft.
nachzulesen unter:
http://www.busgeldkatalog.de/
[links] Bußgeldkatalog >> Alkohol & Drogen -
hm also wenn das ne stunde zurück lag dann könnte das schon 1:1 hinkommen...
Mit der 0,0 Promilleregelung da kann ich keine verbindliche Aussage treffen, laut Bußgeldkatalog kostets 125€, wenn man bis zum 21. Lebensjahr oder in der PZ Alkoholische Getränke zu sich genommen hat.
Das dürfte aber nehme ich mal an nur bis 0,5 Promille gelten, weil ab da kostets 250€ und da gelten dann die normalen Regeln. bis 1,09 ists ne Ordnungswirdigkeit (oder ab 0,3 + Ausfallerscheinungen), ab 1,1 ne Straftat...
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