Blinker und das Gesetz

  • meien blinker gehn mal wieder nicht und nun wollt ich wissen ob es verboten ist ohne funkionierende blinker zu fahren? außerdem ist der tacho kaput (welle gebrochen).

    ist beides zwingend erfordich vom gesetzt her um damit am straßenverkehr teil zu nehmen?

    S51 B2-4 Bj. 85

  • Re: Blinker und das Gesetz

    Ja.

    Wenn Blinker dran sind, müssen sie auch funktionieren.
    Und ein Tacho ist Vorschrift wie sollst du sonst die Tempolimits einhalten können, oder dein eigenes Fahren einschätzen?

    Das Leben ist zu kurz für Unterbrecherzündungen.

  • Re: Blinker und das Gesetz

    Mit den Tacho dürft doch kein Problem sein, eine neue Welle zu kaufen oder?? :lol:


    MfG.

    Simme:
    -> verkauft

    Neue Spaßmaschine:
    Yamaha XT 660 X
    Termignoni Sportauspuff > brutaler 1-Zylinder Sound 8-)

    Auto:
    Opel Corsa C GSi ;)

  • Re: Blinker und das Gesetz

    Zitat von Vögelchen

    Wie war das mit der Regelung das man die Blinker nach unten dreht wenn sie ni funktionieren?


    so ist es... nach unten drehen und das Händchen raus halten :mrgreen:

  • Re: Blinker und das Gesetz

    Zitat von robbx79


    so ist es... nach unten drehen und das Händchen raus halten :mrgreen:

    mal wieder quatsch...
    Zu DDR Zeiten wurde dies toleriert, aber eher aus dem Grund der mangelhaften Ersatzteillage; rechtlich gesehen war es auch damals nicht erlaubt.
    Heute wirst du nirgendwo im Gesetzbuch irgendwas von runtergedrehten Blinkern finden.

    Daher Blinker abbauen und als S51N eintragen lassen.

    ...meinste nicht das dein original Fimmel nen bissel zu weit geht?? Ohne dich angreifen zu wollen, aber man kanns echt übertreiben...

  • Re: Blinker und das Gesetz

    Beim Tacho unbedingt drauf achten das der Originale drann ist mit Welle! Denn nur einen Digitalen Tacho darf man auch nicht haben.
    Es reicht ja wenn der Originale zur zierde drann ist, überprüfen wird das denk ich mal kaum einer ;)

  • Re: Blinker und das Gesetz

    Zitat von venturina

    mal wieder quatsch...
    Zu DDR Zeiten wurde dies toleriert, aber eher aus dem Grund der mangelhaften Ersatzteillage; rechtlich gesehen war es auch damals nicht erlaubt.
    Heute wirst du nirgendwo im Gesetzbuch irgendwas von runtergedrehten Blinkern finden.

    Daher Blinker abbauen und als S51N eintragen lassen.

    Übrigens ist die S51 N tatsächlich die einzige Simson, die ohne Blinker gefahren werden darf! Es gilt nämlich: Wenn beim verlassen der Werkshalle Blinker am Fahrzeug waren, müssen diese auch dran sein und funktionieren. Oft wird hier dann zitiert, dass Mokicks etc keine Blinker brauchen. Dazu gibt es tatsächlich nen Paragraphen ABER der gilt nur bei Fahrzeugen, die serienmäßig keine Blinker hatten.

    Nun ist es aber so, dass die Polizei auch nicht nur Moped Spezialisten in Ihren Reihen haben und das auch nicht immer bekannt ist. Ergo: Es kann sein, dass Ihr nie Probleme haben werdet ohne Blinker. Es kann auch sein, dass die das mit den nach unten gekippten Blinkern mitmachen allerdings dürft Ihr Euch halt nicht wundern, wenn es Ärger gibt...

  • Re: Blinker und das Gesetz

    mus wohl an dem "bullen" liegen der dich grad anhält

    ich wurde ma angehalten weil meine nicht gingen-da meinte der Bulle "ich soll sie runter drehen damit ich den verkehr nicht irre führe"

    und dann durfte ich weiter fahren....

    daher meine aussage :mrgreen:

  • Re: Blinker und das Gesetz

    Und trotzdem is es gesetzlich verboten die einfach runter zu drehen ;)

    Und naja, wer ohne Blinker fährt is entweder lebensmüde oder aber lebt aufm Land...

    Zur Zeit Mopedlos...
    100ccm, 7PS, 85km/h, nicht von Simson...
    Pro Bing, Pro Stino-Optik

    Ei reit a dschörman Modorbeik...:strange:

  • Re: Blinker und das Gesetz

    Zitat von Christian05

    ...
    Wenn keine dran sind ist es auch nicht so schlimm!!!
    Kommt nicht auf den Typ drauf an!!!

    mfg

    Das stimmt so nicht! Ist das Fahrzeug beim Bau mit Blinkern ausgestattet gewesen, müssen diese auch dran sein und funktionieren. Die einzige Simson, bei der das der Fall war, ist die S51N die für den Bergbau konzipiert war, wie ich mal gelesen habe.
    Es kann natürlich sein, dass der Pozilist nur weiss, dass 50er keine Blinker haben müssen und deswegen keinen Stress macht ABER es kann Ärger geben. Das ist das Problem.
    Wie man oben sehen kann, kommt es auch immer auf den Beamten an. Rein rechtlich gesehen müssen alle Simson bis auf die S51N funktionierende Blinker haben (EDIT: Zumindest die ab der Vogelserie. Bei Spatz und KR 50 bin ich mir nicht sicher ob die ab WErk Blinkanlagen hatten.../EDIT).

  • Re: Blinker und das Gesetz

    Zitat von olmone

    Das stimmt so nicht! Ist das Fahrzeug beim Bau mit Blinkern ausgestattet gewesen, müssen diese auch dran sein und funktionieren. Die einzige Simson, bei der das der Fall war, ist die S51N die für den Bergbau konzipiert war, wie ich mal gelesen habe.
    Es kann natürlich sein, dass der Pozilist nur weiss, dass 50er keine Blinker haben müssen und deswegen keinen Stress macht ABER es kann Ärger geben. Das ist das Problem.
    Wie man oben sehen kann, kommt es auch immer auf den Beamten an. Rein rechtlich gesehen müssen alle Simson bis auf die S51N funktionierende Blinker haben (EDIT: Zumindest die ab der Vogelserie. Bei Spatz und KR 50 bin ich mir nicht sicher ob die ab WErk Blinkanlagen hatten.../EDIT).

    jepp, olmone hat eigentlich schon alles gesagt.
    wollte nur hinzufügen das ausser der S51N auch die S51E/4 ohne Blinker vom Band lief.

    Aber mit Blinker fahren ist einfach sicherer.
    Hier schaffen es doch alle ihr Moped auf 100km/h zu tunen, dann wird es doch wohl möglich sein die Blinker zum laufen zu bringen.

    ...meinste nicht das dein original Fimmel nen bissel zu weit geht?? Ohne dich angreifen zu wollen, aber man kanns echt übertreiben...

  • Re: Blinker und das Gesetz

    Zitat von Christian05

    Hallo
    Nein es ist egal was für ein Typ es ist. Gibt da ein Gesetz dafür!!!!


    mfg


    Und wie heißt das Gesetz?? :shock:


    Grüße

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  • Re: Blinker und das Gesetz

    Dein Kumpel hat aber doch ni immer ein Gesetzbuch dabei wenn er Schwalbe fährt oder?? :lol:


    Grüße^^ :wink:

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  • Re: Blinker und das Gesetz

    Nein, es ist nicht egal. Ja es gibt ein Gesetz, in dem steht, dass Mopeds keine Blinker brauchen ABER die Mopeds die mit Blinker vom Band liefen müssen auch heute Blinker haben! Lasst Euch da keinen erzählen. Ich weiss, dass das nicht alle Polizisten wissen aber wenn Ihr den falschen geratet habt Ihr Pech!

  • Re: Blinker und das Gesetz

    Werd ja trotzdem meine Blinker dran lassen, weil es einfach sicherer ist und besser aussieht^^ :rockz:

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