Was eintragen, was nicht?

  • Hallo,
    ich bin gerade dabei meine S51 b zu Tunen, hab aber keine Papiere dafür bzw. mein Opa findet sie nicht mehr (war mal seine).
    Ich will folgendes machen:

    -kurze Schutzbleche
    -MZ Stoßis
    -32er Auspuf/krümmer
    -Beitlenker (mit Teilgutachten)
    -RL hoch setzten
    -H4 SW
    -Slick Reifen (Heidenau K55)

    vieleich fällt mir ja noch was ein

    Meine Frage ist nun folgende:
    Was muss ich eintragen, was nicht?
    Wo muss ich hinfahren zum eintragen?
    Was muss ich alles beachten?

    Danke

  • Re: Was eintragen, was nicht?

    Hallo,
    dein Lenker und die Dämpfer werden eingetragen, der Rest nicht.
    Kannst du bei DEKRA oder TÜV machen lassen, entweder direkt bei einer Prüfstelle oder halt Autohaus/KfZ-Betrieb - da kommen ja Zwecks HU auch die Prüfer 1-2 Mal die Woche.
    Wenn du neue Papiere gleich beim Prüfer beantragst, bezahlst du nicht so viel, wie als wenn du Papiere und Eintragungen einzeln machen lässt. Das ist dann praktisch ein "Aufwasch"...

    MfG

    * Es geht um nichts mehr *

  • Re: Was eintragen, was nicht?

    reifen und stoßdämpfer brauchste nicht eintragen - lenker muste eintragen - krümmer und auspuff wirste nicht legal eingetragenbekommen - veränderung der lichtanlage würde ich erstma beim tüv fragen ...

    mfg rico

  • Re: Was eintragen, was nicht?

    MZ war niemals original an einer Simson.
    Streiten bringt hier auch nichts! Enduro-Auspuff müsste theoretisch auch eingetragen werden, obwohl er ja auch original dran war, aber halt nur bei dem Enduro-Modell.

    * Es geht um nichts mehr *

  • Re: Was eintragen, was nicht?

    H4 Licht eintragen? Erst einmal benötigst Du eine Vape, um diese Glühlampe überhaupt ordentlich versorgen zu können!
    Beides würde ich nicht eintragen lassen, da es nicht nötig ist. Eine Vape darf verbaut werden. Hätte ich eintragen lassen können, wollte ich aber nicht. Wenn Du einen anderen Scheinwerfer verbauen willst, achte auf das E-Prüfzeichen. Damit benötigst Du i.d.R. keine Eintragung.

  • Re: Was eintragen, was nicht?

    Zitat von Cheater1478

    Eine Vape darf verbaut werden. Hätte ich eintragen lassen können, wollte ich aber nicht.

    Das ist so nicht ganz richtig...wenn der Bock werkseitig ne U-Zündung hatte, ist es erforderlich, die E-Zündung in den Papieren vermerken zu lassen. Auch eine Vape wird mitunter als "Tuning" angesehen.

    der Ärger über die schlecht Qualität hält länger an als die Freude über den niedrigen Preis

  • Re: Was eintragen, was nicht?

    -kurze Schutzbleche
    muss nicht eingetragen werdem, musst dich nur an die vorgeschriebenen maße halten( schutzblech darf höchstens 15cm über der waagerechten durch die radachse enden)

    -MZ Stoßis
    die ETZ-dämpfer gabs original in comfort und enduro, müsen also nicht eingetragen werden. DIe Ts-Dämpfer schon, die sind länger.

    -32er Auspuf/krümmer
    versuchen eintragen zu lassen, wird aber schwierig

    -Beitlenker (mit Teilgutachten)
    eintragen

    -RL hoch setzten
    muss nicht

    -H4 SW
    brauchst n anderen scheinwerfer der für h4 birnen zugelassen ist. DIese haben dann fast immer ein E-Prüfzeichen und müssen daher nicht extra eingetragen werden.

    -Slick Reifen (Heidenau K55)
    originaler refenhersteller, originale dimensionen
    ---> legal

    Noch mal wegen den stpßdämpfern. Es gab damals von Simson eine Tabelle über zulässige Umbauten.Daran steht zum beispiel, dass man in eine S50 einen M542 Motor einbauen darf und eben auch, dass an alle S50/S51-Modelle die verstellbaren Stoßdämpfer (ETZ) eingebaut werden dürfen.

  • Re: Was eintragen, was nicht?

    Eine vapezündung muss nicht eingetragen werden, Die war ja in den nahcwendemodellen verbaut, ebenso der H4/Hs1 Scheinwerfer und Reifen müssen generell nicht eingetragen werden, solannge die Profiltiefe und die Maße der Reifen zulässig sind. Schutzbleche darfen gekürzt werden, nur sollte daruaf geachtet werden wie kurz du sie machen willst und einen Kantenschutz solltest anbringen.


    32er Krümmer muss nicht zwingend eingetragen werden, da es ja "fast" originaloptik ist und somit kaum auffällt.

    Den Rest haben ja schon die anderen Leute beantwortet :mrgreen:


    :arrow: Mfg

  • Re: Was eintragen, was nicht?

    Danke für die zahlreichen Posts damit habt ihr mir echt viel mehr Durchblick verschaft.

    Aber um nochmal auf den auspuff zu sprechen zu kommen warum bringt der nix?
    Was kann ich denn machen das meine S51 schneller wird? Aber ich will nicht auf 60 bzw. 70 ccm Aufbohren.

  • Re: Was eintragen, was nicht?

    beim stinofuffi kannste wenn du ihn nicht beabeitest nicht viel machen. alles bissel gut abstimmen und einstellen und aupuff zu aoa1 umbaun. viel mehr geht da nicht

  • Re: Was eintragen, was nicht?

    Zitat von Alex07

    Danke für die zahlreichen Posts damit habt ihr mir echt viel mehr Durchblick verschaft.

    Aber um nochmal auf den auspuff zu sprechen zu kommen warum bringt der nix?
    Was kann ich denn machen das meine S51 schneller wird? Aber ich will nicht auf 60 bzw. 70 ccm Aufbohren.

    beim 60er brauchste nichts am gehäuse bohren ,falls du das meinst...

    60er kaufen und einfach kolben und zylinder wechseln.

  • Re: Was eintragen, was nicht?

    Zitat von simmi2007

    Eine vapezündung muss nicht eingetragen werden, Die war ja in den nahcwendemodellen verbaut,


    In den Nachwendemodellen ist keine VAPE verbaut, zumindest nicht in allen, ich hab nen Nachwendemodell und ich hab ne PVL

  • Re: Was eintragen, was nicht?

    Soweit mir bekannt, wurden erst PVL- und dann VAPE-Zündungen verbaut.
    Wie gesagt: ich könnte sie eintragen lassen, halte es aber für wenig sinnvoll.
    Laut Prüfer ist es eine Maßnahme, die sich positiv auf sicherheitsrelevante Dinge auswirkt. Eben die Tatsache, dass man besseres Licht hat/haben kann, die Blinker blinken und nicht glimmen...

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