Anzeige wegen Fahren ohne Führerschein :-(

  • Re: Anzeige wegen Fahren ohne Führerschein :(

    Dann sollte es kein Problem geben :wink:
    Wenn Dein Kumpel nen Anhörungsbogen bekommt, soll er die besagten Paragraphen angeben und dann sollte das erledigt sein.

    @blue:
    Das eine hat mit dem anderen nicht unbedingt was zu tun. Es gibt genug Leute die aus dem Wissen der grauen Masse heraus sagen: Simson darf 60km/h fahren. Es ist aber so, dass das nur die Simson bis Ende Feb. 1992 dürfen. Die Bj danach dürfen nur 50km/h.
    Es wäre jetzt ja möglich gewesen, dass ein Vorbesitzer einfach den 50km/h Motor gegen den 60km/h Motor getauscht hat. Somit wäre der Motor vielleicht noch Ori aber eben im falschen Rahmen. Das ist JETZT Haarspalterei, weil die Simson ja von Feb. 1992 ist aber trotzdem war es wichtig. Zulassung nen Monat später und mit 60km/h erwischt hätte dann heissen können: Fahren ohne Führerschein...

  • Re: Anzeige wegen Fahren ohne Führerschein :(

    ok, ich bin gespannt wie es ausgeht...

    wird in unseren forum auch wie blöde diskutiert, mal sehen wann das geklärt ist...

    http://www.kt-berlin.de/ktb/forum/index ... page=3#p22

  • Re: Anzeige wegen Fahren ohne Führerschein :(

    Ja, das solltet Ihr.

    Ich hab übrigens nochmal wegen der Führerscheine und diesem Datum 01.04.1980 geguckt. So wie ich das sehe geht es dabei aber nur um die Einbeziehung der Führerscheinklasse A1:

    Zitat

    Aufgrund der Besitzstandwahrung bleibt der nach früherem FE-Recht erteilte Umfang der jeweiligen FE-Klassen im wesentlichen erhalten (§ 6 Abs. 7 FeV i.V.m. Anlage 3). So darf z.B. derjenige, der seine Fahrerlaubnis bis zum 01.04.1980 erworben hat, auch Leichtkrafträder der Klasse A1 fahren.

    Weiterhin interessant:

    Zitat

    Andererseits wird der "Altbestand" der FE in wenigen fällen geringfügig eingeschränkt. Durch die Beschränkung der Kleinkrafträder auf max. 45 km/h erhält der Inhaber der Klasse 4 nur die Berechtigung der Klasse M bis zu dieser bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH). Durch die Übergangsregelung in § 76 FeV erstreckt sich diese Beschränkung nicht auf Kleinkrafträder, die bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

    Darunter fallen dann natürlich auch die DDR Fahrzeuge, die ebenfalls in §76 abgehandelt werden.

    Allerdings bleibt anzumerken, dass dies aus eine I-Net Quelle stammt und somit nicht rechtsverbindlich ist.
    >HIER< könnt Ihr selber nochmal nachlesen.

    Noch eine Sache zu blueberlin: In Eurem Forum steht was bezüglich alter der Vorschrift (glaub ich, ich habs nur überflogen). Das Alter des Inkrafttretens ist erstmal egal SOLANG es keine neure Regelung gibt oder die Regelung befristet ist. Beides versuche ich so nebenher für den §76 rauszukriegen. Wobei ich eine Befristung für ausgeschlossen halte, da in Deutschland MEISTENS Bestandsschutz herrscht...

    Ich bin aber nur interessierter Laie und darum kann ich das alles nicht garantieren.

  • Re: Anzeige wegen Fahren ohne Führerschein :(

    auf jedenfall kriegt er arbeitsstunden oder er muss blechen so gings nem kumpel von mir mal

    Über Halle lacht die Sonne,über Magdedorf die ganze Welt....G.N.B.W.

    Suzuki RM 125

  • Re: Anzeige wegen Fahren ohne Führerschein :(

    Zitat von Simmipelzer

    auf jedenfall kriegt er arbeitsstunden oder er muss blechen so gings nem kumpel von mir mal


    ää wenn man ne simson mit m fahren darf, dann wird er dafür ja wohl keine strafe zahlen / abarbeiten müssen^^

  • Re: Anzeige wegen Fahren ohne Führerschein :(

    *rauskram*

    und was ist wenn ich jetzt zu meiner karre keine papiere hab und die neu beantragen muss? dann währe ja die karre logischer weiße auch das erste mal nach 1992 zugelassen? darf ich dann mit m farhn?

    Zitat von Uwe25

    Der 8 Kanaler ist die Höhe. Sowas werd ich mir gegenüber vom Klo aufhängen damit ich richtig pressen kann :D

  • Re: Anzeige wegen Fahren ohne Führerschein :(

    plakette ab :D

    Zitat von Uwe25

    Der 8 Kanaler ist die Höhe. Sowas werd ich mir gegenüber vom Klo aufhängen damit ich richtig pressen kann :D

  • Re: Anzeige wegen Fahren ohne Führerschein :(

    was ich bei meiner s53 so interessant finde ist, dass diese eine 60km/h eintragung hat OBWOHL sie als EZ-Datum 1997 drin stehen hat. war wohl ein fehler vom prüfer denke ich, denn ich habe auch mofapapiere dazu bekommen, was ja heißt, das sie schonmal umgetragen wurde.

  • Re: Anzeige wegen Fahren ohne Führerschein :(

    Zitat von Milchmann

    plakette ab :D

    dann kannst du anhand der rahmennummer beim hersteller das baujahr erfragen, soweit ich weiß.
    wo genau du da heutzutage die anfrage stellen musst weiß ich grad net.

  • Re: Anzeige wegen Fahren ohne Führerschein :(

    kba erkundigt sich in den daten vom KTA (Kraftzahrzeugtechnische Amt) der DDR und die haben dann anhand der Farhgestellnummer eine betriebserlaubnis NR. ... erteilt und wissen auch das datum

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!