Anzeige wegen Fahrens einer S51 !!!

  • Re: Anzeige wegen Fahrens einer S51 !!!

    ich würde den affen nie mein moped geben! :lol: wenn die es sicherstellen wollen!die haben ja einen vogel!lieber würd ich abhaun!

    BB3 spezial.
    Octavia RS

  • Re: Anzeige wegen Fahrens einer S51 !!!

    Nabend ;)

    Also leute, ich bedanke mich erstmal für eure geilen posts :)
    Ich halte euch auf dem laufenden, was nun sache ist.
    ich hoffe doch mal das ich recht bekomme, und wenn ich vors gericht gehen muss, juckt mich jetzt auch herzlich wenig.

    wünsche euch ( wenn jemand von euch hin geht ) ein richtig geilen 1 Mai .. Wollte auch unbedingt hin .. So ein geiles Treffen.. HEUL !!!!

    gruß
    mtr

  • Re: Anzeige wegen Fahrens einer S51 !!!

    Mal nur so als kleinen Tipp am Rande. Wer bei dem KBA neue Papiere beantragt, bekommt diese+ein Anschreiben, auf dessen Rückseite die Sonderregellung mit aufgeführt ist. Einfach das Schreiben mit zu den Papieren und das sollte als Argument ausreichen.

    MfG

    und gute Fahrt

    MS 50 verkauft

  • Re: Anzeige wegen Fahrens einer S51 !!!

    Hallo :)

    Alsoooo !!!!

    Mein Onkel ist Oberhauptkomissar bei der Polizei.
    Er hat mir grade erklärt, dass was in dem Gesetz steht, richtig ist.

    §76 Abs. 8 C FeV

    Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der
    Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992
    erstmals in den Verkehr gekommen sind.

    Das sagt mir leck mia om arsch :D Wir dürfen fahren :)

    gruß :=)

  • Re: Anzeige wegen Fahrens einer S51 !!!

    Ich versteh nich warum die das Moped dann einziehn dürfen. Das iss doch dein Eigentum.
    Sicherstellen gibts doch nur bei Straftaten ( Drogenschmuggel, Bankraub usw.).

  • Re: Anzeige wegen Fahrens einer S51 !!!

    Man, is doch ganz einfach:
    Anwalt einschalten (kostet nix, zahlen dann die), alle verklagen, Dienstaufsichtbeschärde (um den dummen Polizisten eins auszuwischen, macht Anwalt), und Mietwagen nehmen. Warum warste so doof und bist nach Hause gelaufen ? Ich hätte ein Taxi gerufen, zahlen schließlich die...
    Sämtliche Kosten und Entschädigungen die zahlen lassen. Am Ende sagste dann noch Danke, dass sie dir das Moped eingezogen hast, weil du mit Gewinn raus gehst.
    Anwalt is aber Vorraussetzung, KOSTET DICH ABER AM ENDE NIX, und EINDEUTIGER GEHT ES NICHT, man kann nur gewinnen.

    Ich führe auch keinerlei Unterlagen/Gesetze mit, die beweisen dass ich die fahren darf. Weil das müssen die wissen, und das ist deren Bier ! Ich warte nur drauf das irgend so ein Depp was sagt. Aber wird wohl hier in Leipzig nicht so passieren.

    SR50/B4, 1988, AlltagSimson
    S51 E, steht im Keller rum
    SR4-2/1, 1970, restauriert
    SR4-2/1, 1969, unrestauriert, voll funktionsfähig
    SR4-1P, 1964, restauriert
    VW Golf 2
    Audi A4
    Skoda Felicia (abgemeldet)
    MZ ES 2502

  • Re: Anzeige wegen Fahrens einer S51 !!!

    Zitat von Supernova

    Man, is doch ganz einfach:
    Anwalt einschalten (kostet nix, zahlen dann die), alle verklagen, Dienstaufsichtbeschärde (um den dummen Polizisten eins auszuwischen, macht Anwalt), und Mietwagen nehmen. Warum warste so doof und bist nach Hause gelaufen ? Ich hätte ein Taxi gerufen, zahlen schließlich die...
    Sämtliche Kosten und Entschädigungen die zahlen lassen. Am Ende sagste dann noch Danke, dass sie dir das Moped eingezogen hast, weil du mit Gewinn raus gehst.
    Anwalt is aber Vorraussetzung, KOSTET DICH ABER AM ENDE NIX, und EINDEUTIGER GEHT ES NICHT, man kann nur gewinnen.

    Ich führe auch keinerlei Unterlagen/Gesetze mit, die beweisen dass ich die fahren darf. Weil das müssen die wissen, und das ist deren Bier ! Ich warte nur drauf das irgend so ein Depp was sagt. Aber wird wohl hier in Leipzig nicht so passieren.

    Achtung! Anwaltskosten werden dir nur erstatte, wenn du freigesprochen wirst. In der Regel wird aber nur das Verfahren fallen gelassen, was dazu führt, dass du auf den Kosten sitzen bleibst. Dennoch würde ich mir einen Anwalt holen, denn der kann dich wesentlich besser vertreten. Hör also auf überall rum zu fragen. Wir wissen schon die ganze Zeit, dass der Beamte im Unrecht ist. Geh zu einem Anwalt, der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist und hol dir dein mopped + Abfindungen.

    "Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart." - Curt Goetz

  • Re: Anzeige wegen Fahrens einer S51 !!!

    Zitat von munz

    Ich versteh nich warum die das Moped dann einziehn dürfen. Das iss doch dein Eigentum.
    Sicherstellen gibts doch nur bei Straftaten ( Drogenschmuggel, Bankraub usw.).

    liegt wohl daran das er davon ausgegangen ist das der themen ersteller erneut eine angebliche straftat begeht. obwohl ich dazu sagen muss das ein einmaliger vestoß mit darauf folgendem einzug des fahrzeuges nicht gerechtfertigt ist. aber so ist das halt mit den polizisten. ich musste auch 3 mal angehalten werden bis die merkten das mein lenker nicht eingetragen ist.

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