Erlaubt... nict elaubt?!!

  • hey Leute

    ich hab die ein paar fragen.
    um geschweißter obergurt erlaubt oder verboten.
    und eine öffene Kette ..
    was sagt die Polizei dazu?

    mf Maddin

  • Re: Erlaubt... nict elaubt?!!

    Also obergurt nur wenn eingetragen, und offene kette ist ein absolutes no go.
    Es gibt bestimmungen für die kette, mit dem obergurt musst du mal nach ner streetfighter werkstatt oder so schauen.
    Aber wenn es nicht zu schlimm ist sagt da auch kaum ein grüner was dazu

    Wir kaufen Teile die wir nicht brauchen, mit Geld was wir nicht haben :)

  • Re: Erlaubt... nict elaubt?!!

    Ich kenn mich da nicht aus mit der Kette... Muss die bei jedem Moped "zu" sein?? Weil bei der Kreidler RMC ist sie es definitiv nicht!

    mfG Felix

    Fahrzeuge:
    - Simson Super 51 [Kurzstreckenmoped]
    - Crossmoped [Details]
    - Garelli Sport 40S [fast Originalzustand]
    - Mercedes C180 [von 1995] ...im Winter
    - BMW Z3 [von 1997] ...im Sommer

  • Re: Erlaubt... nict elaubt?!!

    zum kettenschutz:

    es muss ein kettenschutz vorhanden sein es reicht aber wenn die die obern kettenglieder schützt wie bei der kreidler oder zündapp sie muss von motor limadeckel bis ende kettenrad vor handen sein damit wenn mal die kette reißen sollte dir nicht ins bein hau das tut tierisch wehh

    Fuhrpark:
    -S51b - QT85 und Tüv
    -S51 Rock and Tree
    -KR51/2 Alltag - BT S86 sport
    -Landrover Defender 110
    -Fahrrad

  • Re: Erlaubt... nict elaubt?!!

    hi

    zum obergurd. bis 13 grad is die biegung erlaubt.

    mfg sepppi

    umbrella.. ella... ella, ich mag mortadella.. della.. della
    Mein Fuhrpark

    S51 E 2-4
    S51 B 1-4
    S51 B 1-4
    Kr51/2
    Ts 150 2x
    Ts 150 in teilen
    Trabant 601

  • Re: Erlaubt... nict elaubt?!!

    Zitat von Sepppi

    hi

    zum obergurd. bis 13 grad is die biegung erlaubt.

    mfg sepppi


    immerwieder lustig,dass sich söllche gerüchte in der simsongesellschaft so stark halten!

    selbst 0,1 grad biegen ist verboten!

  • Re: Erlaubt... nict elaubt?!!

    ich denke ,mit jeder veränderung am rahmen erlischt die betriebserlaubnis

    Verliere nie den Mut , es gibt so wenig ehrliche Finder

    KR51/2 - ZT 110N Gen2 Stage1 - 5 Gang - PZ 22 BvF - ZT AoA 3 verst. Konus-Gegenwindhasser
    _________________________

  • Re: Erlaubt... nict elaubt?!!

    Zitat von Ace

    immerwieder lustig,dass sich söllche gerüchte in der simsongesellschaft so stark halten!

    selbst 0,1 grad biegen ist verboten!

    echt ich hab das aber von unseren netten schnittlauchmännern.
    is ja geil.
    sry das ich hier was falsches erzählt hab

    mfg sepppi

    umbrella.. ella... ella, ich mag mortadella.. della.. della
    Mein Fuhrpark

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    S51 B 1-4
    S51 B 1-4
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  • Re: Erlaubt... nict elaubt?!!

    Zitat von Maddin90

    .......isgechweit..........


    wassn das?

    EDIT: schnell genug geändert worden^^

    Zitat von Milchmann

    jaja, wer mag es schon gefesselt zu werden

  • Re: Erlaubt... nict elaubt?!!

    offene kette ist verboten (habe bei tüv nachgefragt). das fahrzeug hat nur im originalzustang den tüv bekommen also die be. alle veränderungen sind sozusagen illegal.

    JW 85G+

  • Re: Erlaubt... nict elaubt?!!

    Kannst eine Einzelabnahme machen, dann wirste sehen, ob du das genehmigt bekommst.

    mfG Felix

    Fahrzeuge:
    - Simson Super 51 [Kurzstreckenmoped]
    - Crossmoped [Details]
    - Garelli Sport 40S [fast Originalzustand]
    - Mercedes C180 [von 1995] ...im Winter
    - BMW Z3 [von 1997] ...im Sommer

  • Re: Erlaubt... nict elaubt?!!

    also der obergurt darf auch gebogen sein muss aber eingetragen werden es gab hier schon simmis die solche eintragungen hatten.
    Und die kette muss nur oben und oberhalb rechts zu sein und auch nicht bis ganz hinter

    Wir kaufen Teile die wir nicht brauchen, mit Geld was wir nicht haben :)

  • Re: Erlaubt... nict elaubt?!!

    Obergurt iss nich umsonst so superhartes Rohr.
    Daran selber rumschweißen iss schon nich mehr nur Teenagerübermut, sondern kranke Russenkinderblödheit.
    Genauso iss es, mit manchen hier beschriebenen Biegemethoden.

  • Re: Erlaubt... nict elaubt?!!

    Also wenn es gemacht wird dann gibt es die möglichkeit das es zugelassen wird wie ich schon schrieb gab es das schon hier im forum der jenige hatte das von ner streetfighter werkstatt machen lassen weil die kriegen ihre sachen ja auch eingetragen.

    Wir kaufen Teile die wir nicht brauchen, mit Geld was wir nicht haben :)

  • Re: Erlaubt... nict elaubt?!!

    Zitat von Vögelchen

    einzellabnahme ist richtig aber die 500€ fürn moped sind mir da zu viel.

    GENAU DAS sind die von Acé angesprochenen Gerüchte!

    Eine Einzelabnahme kostet beim Tüv Sued pauschal 30€ (pro abzunehmendes Teil) dazu kommt der Stundenlohn des Gutachters.

    Ich lass alles an meinem Neuaufbau eintragen und komme lange nicht an deine besagten 500€.

    Also... wozu diese unsinnigen Gerüchte? :hammer:


    Nico

  • Re: Erlaubt... nict elaubt?!!

    Ah das wars was ich vergessen hatte noch dazu zu schreiben wer kommt auf die idee das ne abnahme 500 € kosten würde???
    Das ist der absolute mist, wenn man glück hat macht nen guter tüver auch 2-3 teile für die 30euro das ist auch unterschiedlich bei mir war es bei atu tüv 32,50 und bei pitstop 30€ aber mehr als 40 kostet keine abnahme pro teil

    Wir kaufen Teile die wir nicht brauchen, mit Geld was wir nicht haben :)

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