Erlaubt... nict elaubt?!!

  • Re: Erlaubt... nict elaubt?!!

    Fahre mit einer Offenenkette...Polizei hat bisher nie was gesagt...halten es für ein Mofa 8)
    Außerdem woher soll die West-Polizei vom kettenschutz wissen? der in den orig.papieren nicht drin ist...ich glaube ihr überschätzt die grünen gewaltig

    I went to sleep and I woke up dead but I change my mind and i want to LIFE!

  • Re: Erlaubt... nict elaubt?!!

    Einen Kettenschutz benötigst Du nur, wenn Dein Mopped als "Zweisitzer" eingetragen ist. Bei einer Eintragung als "Einsitzer" benötigst Du keinen Kettenschutz - der Prüfer Deines Vertrauens wird dann allerdings die Demontage der Soziusfußrasten verlangen und Dich eventuell über Vorgaben betreffend die Länge einer Sitzbank für einen "Einsitzer" aufklären.

    Was Arbeiten am Rahmen angeht, gilt auch hier, dass Dir der Prüfer Deines Vertrauens vieles abnehmen kann - die hier erwähnten 500€ entbehren natürlich jeglicher Grundlage. Die Prüforganisationen haben Übersichten in Tabellenform, welche die Preise für verschiedene Dienstleistungen ausweisen.
    Die Prüfer, welche regelmässig Abnahmen in Fighter-Schmieden o.ä. durchführen, werden in Bezug auf solche Umbauten sicherlich mehr im Thema sein, als jene, die hauptsächlich Golf3-Diesel-Kombis in der Hauptuntersuchung sehen. Aber auch die Fighter-Prüfer arbeiten nicht exklusiv für den Fighterladen - bei der Prüfstelle Deines Vertrauens kannst Du gezielt nach Prüfern mit Erfahrung im Bereich Oldtimer/Umbauten/... fragen. Auch freuen sich die Prüfer, wenn man vor -dem Umbau mit ihnen über seine Pläne spricht und können auch hier schon Tipps geben.

    Die Kopie einer Abnahme bei einem anderen Mopped hilft übrigens meistens - ebenso bei z.B. Schweißarbeiten, wenn derjenige, der sie durchgeführt hat irgendein Zertifikat seiner Fähigkeiten o.ä. in Kopie beifügen kann. Dazu einige Fotos von der durchgeführten Arbeit wirken Wunder. Wer beispielsweise jemanden kennt, der bei "Lufthansa Technik" oder vergleichbaren Unternehmen "Chefschweißer" ist, hat schon einmal gute Karten. Der Prüfer muss schließlich von der Qualität der durchgeführten Arbeit überzeugt sein.

    "Heck hoch" sollte in Kombination mit der "Einsitzer"-Eintragung am einfachsten sein - was hinter der Stoßdämpferaufnahme kommt, braucht dann nur noch als Halterung für das Rücklicht angesehen werden...

    In diesem Sinne
    -Vor Beginn der Arbeiten mit dem Prüfer sprechen
    -Kopien/Belege helfen
    -Sauber arbeiten

    Gruß

  • Re: Erlaubt... nict elaubt?!!

    500 Euro fürnen TÜV Besuch :?: :?: :?:

    Wenn ik wohin gehe, und lass mir was abnehmen, bezahl ich für 3 Dinger die eingetragen werden, 26 euro....
    mein Auspuff ist schon eingetragen, schutzblech und lenker lass ich auch bald eintragen....wird mich denn nochma 26 euro kosten :heuldoch:

  • Re: Erlaubt... nict elaubt?!!

    Mal anders:

    Warum willst du denn ne Offene Kette? Die möchte ja auch bissl geschmiert werdn... da siehst du und dein Moped aus wie sau....

    Rahmenobergurt biegen ist ERLAUBT ... WENN die hinteren Fußrasten entfernt wurden , eine Sitzbankabdeckung installiert wurde , der Umbau durch eine Prüfung der Dekra eingetragen abgenommen wurde und dein Moped als Einsitzer zugelassen wurde.

  • Re: Erlaubt... nict elaubt?!!

    Hi,

    man kann das nicht so paulschal sagen was erlaubt ist und was nicht. Es kommt lediglich auf den Prüfer drauf an. Bestes beispiel ein Kumpel von mir hatte sein obergurt
    extra vom Meister schweißen lassen mit Schein vom Meister, Soziusfußrasten wurden abgebaut usw. und er hat es trotzdem nicht eingetragen bekommen. Und glaubt mir wenn man so ein Schein vom Meister vorzeigen kann, ist das wesentlich mehr Wert, wie wenn man das mit irgendlwechen Helfermethoden zusammen biegt. :D

    Wobei man schon sehr gute Beziehung haben muss wenn man son gebognen Obergurt ohne Schein eingetragen bekommt oder einfach nur übelstes glück, denn warum soll ein Prüfer so ein Risko auf sich nehmen, wenn wirklich mal was passiert^^.

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