Re: Strafzettel am Möpp
und ja ihr habt recht am Moped oder MOtorrad gibt es keine Strafzettel aber die sind nur so dran. Das Fahrzeug wurde ja nicht im Betrieb verwarnt oder so. Zahlen musst du trotzdem.
Re: Strafzettel am Möpp
und ja ihr habt recht am Moped oder MOtorrad gibt es keine Strafzettel aber die sind nur so dran. Das Fahrzeug wurde ja nicht im Betrieb verwarnt oder so. Zahlen musst du trotzdem.
Re: Strafzettel am Möpp
Wenn man auf Parkplätzen mit Ticket parkt, muss man den chein beim Mop einstecken und bei nem Knöllchen inner Stadtverwaltung vorzeigen. Knn auch jmd der mit dem Mop strafe zahlen musste weil er keine Parkuhr dranhatte, da wurde auf der Polizei gesagt, es gibt extra welche fürs Moped
Re: Strafzettel am Möpp
In Suhl beim Simson Treffen haben ich und 4 andere Leute an der Simson auch ein Strafzettel bekommen.
2 Wochen später gab es Post mit dem Verwarngeld ![]()
Ich dacht ich spinne
, es ist also möglich.
Und alle haben wir brav bezahlt ![]()
Re: Strafzettel am Möpp
schaut mal was ich da zum Thema gefunden habe http://%22http//home.arcor.de/henry.vogt/mr_urtl.htm%22
Re: Strafzettel am Möpp
Zitat von Vögelchenschaut mal was ich da zum Thema gefunden habe http://%22http//home.arcor.de/henry.vogt/mr_urtl.htm%22
Also muss man sagen, mein Parkschein ist gestohlen wurden
:wink:
Re: Strafzettel am Möpp
ja das sage ich das nächste mal auch!!
Re: Strafzettel am Möpp
Zitat von S60RiderAlso muss man sagen, mein Parkschein ist gestohlen wurden
Jo dein Parkschein fürs Halteverbot.^^
Chechen lass das mit dem geklauten Kennzeichen bloß sein.
Das ist vortäuschen einer Straftat.
Wegen 30 € ein Strafverfahren??? Ich bitte dich!!!
Du kennst meine Meinung.
§ 145d StGB Vortäuschen einer Straftat
(1) Wer wider besseres Wissen einer Behörde oder einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle vortäuscht,
1. daß eine rechtswidrige Tat begangen worden sei ...
... wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 164, § 258 oder § 258a mit Strafe bedroht ist.
Re: Strafzettel am Möpp
es geht doch in dem Artikel nicht ums Halteverbot sondern um die Parkplätze mit Parkschein Prinz :wink:
Re: Strafzettel am Möpp
Ich weiß doch.
War doch nur Spaß. Lass mich doch. ![]()
Re: Strafzettel am Möpp
soweit mir bekannt ist das mit den 2 rädern so eine sache.
ich habe noch gelernt das es eine gesetzen lücke ist ob man mit einem 2 rad falsch parken kann. jedenfalls gehe ich auch heute immer davon aus solange ich niemanden gefährde oder behindere stelle ich keien gefahr da . dem entsprechend hab ich auch noch nie einen strafzettel mit moped bekommen . denke mal gerade die frage inwieweit behindere oder gefährde ich andere leute ist das eine auslegungssache der jeweiligen politesse.
wie gesagt ich achte immer darauf das immer noch ein kinderwagen durchkommt.
Re: Strafzettel am Möpp
habs auch so gelernt das man keinen bekommen darf ob sich was geändert hat weiß ich nich so recht,hatte noch nie ein am möp :wink:
Re: Strafzettel am Möpp
Entweder habt ihrs falsch gelernt oder es hat sich geändert.
Fakt ist, dass man auch auf einem gebührenpflichtigen Parkplatz ein Ticket ziehen muss!
Und jeder der ein Auto fährt, weiß, dass man meistens zwei Tickets bekommt, eins fürs Auto und eins für sich selber, was man an einer Perforation abtrennen kann.
Wenn nur eins ausgegeben wird muss man das halt mitnehmen und im Zweifel bei der Stadt dann vorzeigen, wenn man nen Knöllchen bekommt.
Haben ja einige hier schon richtig erkannt, also warum wird immer wieder gefragt???
MfG
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