SCh**ße verdammte ... Angehalten, Moped sichergestellt

  • Re: SCh**ße verdammte ... Angehalten, Moped sichergestellt

    das steht zwar kein text mehr aber was man so aus den andren posts rauslesen konnte...ohh man...

    vor allem n 50/4 zuzugeben...selbst wenn die da den kopf runtergemacht hätten...ich denke mal mehr als hubraummessung hätten die nicht gemacht...niemand wäre ein 4 kanal aufgefallen....und du warst vorher schon zu schnell 60??!...laut simme tacho?...also warens ja vllt 50^^ und selbst 60 hätten die nicht gecheckt....ob 60 oder 50...völlig egal...blos gas und weg ZU ZWEIT MIT NEM 50/4 was erwartest du?!...das die bullen n 25er auto haben und hinter dir her fahren?!

    Und jetzt rauben wir die Bank aus und geben das Geld den Armen. Dann überfallen wir die Armen und schießen auf das Geld...Yippiieeh

  • Re: SCh**ße verdammte ... Angehalten, Moped sichergestellt

    Zitat von Sebo91


    Dein Kumpel fährt mit nem Fahrradhelm mit?
    Und dafür übernimmst du die Verantwortung?
    Würdet ihr einen Unfall bauen und er würde auf grund einer Kopfverletzung sterben, wärst du schuld

    NÖÖÖÖÖÖÖÖÖT!
    Jeder ist für sich selbst verantwortlich! Wenn dein Beifahrer stirbt, weil er sich nich anschnallt, dann ist das sein Bier! Lernt man in der Fahrschule...

    Und nochmal... wie .... bist du denn??

  • Re: SCh**ße verdammte ... Angehalten, Moped sichergestellt

    Stimmt nicht ganz, als Fahrzeugführer bist du verantwortlich dass alle Insassen/Mitfahrenden die Vorschriften einhalten, d.h. du würdest ne mitschuld bekommen.

    Fall Gurt, wennd ein Beifahrer nicht angeschnallt ist bekommst du auch ne Strafe.

  • Re: SCh**ße verdammte ... Angehalten, Moped sichergestellt

    wenn der kopf runterkommt sieht man ja auch nicht die weiteren 2 kanäle... :rolleyes:

    €dit: ich geh dann übrigens mein Moped wieder abholen

    Fuhrpark:
    S 51 B1-4 (80/2)
    SR 4-2/1
    S 51 B
    KR 51/1
    KR 51/2

    Zitat von Driver

    kipp verdünnung drüber dann lösen sich ihre plastikroller auf :D


    -----
    MfG

  • Re: SCh**ße verdammte ... Angehalten, Moped sichergestellt

    so hab mein moped wieder von einer untersuchung durch die dekra wurde abgesehen...

    Fuhrpark:
    S 51 B1-4 (80/2)
    SR 4-2/1
    S 51 B
    KR 51/1
    KR 51/2

    Zitat von Driver

    kipp verdünnung drüber dann lösen sich ihre plastikroller auf :D


    -----
    MfG

  • Re: SCh**ße verdammte ... Angehalten, Moped sichergestellt

    und was gabs nun für ne strafe?

    Zitat von Uwe25

    Der 8 Kanaler ist die Höhe. Sowas werd ich mir gegenüber vom Klo aufhängen damit ich richtig pressen kann :D

  • Re: SCh**ße verdammte ... Angehalten, Moped sichergestellt

    Zitat

    und was gabs nun für ne strafe?

    Haben ihm nen Steno Fuffi raufgebaut und nen Tadel ins Muttiheft gepfeffert. :D
    Ne Spaß bei seite. @TS was kommt nun auf dich zu ?

    MfG Slayer38

  • Re: SCh**ße verdammte ... Angehalten, Moped sichergestellt

    Zitat von Milchmann

    und was gabs nun für ne strafe?


    wird sich noch zeigen...

    konnten mir auch nix sagen

    auf alle fälle fahr ich morgen mit stino 50er nochmal hin vorstellen..

    Fuhrpark:
    S 51 B1-4 (80/2)
    SR 4-2/1
    S 51 B
    KR 51/1
    KR 51/2

    Zitat von Driver

    kipp verdünnung drüber dann lösen sich ihre plastikroller auf :D


    -----
    MfG

  • Re: SCh**ße verdammte ... Angehalten, Moped sichergestellt

    Eigentlich wars ein "Fahren ohne Fahrerlaubnis", wegen der Geschwindigkeit.
    Du durftest ja nur max. 60 kmh fahren (ja ich weiß, STINO fahren auch mal 70 aber nicht 75 zu zweit, also).
    Aber bin mal gespannt, was noch kommt.
    MfG

    Dieser Post ist 100% biologisch abbaubar!
    Übereinstimmungen mit aktuellen oder ehemaligen Regeln wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt.
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  • Re: SCh**ße verdammte ... Angehalten, Moped sichergestellt

    Hallo

    Wenn es wegen Umbauten eingezogen wurde, dann hast Du Deinen Simmie ohne Betriebserlaubnis im öffentlichen Straßenverkehr bewegt und das ist nach §19 StVzO eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße und Punkten in Flenspils geahndet wird. Die Höhe ist leider Ermessenssache. 3 Punkte und ca. 150 Eu`s sollte Dir die Sache aber schon wert sein.

    Gruß der Papa

    Wenn ich sterbe, möchte ich auf dem Bauch liegend beerdigt werden. So kann man mich auch nach meinem Tod noch am Arsch lecken.

  • Re: SCh**ße verdammte ... Angehalten, Moped sichergestellt

    Ich sehe das Anders, Papa Bär!

    Die Höchstgeschwindigkeit des Mopeds hat sich durch den Umbau verändert!
    Also war es kein Kleinkraft mehr nach den Bestimmungen der FeV!
    Es war durch die hohe Geschwindigkeit schon ein Leichtkraftrad, und hierfür hätte er mindestens die Führerscheinklasse A1 gebraucht.
    Er besaß aber nur M, also § 21 StVG "Fahren ohne Fahrerlaubnis".

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  • Re: SCh**ße verdammte ... Angehalten, Moped sichergestellt

    Eigendlich hast Du recht!!!!
    Aber die Definition der Art des Fahrzeuges liefert die Betriebserlaubnis die aufgrund der durchgeführten Änderungen erloschen ist.

    Aber egal, jeder trägt sein Bündel selbst. Jedoch ein Feedback über den Ausgang der Aktion würde mich brennend interssieren.

    Gruß der Papa

    Wenn ich sterbe, möchte ich auf dem Bauch liegend beerdigt werden. So kann man mich auch nach meinem Tod noch am Arsch lecken.

  • Re: SCh**ße verdammte ... Angehalten, Moped sichergestellt

    Genau Slayer!

    und der gewöhliche Simmer hat nur 49,9 ccm. Uff Wasn Glück!!!!!!!!!!!!

    Gruß der Papa

    Wenn ich sterbe, möchte ich auf dem Bauch liegend beerdigt werden. So kann man mich auch nach meinem Tod noch am Arsch lecken.

  • Re: SCh**ße verdammte ... Angehalten, Moped sichergestellt

    Die Definition Kleinkraftrad, hängt nicht allein an der ccm Zahl, sondern auch an der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit!

    VGL. § 2 FZV

    Zitat


    Kleinkrafträder: zweirädrige Kraftfahrzeuge oder dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und folgenden Eigenschaften:

    1.zweirädrige Kleinkrafträder:
    mit Verbrennungsmotor, dessen Hubraum nicht mehr als 50 cm³ beträgt, oder mit Elektromotor, dessen maximale Nenndauerleistung nicht mehr als 4 kW beträgt;

    Dieses UND im Text bedeutet, dass es beide Eigenschaften haben muss(Geschwindigkeit + ccm), sonst ist es kein Kleinkraftrad!
    Also bist du sozusagen ein Leichtkraftrad gefahren, für welches du keinen Führerschein hattest.

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  • Re: SCh**ße verdammte ... Angehalten, Moped sichergestellt

    arno_nym
    Naja und natürlich Simmis Erstzulassung kleiner gleich 1992. 50ccm 4 Gang 3,7 PS (bei 6600 U/min) mit 15 Kettenritzel = max. eingetragene 60 km/H. (natürlich gehen die auch 70 - 75 wenn sie noch net breit sind)

    Das müsste in die Definition von denen eigentlich noch mit ergänzt werden. Weil so lang das net überall steht, wirds immer wieder Probleme mit den Rechtehütern (vorallem den Wessi Cops) geben. So nach dem Motto... "Was da muss ich erstmal nachfragen, 60 km/h das kann nicht stimmen" << o.ä.

    MfG Slayer38

  • Re: SCh**ße verdammte ... Angehalten, Moped sichergestellt

    Ja, das haben die ja auch ergänzt, in § 76 FeV. ;)

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  • Re: SCh**ße verdammte ... Angehalten, Moped sichergestellt

    ahh ne sowas zu zu geben hätte die erstemal nachschauen lassen weil wenn der kolben oben ist sieht man die kanäle net bzw wollen die doch ehe nur nachmessen wegen 60er oder so weil wo wie kanäle sind wissen die am ende ehe net wenn sagste is en import zylinder sind kanäle anders

  • Re: SCh**ße verdammte ... Angehalten, Moped sichergestellt

    Zitat von tonil85

    mal noch was zum führerschein...
    eigentlich könn sie ihm mit nem M schein keine nachschulung aufbrummen oder??
    war zumindestens bei mir damals noch so...


    zu dem Ergebnis bin ich ansich auch gekommen... da keine Probezeit
    aber genau sagen konnte mir das bisher niemand...

    Fuhrpark:
    S 51 B1-4 (80/2)
    SR 4-2/1
    S 51 B
    KR 51/1
    KR 51/2

    Zitat von Driver

    kipp verdünnung drüber dann lösen sich ihre plastikroller auf :D


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    MfG

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