Arbeitsrecht bzw. Urlaubsrecht

  • Hi eine Frage an die Rechtsexperten
    darf ein Arbeitgeber einem Lehrling den Weihnachtsurlaub streichen den er selber vorher schrift eingereicht hat und dieser auch genemigt wurde! Hinzu kommt noch das der Urlaub ohen vorherige Absprache gestrichen wurde! Also wenns da was gibt bitte gleich mit Link zum Ausdrucken!

    Mfg Markus (der trotz 10 Tage Resturlaub und 130 Überstunden als Lehrling keinen Weihanchtsurlaub bekommen hat)

    Allen ein frohes fest meins ich jedenfalls gründlich versaut :wallknocking:

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  • Hab zwar grad keinen Link, aber ich frage morgen abend mal meine Mutter. Die Kennt sich da aus... übers we kannst de ja eh nich viel an der Tatscahe änder wa :?

    Ich kenne keine Gesellschaft.
    Ich kenne nur Individuen.
    Margaret Thatcher

  • hättste das mal letzte Woche gewußt, dann hätt ich mal in unserer feinen Rechtsbibliothek in Jena geschaut. hab da schon für meinen Vater sachen rausgesucht...

    "Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart." - Curt Goetz

  • du hast ein recht auf urlaub (ganz einfach) das di als lehrling überstunden machst (die frage bist du schon 18?)
    wenn du noch nicht 18 wärst würde dein arbeit geber schon mal gegen das JASG (hieß doch so oder) verstoßen
    den weihnachtsurlaub kann er dir eigentlich nur streichen wenn aus irgendeinem grund die volle kapazität der firma abgerufen werden muss.
    aber willst du dich mit ihm streiten so scheiße wie es ist ich denke mal wenn du nun als lehrling shcon mucken machst wegen urlaub etc. dann hat er dich ganz schnell aufn kicker udn sucht sich irgendwann einen grund dich kündigen zu können.

  • tz ich hab ähnliche probleme das ich weinachten arbeiten muss is ja klar bei meinem beruf aber zb diese woche hab ich mo-fr chule jeden tag 8h arbeiten kahm heute halb5 nach hause durfte dann um 6 auf arbeit traben bis jetzt 22,45 morgen darf ich wieder arbeiten mindestens 10stunden und sonntag nochmal 6stunden ca und ich bekomm meines wissens nicht alle überstunden vergütet bzw kein frei trau mich aber nicht wirklich zu fragen angst vorm rausschmiss

    Petsen man is schneller drausen als man denkt!!!

  • tjo muss auch immer zich überstunden machen und werd se auch net bezahlt bekommen :(

    Meine aller erster urlaub ( bin 1. lehrjahr ) den ich dieses jahr eingeplant habe wurde auch an nem samstag wo ich mal wieder arbeiten musste ( auch alles überstunden ) gleich mal gestrichen. Naja dafür haben wir ab 23 Betriebsurlaub denn wohl keiner streicht sonst pissen se sich selber ans bein!

    Noob du bist auch elektriker oder? Ich glaub hab irgendwie den falschen beruf gewählt naja

    Tut mir leid für dich und deinen Urlaub. Musste wohl am 24 auch arbeiten ? und das dann wohl noch bis abends oder?

    mfg

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  • Ich war mal so frei und hab mic hda mal neen bissel schlau gemacht also es schaut aus wie folgt:

    Okay wie GFK schon geschreiben hat! Bist du überhaupt 18 um schon Überstunden schieben zu dürfen?

    § 8 Dauer der Arbeitszeit
    (1) Jugendliche dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden.
    (2) Wenn in Verbindung mit Feiertagen an Werktagen nicht gearbeitet wird, damit die Beschäftigten eine längere zusammenhängende Freizeit haben, so darf die ausfallende Arbeitszeit auf die Werktage von fünf zusammenhängenden, die Ausfalltage einschließenden Wochen nur dergestalt verteilt werden, daß die Wochenarbeitszeit im Durchschnitt dieser fünf Wochen 40 Stunden nicht überschreitet. Die tägliche Arbeitszeit darf hierbei achteinhalb Stunden nicht überschreiten.
    (2 a) Wenn an einzelnen Werktagen die Arbeitszeit auf weniger als acht Stunden verkürzt ist, können Jugendliche an den übrigen Werktagen derselben Woche achteinhalb Stunden beschäftigt werden.
    (3) In der Landwirtschaft dürfen Jugendliche über 16 Jahre während der Erntezeit nicht mehr als neun Stunden täglich und nicht mehr als 85 Stunden in der Doppelwoche beschäftigt werden.

    § 13 Tägliche Freizeit
    Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit dürfen Jugendliche nicht vor Ablauf einer ununterbrochenen Freizeit von mindestens 12 Stunden beschäftigt werden.

    § 15 Fünf-Tage-Woche
    Jugendliche dürfen nur an fünf Tagen in der Woche beschäftigt werden Die beiden wöchentlichen Ruhetage sollen nach Möglichkeit aufeinander folgen.

    § 16 Samstagsruhe
    (1) An Samstagen dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden.
    (2) Zulässig ist die Beschäftigung Jugendlicher an Samstagen nur
    in Krankenanstalten sowie in Alten-, Pflege- und Kinderheimen,
    in offenen Verkaufsstellen, in Betrieben mit offenen Verkaufsstellen, in Bäckereien und Konditoreien, im Friseurhandwerk und im Marktverkehr,
    im Verkehrswesen,
    in der Landwirtschaft und Tierhaltung,
    im Familienhaushalt,
    im Gaststätten- und Schaustellergewerbe,
    bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen und anderen Aufführungen, bei Aufnahmen im Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen), auf Ton- und Bildträger sowie bei Film- und Fotoaufnahmen,
    bei außerbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen,
    beim Sport,
    im ärztlichen Notdienst,
    in Reparaturwerkstätten für Kraftfahrzeuge.
    Mindestens zwei Samstage im Monat sollen beschäftigungsfrei bleiben.

    (3) Werden Jugendliche am Samstag beschäftigt, ist ihnen die Fünf-Tage-Woche (§ 15) durch Freistellung an einem anderen berufsschulfreien Arbeitstag derselben Woche sicherzustellen, In Betrieben mit einem Betriebsruhetag in der Woche kann die Freistellung auch an diesem Tage erfolgen, wenn die Jugendlichen an diesem Tage keinen Berufsschulunterricht haben.
    (4) Können Jugendliche in den Fällen des Absatzes 2 Nr. 2 am Samstag nicht acht Stunden beschäftigt werden, kann der Unterschied zwischen der tatsächlichen und der nach § 8 Abs. 1 höchstzulässigen Arbeitszeit an dem Tage bis 13 Uhr ausgeglichen werden, an dem die Jugendlichen nach Absatz 3 Satz 1 freizustellen sind.
    Das gleiche gilt auch in Paragraph 17 für Sonntag!

    § 19 Urlaub

    (1) Der Arbeitgeber hat Jugendlichen für jedes Kalenderjahr einen bezahlten Erholungsurlaub zu gewähren.

    (2) Der Urlaub beträgt jährlich
    1. mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist,
    2. mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist,
    3.mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.

    Jugendliche, die im Bergbau unter Tage beschäftigt werden, erhalten in jeder Altersgruppe einen zusätzlichen Urlaub von drei Werktagen.

    (3) Der Urlaub soll Berufsschülern in der Zeit der Berufsschulferien gegeben werden. Soweit er nicht in den Berufsschulferien gegeben wird, ist für jeden Berufsschultag, an dem die Berufsschule während des Urlaubs besucht wird, ein weiterer Urlaubstag zu gewähren.

    (4) Im übrigen gelten für den Urlaub der Jugendlichen § 3 Abs. 2, §§ 4 bis 12 und § 13 Abs. 3 des Bundesurlaubsgesetzes. Der Auftraggeber oder Zwischenmeister hat jedoch abweichend von § 12 Nr. 1 des Bundesurlaubsgesetzes den jugendlichen Heimarbeitern für jedes Kalenderjahr einen bezahlten Erholungsurlaub entsprechend Absatz 2 zu gewähren; das Urlaubsentgelt der jugendlichen Heimarbeiter beträgt bei einem Urlaub von 30 Werktagen 11,6 vom Hundert, bei einem Urlaub von 27 Werktagen 10,3 vom Hundert und bei einem Urlaub von 25 Werktagen 9,5 vom Hundert.

  • 1. Bin schon über 18 aber hatte schon überstunden als ich noch nicht 18 war
    2. sehe ich gerade das die mir im 1. und 2. Lehrjahr viel zu wenig Urlaub(was auch im Lehrlingsvertrag steht) zugestellt haben nähmlich nur 23 Tage

    Ok ich bin schon 3. Lehrjahr ein knappes Jahr muss ich noch überstehen so schnell werden die mich nicht los! Ich muss nur mal ein paar Argumente Sammeln da ich wahrscheinlich nächste Woche auch mal zum Chef darf! Warum? Tja wenn unserem Vorarbeite heute Nachmittag (ich hab heute auch 10 Stunden gearbeitet) um 17 Uhr einfällt das ich morgen mal Arbeiten müsste da hab ich mich einfach mal geweigert!(Da einfach schon viel zu viel solcher Dinge passiert sind und gerade wegen dem Urlaub hatte ich schon die schnautze voll) Mal sehn was da noch so kommt aber raushaun können die einen wirklich nicht so schnell!

    Zitat

    oob du bist auch elektriker oder? Ich glaub hab irgendwie den falschen beruf gewählt naja


    Naja kommt drauf an auf Industrie Montage isses assi immer sau lange Arbeitszeiten (65 stundenwoche und solche scherze)
    Aber ich kann mir auch nicht vorstellen den Beruf viel länger auszuüben weil man nur er arsch aufn Bau ist der als ersten kommt und als letzter geht!

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  • Zitat

    Naja kommt drauf an auf Industrie Montage isses assi immer sau lange Arbeitszeiten (65 stundenwoche und solche scherze)
    Aber ich kann mir auch nicht vorstellen den Beruf viel länger auszuüben weil man nur er arsch aufn Bau ist der als ersten kommt und als letzter geht!

    endlich mal einer der mich versteht... danke!!

    Aber ich sag mal so in unserem job sind überstunden unvermeidbar! Wenn man ne 1h bis auf de baustelle fahren muss isses klar das man wenn noch was wichtig ist es zu ende macht.

    Ja Samstag arbeiten durfte ich auch schon 2 mal, das einmal hat ich die fresse gestrichen voll, war auf montage von montag-donnerstag und hatte meine stunden schon längst drinne. Naja dann durft ich halt freitag nochmal antanzen und dann auch noch 1h länger machen und zu guter letzt sagt mein meister das ich samstag auch nochmal ran darf!

    Währen hätte ich mich nich können war da noch inner probezeit da wäre ich gleich geflogen.

    P.S. wieviel tage stehen den einen lehrling zu? weil hab nächstes jahr nur 22 tage

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  • ich hab nur 18tage nächstes jahr hängt aber damit zusamme ndas ich nächstes jahr fertig werden am 17.08.05 läuft mei nvertrag aus! hoffentlich üernehmen die mich wenigstens fürn halbes jahr!

  • als Arbeitnehmer muss man nunmal solche Sachen in Kauf nehmen...und man kann sich auch nicht über alles aufregen, nicht dass man gleich gekündig wird, aber man sollte es sich auch nicht mit dem Chef verscheißen
    gründet doch nach der Lehre selber eine Firma...dann könnt ihr Urlaubverteilen :twisted:
    Und wo ist das Problem wenn man zu Weinachten Arbeiten muss...man kann nicht mit Mutti am Weinachtsbaum sitzen...

  • um nochmal zu den erwratungen der arbeitgeber zu kommen ich weiß von meinem vater der im regalbau als vertreter tätig ist. das er auch in dieser schwachenzeit im jahr 1,8 millionen an umsatz machen muss dieses jahr war zwar ein gutes jahr aber wenn es nächstes jahr nicht so tolll wird kann er wegen diesem scheiß umsatz gefeuert werden obwohl es wirklich nicht einfach ist in einem jahr 1,8miilionen ein zu fahren da die meisten aufträge bei 60-80000 liegen

    und zum urlaub bzw. feiertage
    die firma wo vatern angestellt ist liegt in bayern wir wohnen hier oben im osten
    wenn die in bayern feiertag haben muss vatern trotzdem arbeiten da er ja den umsatz schaffen muss
    wenn wir hier feiertag haben ist es ziemlich selten das vatern nicht arbeiten muss
    genauso mit dem urlaub mitlerweile nach 10 jahren bekommt erimmer seinen urlaub jedoch war das auch in der anfangsphase nicht so einfach weil ja der chef nicht möchte das das gebiet norddeutschland NRW unbeetzt bleibt udn wenn wir urlaub haben haben wir auch keine ruhe weil andauernt kunden aufn handy anrufen
    naja man muss eben kompromisse eingehen ich sehe vatern nru am wochende aber naja ohne ihn würden wir kein haus haben udn auch nicht unseren lebensstandart haben weil er der hauptverdiener ist
    also was lernen wir daraus
    auch wenn der arbeitgeber ein arschloch ist sollte man immer freundlich sein weil er im endefekt über leben und tot entscheidet weil wenn man heut zu tage erst mal arbeitslos ist bleibt man das auch ewig.weil bei *schlagmichtot* wievielen arbeitslosen wo mindestens die hälfte auch eine arbeit wieder aufnehmen will ist das eben net so einfach einen beruf zu finden.
    früher half ja auch ncoh ins ausland zu gehen aber mitlerweiel schauts da auch net anders aus.

  • A.G.R.
    wenn ich mich über alles das Aufregen würde was bei uns in der Firma passiert was nicht rechtens ist oder über das was mit Rechtlich zusteht dann könnte ich hier ein Buch schreiben! Nur irgendwann ist das Faß voll von vorne bis hinten lass ich mich nicht verarschen!

    Und zu folgenden Situation ich hätte normalerweise nächste Woche Urlaub und wenn man seit 2 Monaten weiß das man DA mal Urlaub hat dann nimmt man sich natürlich auch was vor! Und 2 Tage davor wird er einfach gestrichen!
    Das heißt für mich
    -ich kann bei meinem kleinen Neffen nicht zur Geburtstagsfeier
    -Geschenk bekommt er auch kein mehr da ich ja jeden Tag nicht vor um Acht zu Hause bin
    -Zum Glatzenschneider voll ich auch mal Wieder jetzt darf ich noch 2 Wochen mit der matte rumrenne
    -restlichen geschenke einkauf hätten wir somit auch geklärt

    Und dann wollen die noch das ich hier mal soeben 11 Tage durcharbeite :crazy:

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  • Nur im äussersten Notfall darf der genehmigte Urlaub gestrichen werden.
    Du kannst auch zum zuständigen Arbeitsgericht gehen und eine "Einstweilige Verfügung" beantragen(für die eventuell anfallenden Kosten am besten Prozesskostenhilfe beantragen).

    Aber denk dran das eine Beschwerde negatives nach sich ziehen kann...

    Rechtsberatung gibts bei der Gewerkschaft bzw. beim Anwalt.

    Ich kenne keine Gesellschaft.
    Ich kenne nur Individuen.
    Margaret Thatcher

  • urlaub kann man doch nur bis ende märz übernehmen oder?
    ich bin schon froh wenn ich mal 7tage am stück urlaub bekomme :strange:

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