Hallo,
ich habe vor Weihnachten ein dvd radio bei ebay gekauft! gebraucht!
habe auch noch die original rechnung!
jetzt ist es mit einmal kapput, dass heißt:
- display geht nicht mehr
- beleuchtung geht nicht mehr
- radio cd dvd usw geht aber noch (also der ton ist noch da)
- touchscreen, laut un leiße und sowas geht auch noch
hatte nur meine auto gepark und nach nen paar stunden wo ich wieder los wollte ging es mit eimal nicht mehr,
habe der firma in berlin eine e-mail geschrieben:
un dann kam das zurück:
Hallo,
dieser Fall ist nicht von der Gewährleistung abgedeckt. Nach mehr als einem
halben Jahr nach dem Kauf ist davon auszugehen,
dass der Schaden bei Auslieferung noch nicht bestanden hat.
Bitte beachten Sie den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie.
Ausführlich Infos zu diesem Thema finden Sie hier:
die gesetzliche vorgeschriebene Gewährleistung auf bewegliche Sachen beträgt
24 Monate (§438, §475 Abs.2). Einzig und allein beim Verkauf von
Gebrauchtwaren ist es dem Unternehmer gestattet die Gewährleistungspflicht
auf bis zu 1 Jahr zu verkürzen §475 Abs.2. Die Gewährleistung wird
fälschlicherweise häufig auch als eine 24-Monatige Garantie bezeichnet, dies
ist jedoch falsch, und genau durch diesen Punkt kommt es häufig zur großen
Verwirrung bei vielen Käufern. Denn nur in den ersten 6 Monaten nach dem
Kauf, ist die Abwicklung so problemlos wie angenommen, danach kommt es
nämlich zur sog. Beweislastumkehr (§476). In den ersten 6 Monaten wird
zugunsten des Kunden angenommen, dass der Mangel beim Gefahrenübergang
(vereinfacht ausgedrückt: "beim Kauf der Ware") bereits vorhanden war. Nach
diesen 6-Monaten jedoch, kommt es zur angesprochenen Beweislastumkehr und
der Käufer muss dem Verkäufer beweisen, dass der Mangel bereits bei
Gefahrenübergang vorlag.
Was bedeutet das ? Nach der Beweislastumkehr und solange man den Fakt nicht
beweisen kann, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag, besteht keinerlei
rechtlicher Anspruch mehr auf Gewährleistung.
Gegenwärtig ist es in keiner Weise glaubhaft, dass das fabrikneu gelieferte
Gerät Mängel aufwies.
Irgendwelche"Garantieansprüche" stehen unstreitig nicht mehr.Mit
freundlichen Grüßen
STEL-Team
das kann doch nicht angehen oder?
ich versteh das komische "gewährleistung un hat man nit gesehen" nicht
kann mir ma einer weiterhelfen?
gruß