• Re: legal oder net?!

    Was soll denn heissen "auch wenns vielleicht besser wär'" - ich mein ohne Eintragung ist illegal, kein Versicherungsschutz, usf. - aber jeder muss selbst wissen wie er sich am besten in's Knie schiesst, sag' ich immer :D

    Frage mich wieso du fragst ob legal oder nicht, wenn's dir dann am ende doch einfach Scheissegal ist... 8-)

    Simson-Fotos - Stino fährt ne Schwalbe von Hamburg bis Kapstadt; getuned nur bis zum nächsten Prüfstand - Dakar hin oder her, die Simson... wurde doch verkauft, aber nur in der Familie ;)

  • Re: legal oder net?!

    du kannst den Schwalbe Motor in S50 einbauen
    genauso wie du an eine s51 B ein enduro Lenker oder nen Enduro Auspuff drannbauen darfst

    How do you like your twostroke, angry or really angry?

  • Re: legal oder net?!

    naja sicher ist es illegal aber ich denk das ist was wo augen zugedrückt werden findet ihr net?

    mir gehts also eher ums prinzip.... evtl. geh ich auch wieder zu meinem tüvmann aber malsehen wenn das wieder ewig dauert .. keine lust drauf

    Fuhrpark:
    S 51 B1-4 (80/2)
    SR 4-2/1
    S 51 B
    KR 51/1
    KR 51/2

    Zitat von Driver

    kipp verdünnung drüber dann lösen sich ihre plastikroller auf :D


    -----
    MfG

  • Re: legal oder net?!

    bei mir wird es s50 unterbau mit 2 schrauben wie s51 aber schwalben zylinder drauf...

    das müsste dann ja legal sein oder?

    Fuhrpark:
    S 51 B1-4 (80/2)
    SR 4-2/1
    S 51 B
    KR 51/1
    KR 51/2

    Zitat von Driver

    kipp verdünnung drüber dann lösen sich ihre plastikroller auf :D


    -----
    MfG

  • Re: legal oder net?!

    na wenn das Motorgehause mit 2 Schrauben zur Aufhängung ist dann passt das doch

    du wirst nur Probleme mit dem Pöff bekommen. Bei der Schwalbe is der nämlich nach links rausgelegt

    How do you like your twostroke, angry or really angry?

  • Re: legal oder net?!

    Ich sach's mal so: Sicherheit gibt's hier nur beim TÜV, der sagt dann ob das geht oder nicht.

    "Könnte", "hätte", "wäre", "bestimmt ein Auge zudrücken" - alles Begriffe, die einer Zahlungsunwilligen Versicherung ein Lächeln ins Gesicht zaubern. Um mehr (und weniger) geht's bei der ganzen Geschichte beim Moped ja eigentlich nicht.

    Simson-Fotos - Stino fährt ne Schwalbe von Hamburg bis Kapstadt; getuned nur bis zum nächsten Prüfstand - Dakar hin oder her, die Simson... wurde doch verkauft, aber nur in der Familie ;)

  • Re: legal oder net?!

    Man Leute :rolleyes: Die Aussagen von wegen "illegal ohne Eintragung beim Tüv" sind absoluter Humbug. Stellt solches Halbwissen nicht so hin, als wären es wahre Fakten!

    Einfach mal ein Simsonbuch (von E. Werner) aufschlagen und auf den lezten Seiten nach erlaubten Umbauten blättern. Natürlich ist es z.B. erlaubt, einen M541er in eine S50 zu bauen!!! Eintragung ist nicht im geringsten notwendig! Theoretisch ist es auch möglich einen M53er beispielsweise in eine S51 zu setzen. Nur macht das halt keiner, weil das keine AUF- sondern eine Abrüstung ist.

    Genauso ist es nicht notwendig zum Tüv zu rennen, wenn man eine alte 6V U-Zündung gegen eine Simson 12V Elektrozündung ersetzt. Umgekehrt darf man auch, aber wer macht sowas??? Die Originalteile sind untereinander beliebig austauschbar, solange man die zugelassene Leistung oder Höchstgeschwindigkeit dadurch nicht erhöht. Auch bestimmte Veränderungen am Rahmen wären erlaubt, wenn sie fachmännisch ausgeführt werden. In der kompletten ABE (die im KBA liegt) ist das alles ganz genau dokumentiert.

  • Re: legal oder net?!

    Zitat

    In der kompletten ABE (die im KBA liegt) ist das alles ganz genau dokumentiert.

    Und da fängt's Problemsche an: die haben die, aber wir nicht. Was geht und was nicht, sollte man deswegen IMO beim TÜV erfragen, und nicht in einem Internetforum, in dem dann behauptet wird irgendwer hätte in irgendeinem Buch gelesen, man dürfte irgendwas umbauen oder auch nicht.

    Und nachher ist das Geschrei groß, wenn plötzlich eine Invalidenrente zu blechen ist. Aber Privatinsolvenz, is ja nicht so schlimm.

    Wer sich nicht traut zu fragen weil er befürchtet, die Antwort könnte negativ ausfallen, lügt sich selbst ganz fett in die Tasche. Punkt.

    Wenn das alles so furchtbar legal ist, dann kann man sich das doch eben von der zuständigen Stelle bestätigen lassen und fertig. Und das bedeutet im Idealfall natürlich keine Eintragung sondern nur ein "nene, das ist schon OK so, steht ja auch in der BE drin".

    Dabei geht's auch nicht nach der Methode "downgrade ist nie ein Problem". Denn auch durch ein "Downgrade" könnte ja die Verkehrssicherheit leiden, und genau das ist dann eben nicht erlaubt.

    Wenn die Sicherheit mitfährt, macht's doch erst richtig Spaß. Oder braucht ihr den Kick 8-)

    Simson-Fotos - Stino fährt ne Schwalbe von Hamburg bis Kapstadt; getuned nur bis zum nächsten Prüfstand - Dakar hin oder her, die Simson... wurde doch verkauft, aber nur in der Familie ;)

  • Re: legal oder net?!

    Die Kopie der kompletten ABE kannst du jederzeit aus Flensburg beantragen. Kostet halt was. Ich glaube aber, dass ein paar wenige Leute in anderen Foren die schon mal angefordert haben und an ausgewählte Leute als Kopie weitergeben....

    Glaubt es einfach: Viele Umbauten sind wirklich problemlos und legal. Das sagt doch einem schon der gesunde Menschenverstand! Was bitte soll denn die Verkehrssicherheit bei einem Motortausch von M53 auf M541 gefährden, wenn die Motoren ohne veränderungen in die Halterungen einzuhängen sind?? Genauso darfst du einen H4 Scheinwerfer in die Schwalbe bauen, wenn das Ding über ein E-Prüfzeichen verfügt. Zum Tüv musst du deswegen noch lange nicht!

    Aber wer möchte kann natürlich zum Tüv latschen und kräftig löhnen. Gerade die Prüfer im Westen dürften keinen blassen schimmer von den zulässigen Umbauten haben und auch keine Scheu davor, eine Einzelabnahme für teuer Geld durchzuführen. Wer das für intelligenter hält, kann es ja machen. Ich gebe mein Geld lieber sinnvoll aus.

    Edit: Ich finds ja witzig, dass gerade hier in diesem Forum darüber so diskutiert wird, wo illegale Umbauten von ganz anderem Kaliber tagesgeschäft darstellt. Und dann auch noch im Tuningbereich :D

  • Re: legal oder net?!

    Es geht halt nicht um glauben, sondern um wissen. Gesagt wird es einem z.B. beim TÜV.

    Das bedeutet - nochmal - ja nicht, dass man jede Inbusschraube eintragen lassen muss :wallknocking: - und somit auch nicht, das jede Frage was kostet :hammer:

    Eine Einzelabnahme kann man sich ja dann immer noch dreimal überlegen, aber wer den Weg zum TÜV scheut, noch mal, der lügt sich einfach nur selbst in die Tasche. Nach dem Motto "hat keiner gesehen, ist doch egal, wird schon schiefgehen". Tja, und wenn's dann schiefgeht... :heuldoch:

    Auf den gesunden Menschenverstand würde ich mich im Zusammenhang mit dem TÜV im übrigen am *allerwenigstens* verlassen.

    Simson-Fotos - Stino fährt ne Schwalbe von Hamburg bis Kapstadt; getuned nur bis zum nächsten Prüfstand - Dakar hin oder her, die Simson... wurde doch verkauft, aber nur in der Familie ;)

  • Re: legal oder net?!

    Orginalteile dürfen unter einander getauscht werden solang sich dadurch nicht die Bauartbedingt höhstgeschwindkeit änder.
    Wenn man die Teile nicht beliebig tauschen dürft, dann müsst man auch ein Enduroauspuff bei allem anderen außer ein Enduro eintragen.
    Ich weiß ja nicht ob du schon mal gesehen hast wie jemand ein orginal Enduro auspuff eingetragen hat, aber der hat anscheind echt zuviel Geld oder einfach nur langeweile. So langwie du die Aufnahme nicht verändern musst ist das legal. Is klar das man da nicht selbst ne bissel rumschweißen darf. Aber s50 <-> s51 lässt sich ohne Veränderung durchführen also np...

  • Re: legal oder net?!

    Zitat von cowboy

    Man Leute :rolleyes: Die Aussagen von wegen "illegal ohne Eintragung beim Tüv" sind absoluter Humbug. Stellt solches Halbwissen nicht so hin, als wären es wahre Fakten!

    Einfach mal ein Simsonbuch (von E. Werner) aufschlagen und auf den lezten Seiten nach erlaubten Umbauten blättern. Natürlich ist es z.B. erlaubt, einen M541er in eine S50 zu bauen!!! Eintragung ist nicht im geringsten notwendig! Theoretisch ist es auch möglich einen M53er beispielsweise in eine S51 zu setzen. Nur macht das halt keiner, weil das keine AUF- sondern eine Abrüstung ist.

    Genauso ist es nicht notwendig zum Tüv zu rennen, wenn man eine alte 6V U-Zündung gegen eine Simson 12V Elektrozündung ersetzt. Umgekehrt darf man auch, aber wer macht sowas??? Die Originalteile sind untereinander beliebig austauschbar, solange man die zugelassene Leistung oder Höchstgeschwindigkeit dadurch nicht erhöht. Auch bestimmte Veränderungen am Rahmen wären erlaubt, wenn sie fachmännisch ausgeführt werden. In der kompletten ABE (die im KBA liegt) ist das alles ganz genau dokumentiert.

    Meiner meinung nach hast du vollkommen recht !! :cheers:

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