...habe grade eben meine letzt ABE fertig gestellt,sodass mir die bullen beim nächsten mal FAST nichts anhaben können!
Für Lenker,Obergurt,Lampenmaske,Blinker und rücklicht mit E-zeichen und für die Etzefeddern!!!!
Wie lang müssen die schutzbleche mind. sein und darf man UBB dran haben, wenn man sie auslässt?
Jetzt können sie mich mal...
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Über die Schutzbleche haben wir uns doch gestern erst unterhalten und die UBB darfst du nicht dran haben.
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UBB darf man doch dranhaben nur diese darf nicht bei der Fahrt anhaben sondern nur wenn sich das Fahrzeug im Stand befindet.
Hoffentlich sind die auch echt
nicht das Du dann noch eine wegen Betrug und Urkundenfälschung dranbekommst.
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Also ich glaube, wegen der UBB sagen se alle was unterscheidliches. Einige Prüfer sagen, man darf andere man darf nicht. UNserer in Herzberg sagt man darf nicht :mrgreen:
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Darfst du dran haben. Nur darfst du sie nur, auf Privatgrundstücken anmachen bzw. auf Plätzen wo die STVO nicht gilt. Also, wenn du die UBB im Stand anhast und du dich, beispielsweise aufm Markt befindest, kannste angekackt werden.
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Seit kurzem is das doch so das man die UBB nicht mal mehr dran haben darf im öffetnlich Verkehr.
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klar könnt ihr glück haben aber ich habe vor ner weile mal ne diskussion in sonem autoforum beobachtet durch zufall, da gings auch ums: darf ich oder darf ich nicht..und seit 1.1.2004 oder so gelten einfach neue regeln! man darf nichmal mehr eine dranne haben! wer beweist auch schon ob du die im strassenverkehr nich anmachen kannst? meist sind die bullen kulant wenn der schalter im seitenkasten versteckt ist und man erst aufschrauben muss vorm anmachen...
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Naja eigentlich is die Regekl so, dass die UBB nur bei ausgeschalteter Zündung an gehen darf! So kenn ichs und somit würde auch bewiesen sein dassdes im Verkehr ni anmachen kannst!
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