• Re: am arsch

    Fragste mal RoxX, der hat das gerade hinter sich. ;)

    Dieser Post ist 100% biologisch abbaubar!
    Übereinstimmungen mit aktuellen oder ehemaligen Regeln wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt.
    Für Leute,die unnötig Fragen stellen:hier klicken!

  • Re: am arsch

    das macht nicht immer der tüv, es gibt auch manche werkstätten die mit der polizei zusammen arbeiten, sind aber meist roller händler

  • Re: am arsch

    das ganze is zwar 2jahre her
    also der tüv hat mich 500 gekostet, ich könnt mcih immer noch schlagen
    mir hats nix gebracht mein m zu machen, ausser dass ich weis, dass ich jedem davon abraten werde
    hab 5 tage sozialdienst bekommen
    hab jetz a und b gemacht, war alles kein problem

    Die Staatsgewalt in Bayern hasse ich immernoch, warscheinlich ahb ich wenig gründe

  • Re: am arsch

    wenn man bedenkt, dass eine banane ca 1% alkohol und apfelsaft zwsichen 0,4 und 0,6% und im alkoholfreiem bier auch 0,5% drin sind, sag einfach du hast 2 liter apfelsaft getrunken und 3 bananen gegessen

    ich denke mal bei 0,3 promille passiert nichts.
    wenn ich fahren trinke ich zwar egnerell nichts, aber wenn ich iwo dann am nächsten tag nach hause fahre weiss ich auch nicht zu 100% ob ich nicht noch restalkohol habe. kann man ja ungefähr ausrechnen.
    aber lass es am besten mit dem trinken in der probezeit bzw überhaupt.

    bei den nicht eingetragnen anbauteilen drücken die polizisten vielleicht ein auge zu, aber wenn du dazu noch "angetrunken" (naja wenn 0 erlaubt sind, sind auch 0,1 schon zu viel) bist sieht das vielleicht ganz anders aus.

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  • Re: am arsch

    Zitat von eegal

    wenn man bedenkt, dass eine banane ca 1% alkohol und apfelsaft zwsichen 0,4 und 0,6% und im alkoholfreiem bier auch 0,5% drin sind, sag einfach du hast 2 liter apfelsaft getrunken und 3 bananen gegessen...

    Kennste Wayne? Und wenn in dem Hello-Kitty-Kaugummi 0,345 % Alkohol drin ist und in deinem Körper eine gewisse Menge Alkohol nachweisbar ist, dann hast du auch eine Trunkenheitsfahrt.

    Es ist (fast*) egal, WIE der Alkohol in den Körper kommt, dass entscheidende ist, DASS er im Körper ist.


    *Schuldunfähigkeit durch Tatbestandsirrtum, aber das geht hier zu weit

  • Re: am arsch

    also
    ich würde von m abraten, weil die meisten ja iwann noch a machen wollen
    zumindest isses bei mir so
    ich hab für a und m zusammen ca 2,1k gezahlt
    n kumpel hat für a1 und a dasselbe gezahlt
    nicht dass meine fs teurer war oder so
    er hat einfach nur 8 sonderfahrten und eine übungsstunde gebraucht, damit is er viel billiger gefahren
    ich hätte das gleiche machen sollen
    aber meine eltern warn ja schon gegen m, also war das schon ne hürde

    naja wie auch immer
    ich trinke fast nichts mehr, wenn ich fahre schon gleich gar nicht(fahr auch kein moped mehr um iwo hinzukommen, hab ja jetz B)
    das moped was ich atm zusammenbau kriegt so ziemlich alle raffinessen ausser ne sb hinten
    mit der legalität nehm ichs immer noch nciht genau, schätzungsweise bin cih unbelehrbar und fühl mich einfach unantastbar( achtung KEINE ironie, ne andre erklärung hab ich nicht, langsam müsst ich ja schon vernünftig sein)

    Abschliessend kann ich sagen, dass meine Kontrolle und der autounfall von nem kumpel(ohne fs ne hecke umgemäht, mit nem auto ohne tüv) dazu beigetragen haben, dass in meiner clique nichtmehr mit alkohol gefahren wird und auch sonst keine waghalsigen manöver gemacht werden.
    Am Arsch sowie am anfang bin ich jetzt nicht mehr
    der kohle trauer ich zwar immernoch nach aber was solls.

    ich muss mir auch eingestehen dass ich da wirklich gemurkst hab
    die bremse und die lenkkopflager kann cih mri zwar immernoch nicht erklären aber is ja auch wayne

  • Re: am arsch

    Zitat von MuZ

    Kennste Wayne? Und wenn in dem Hello-Kitty-Kaugummi 0,345 % Alkohol drin ist und in deinem Körper eine gewisse Menge Alkohol nachweisbar ist, dann hast du auch eine Trunkenheitsfahrt.

    Es ist (fast*) egal, WIE der Alkohol in den Körper kommt, dass entscheidende ist, DASS er im Körper ist.


    *Schuldunfähigkeit durch Tatbestandsirrtum, aber das geht hier zu weit

    ick hau ma weg---

  • Re: am arsch

    Zitat von § 24c StVG


    Alkoholverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen
    (1) Ordnungswidrig handelt, wer in der Probezeit nach § 2a oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solchen Getränks steht.

    (2) Ordnungswidrig handelt auch, wer die Tat fahrlässig begeht.

    (3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

    So, nun fällt Apfelsaft aber nicht unter die alkoholischen Getränke, also darf ich als Fahranfänger durchaus mit 0,1 Promille fahren, wenn das nur auf Apfelsaft oder Schnapspralinen zurückzuführen ist.

    Anders schaut es ab 0,5 Promille aus, denn hier regelt das Gesetz:

    Zitat von § 24a StVG

    0,5 Promille-Grenze
    (1) Ordnungswidrig handelt, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt.

    Da hier nicht die Bedingung der Genuss alkoholischer Getränke ist, sondern allein die Alkoholkonzentration, ist es ab 0,5 Promille wurscht, woher der Alkohol kommt...

    Korrigiert mich (unter Quellenangabe), wenn ich falsch liege.

  • Re: am arsch

    jaaa... aber im prinzip kannste doch dann den hersteller vom apfelsaft verklagen?

    wenn da nicht draufsteht, dass alkohol drin ist?
    dann trinkste da 3 liter saft und hast so viel wie ein bier?

    ich denke mal, dass kann man dann anfechten.
    der vergleich hinkt zwar, aber wenn man mohnkuchen isst, kann der drogentest ja auch positiv sein?


    naja ganz einfach und ohne diskussionen! Wer fährt trinkt nichts!
    "1 bier geht ja!" (und weils grad so gut runterläuft kann man sich ja noch eins mit wem anders teilen... ach schmeckt so gut, ich trinks selber! naja noch eins kann nicht schaden, lass ich mich eben abholen. noch 2 bier... was solls? mit gehts gut ich kann noch wunderbar fahren.... ohhh was macht denn der baum auf der strasse? :hammer: :wallknocking: )

    ich bin bis jetzt immer nüchtern gefahren... ich kenne auch genug leute die totalbetrunken autofahren und damit dann angeben "hey ich bin trotzdem angekommen :D " das problem is bloß, wenn man dann selbst nach hause fährt macht man sich noch sorgen ob denen nichts passiert ist (meist ist son auto dann randvoll)

    klar in diesem fall sind 0,3 promille ein bier oder etwas restalkohol, aber wenn 0,0 erlaubt sind, ist auch 0,01 schon zu viel :D

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  • Re: am arsch

    Zitat von simson-bastler

    So, nun fällt Apfelsaft aber nicht unter die alkoholischen Getränke, also darf ich als Fahranfänger durchaus mit 0,1 Promille fahren, wenn das nur auf Apfelsaft oder Schnapspralinen zurückzuführen ist.

    Theoretisch kann man auch mit 0,1 o/oo fahren, da laut Rechtsrechung hier noch nicht von einer Wirkung ausgegangen wird. Erst ab 0,2 o/oo gehts los. Weiterhin wird es für den Fahrer arg schwer nachzuweisen, dass er den Alkohol OHNE ein alkoholisches Getränk zu sich genommen hat. Von Schnapspralinen wird man nicht besoffen. Und wer trinkt schon vergorenen Apfelsaft? ieeeh

    Er muss theoretisch etwas trinken, sollte der Alkohol durch irgendwelche Nahrung dem Körper zugeführt worden sein, fällt der § runter. Aber welcher Richter glaubt das schon? Ganz salopp gesagt.

    Anders schaut es ab 0,5 Promille aus, denn hier regelt das Gesetz:
    [quote='§ 24a StVG']

    0,5 Promille-Grenze
    (1) Ordnungswidrig handelt, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt.

    Da hier nicht die Bedingung der Genuss alkoholischer Getränke ist, sondern allein die Alkoholkonzentration, ist es ab 0,5 Promille wurscht, woher der Alkohol kommt...

    Korrigiert mich (unter Quellenangabe), wenn ich falsch liege.

    War schon alles soweit richtig.
    [/quote:2nels2us]

  • Re: am arsch

    Naja, der Apfelsaft muss nicht vergoren sein, normaler Apfelsaft kann bereits eine höhere Menge Alkohol enthalten als alkohol"freies" Bier.
    Natürlich entsteht der Alkohol auch hier durch Gärung, aber das ist auch bei frisch gekauftem Apfelsaft so, weil sich auf der Schale der Äpfel immer auch Hefen ansammeln und diese im Apfelsaft den enthaltenen Zucker vergären.

    Und alkoholhaltige Medikamente? Die sind nur im § 24a ausdrücklich erwähnt, müssen allerdings verschrieben sein.
    Wenn ich z.B. Hustensaft nehme und 0,1 Promille habe?
    Wie wird das in der Praxis gehandhabt?


    PS: Toll, dass wir hier einen wie MuZ dabeihaben, der das mal von der "anderen" Seite beleuchtet...

  • Re: am arsch

    Zitat von simson-bastler

    Und alkoholhaltige Medikamente? Die sind nur im § 24a ausdrücklich erwähnt, müssen allerdings verschrieben sein.
    Wenn ich z.B. Hustensaft nehme und 0,1 Promille habe?
    Wie wird das in der Praxis gehandhabt?

    Ich denke mal da steht ja drauf das alokohol drin ist.

    selbst wenn: man nimmt nen löffel hustensaft und keinen liter (dannach kommt man wahrscheinlich nicht mehr von der toilette runter :D )
    bei den medikamenten, die die fahrtüchtigkeit beeinflussen, steht es ja in der packungsbeilage (oder arzt oder apotheker fragen ) und wenn man diese genommen hat dürfte man eigentlich nicht mehr fahren.
    wie findet man das denn raus? schläg da auch der drogentest an? wenn jemand mediakamnete genommen hat und schlangenlienien fährt und keinen alkohol getrunken hat? findet man dass dan raus?

    ich denke mal wenn man die medikamente normal einnimmt wird das alk-test nichts anzeigen.
    chlosterfrau-milissengeist :D :D :D

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    SUCHE S50 Scheinwerfer "TITTENLAMPE" - BITTE PN AN MICH!!!

  • Re: am arsch

    Zitat von eegal


    klar in diesem fall sind 0,3 promille ein bier oder etwas restalkohol, aber wenn 0,0 erlaubt sind, ist auch 0,01 schon zu viel :D


    Das hab ich schon anders erlebt. Mit 18 war ich mit einem Kumpel auf dem Möp unterwegs. Dann haben uns die Bullen kassiert, weil wir übern Fußweg gefahren sind und haben natürlich auch pusten lassen. Mein Kumpel hatte ne halbe Stunde vorher ein Mix getrunken und ist auf 0,06 Promille gekommen. Damit wurde er fahren gelassen, weil, wie der Grüne erklärte, es nur um die 0,0x geht. Ob 0,09 oder 0,0001625 ist vollkommen egal.

    "Der Affe kann nichts dafür, dass wir ihm ähneln. Eigentlich hätte er etwas besseres verdient." - Vloemans

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