Fahrradfahrer umgefahren

  • Re: Fahrradfahrer umgefahren

    Die Überschrift: ,,Fahrradfahrer umgepumpt" hört sich meiner Meinung nach besser an.

    122/6 Kanal mit Schmiedekolben von Andrej
    C4 Lager
    2x1,5mm Tellerfeder
    5 Gang Getriebe 26:32
    Vmax 152 kmh (Prüfstand)

  • Re: Fahrradfahrer umgefahren

    wegen solchen leuten die denken "hau ich ma schnell ab" hat mein Opa ne weile aufm Feld gelegen mit ner Beinverletzung und von da an bis zu seinem Lebensende nen offenes entzündetes Bein gehabt....

    Zitat von loodecnc


    Aber hört bitte auf eure Eltern wenn sie sagen das ihr nicht so viel saufen solltet, denn professioneller Penner ist kein Traumjob :mrgreen:
    MfG LT

    RT77/4+gekürzter Ansaug+21erAmal+RT Straße

  • Re: Fahrradfahrer umgefahren

    So war am Mo bei den Opa hab bisschen mit ihn gequatscht und paar Blumen und Schokolade mitgenohmen, wollte mich halt anzeigen jetzt aber zum glück nicht mehr.
    Seine Tochter ist im Rechtswesen und das wäre bestimmt böse ausgegangen.
    Opa hat den ganzen unterarm mit Bluterguss bestückt, Rippen gebrelt, am Arsch noch was und iwas mit dem Kopf war schon zum Röntchen und muss nächste Wochr zum MRT.

    Mehr weiß ich auch nicht!

  • Re: Fahrradfahrer umgefahren

    Ohne Scheiß!: Bau den Tuningzylinder ab und einen stinozylinder drauf. Für alle Fälle! Auch wenn keine Anzeige kommt, der Schaden muss unter Umständen reguliert werden. Es ist zwar nicht sehr wahrscheinlich, aber wenn dann doch die Versicherung einen Gutachter vorbeischickt, würdest du dich ganz schön in die Scheiße setzen, wenn der Gutachter die Umbaumaßnahmen erkennt...

  • Re: Fahrradfahrer umgefahren

    Ich muss ja noch das Fahrrad bezahlen kann ich das über die Versicherung laufen lassen oder geht das nur mit Polizei Gutachten?

  • Re: Fahrradfahrer umgefahren

    Natürlich kannst du das über die Versicherung laufen lassen! Das ist bei Mopedkennzeichen völlig problemlos und wird schnell und unkompliziert erledigt.

  • Re: Fahrradfahrer umgefahren

    wollen die iwie keinen nachweiß wo das Geld hin kommt?
    Weil sonst kann man ja sagen habe einen umgefahren und muss es bezahlen und gibt da seinen kumpel mit seinen kaputten Fahrrad an?

    Muss ich mich da einfach bei meiner Versicherung melden?

    Habe keine Ahnung

  • Re: Fahrradfahrer umgefahren

    naja, ganz so einfach wäre es nicht, eine Versicherung zu bescheißen. Wenn die einen Verdacht haben, dann schicken die schon ihre Sachverständigen los. Man kann dann schon sehr genau rekonstruieren, ob wirklich ein Unfall passiert ist, oder das ganze nur fingiert wurde...

    Setze dich einfach mit deiner Versicherung von der du das Mopedschild hast in Verbindung und sag denen, dass du einen Unfall mit einem Fahrradfahrer hattest. Die sagen dir dann schon was zu tun ist.

  • Re: Fahrradfahrer umgefahren

    Ich hab' gemäß der Unfallbeschreibung noch nicht mal verstanden, warum du nun SCHULD an dem Unfall sein sollst... was hat denn der Radfahrer auf deiner Fahrspur zu suchen?!

    Du solltest schleunigst zusehen das deine Kiste Stino wird, und dann meldest du dich bei deiner Versicherung (für GENAU solche Fälle hast du die nämlich!) und lässt die den Schaden regulieren, und zwar komplett.

    "Anzeigen" kann dich der Opa mal wegen garnichts, wenn du nicht mindestens fahrlässig gehandelt hast (also bspw. Alkohol, überhöhte Geschwindigkeit, ...) - da kommt also nix von.

    Bei Verkehrsunfällen mit Personenschäden:

    1. NIEMALS abhauen. Fahrerflucht ist eine Straftat, für die man nötigenfalls (bei Tateinheit mit unterlassener Hilfeleistung wg. Verletzten) sogar im Bau landen kann! Wirklich *ALLES* ist besser als Fahrerflucht bei Verletzten (oder auch bei normalen Unfällen, da reicht schon der kleiner Stupser aufm Parkplatz, aber richtig schlimm wirds erst bei Verletzten).

    2. IMMER, aber wirklich IMMER die Polizei rufen. Die Gefahr, das so ein "Verletzter" nach zwei Tagen ankommt mit Schleudertrauma, mehreren Monaten Verdienstausfall und Hinterbliebenenrente für den Dackel, ist einfach zu groß. Und da gilt ganz simpel: Verletzungen, die ggü. der Polizei nicht bereits am Unfallort angegeben bzw. vom Krankenwagen/Notarzt bestätigt werden, können nicht mehr dem Unfall zugerechnet werden. Daher immer Polizei rufen. Die klären auch zuverlässig, wer wirklich Schuld hat, bzw. nehmen den Unfall so auf, dass die Gerichte genug Material haben.

    3. wer sich wegen 2. einen Kopf machen muss, weil er mit irgend ner Tuningscheisse durch die Gegend fährt, ist halt selber Schuld

    4. Das es grob fahrlässig ist, mit einer Tuning-Karre rumzufahren, versteht sich lt. STVO von selbst. Das bedeutet im Zweifel auch, dass sich die Versicherung die Kohle, die man dem Opa abzudrücken hat, später wiederholt. Und son MRT kostet - Obacht - mal eben 600-1000€ :?

    Das Leben kann so einfach sein, Stino fahren und in so einem Falle kann man (relativ) entspannt die Polizei anrufen, die regelt das. Und dann muss man auch nicht großartig mit Folgen rechnen, solange man nicht in eine Gruppe von Schulkindern geballert ist.

    Mit Unfallflucht/Fahrerflucht haben wir's hier zum Glück nicht zu tun, denn die Adresse liegt dem Opa ja vor, und ihr habt miteinander gesprochen. Du könntest das ja sehr Detailreich belegen. Und: auch er hat scheinbar keinen Augenzeugen, von daher "Gleichstand".

    Simson-Fotos - Stino fährt ne Schwalbe von Hamburg bis Kapstadt; getuned nur bis zum nächsten Prüfstand - Dakar hin oder her, die Simson... wurde doch verkauft, aber nur in der Familie ;)

  • Re: Fahrradfahrer umgefahren

    Zitat von LGW


    "Anzeigen" kann dich der Opa mal wegen garnichts, wenn du nicht mindestens fahrlässig gehandelt hast (also bspw. Alkohol, überhöhte Geschwindigkeit, ...) - da kommt also nix von.

    dann informier dich nochmal genauer ;) Anzeige wg. fahrlässiger KV mgl.

  • Re: Fahrradfahrer umgefahren

    Ein Täter handelt unbewusst fahrlässig, wenn er sorgfaltswidrig handelt und infolgedessen den gesetzlichen Tatbestand erfüllt ohne dies jedoch zu erkennen.

    auf gut deutsch ... er hat einfach nicht genug aufgepasst.

    Was du mit Alkohol und überhöhter Geschwindigkeit meintest, ist eine Vorsatz-Fahrlässigkeits-Kombination. D.h. er hätte sich vorsätzlich betrunken und den Unfall fahrlässig verursacht.

  • Re: Fahrradfahrer umgefahren

    Genau, somit hat er fahrlässig gehandelt, ob nun bewusst oder unbewust kann man hier nicht beurteilen. Aber ich denke mal unbewusst fahrlässig.

    (in dem Schema fehlt noch die Absicht)

  • Re: Fahrradfahrer umgefahren

    Zitat von MuZ

    Genau, somit hat er fahrlässig gehandelt, ob nun bewusst oder unbewust kann man hier nicht beurteilen. Aber ich denke mal unbewusst fahrlässig.

    (in dem Schema fehlt noch die Absicht)

    Wer hier Schuld hatte müßte ja wohl erstmal geklärt werden und da würde ich mein Geld wohl eher auf den Radfahrer setzen ....~meine Meinung~
    Denn Weg über Schokolade und Blumen finde ich übrigens auch sehr lobenswert und zeigt doch mal wieder das man mit Diplomatie und ner Portion Freundlichkeit auch zum Ziel kommen kann :cheers:

    mfg flux

    S51E

  • Re: Fahrradfahrer umgefahren

    Zitat von S51 E

    Heute Mittag will ich heim zum essen und hinter einer Kurve(auf einen LPG weg(einspurig)) fährt ein Fahrradfahrer auf meiner Spur ich trette die Bremse mehr als durch und weiche nach links aus der Fahrradfahrer weicht ebenfalls auf die andere Spur aus.

    Was bitteschön ist denn ein LPG weg???

  • Re: Fahrradfahrer umgefahren

    das ist eine Landwirtschaftliche Produktions Genossenschaft...wer eine simmi fährt sollte sowas kennen :D

    1xKR50 Bj1962
    1xKR51/1 K Bj1975
    1xKR51/2N Bj1982
    1xS51 B2-4 Bj 1984
    1xS51 E4 mit LT85 Bj1987
    1xMofa SL1S Bj1972
    1xMKH/M1 Bj1973
    1xMKH/M2 Bj1982
    1xMKH/M3 Bj1979
    1xTrabant 601S Bj 1988
    1xIFA W50 LA/A/C Bj1988
    1xHL50.02/1 DR Profil Bj1983

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