Strafrechtliche Konsequenzen - über'n Acker fahren

  • Re: Strafrechtliche Konsequenzen - über'n Acker fahren

    Gibt halt Menschen die sich freuen, wenn sie anderen ärger zufügen.. :crazy:

    Aber zum Glück kommt sowas bei uns im Oderbruch nicht vor, damit se auf bestellten Feldern rumfahrenaußer mit der Spritze oder Düngerstreuer.. :D

  • Re: Strafrechtliche Konsequenzen - über'n Acker fahren

    Zitat von MuZ

    Das stellt eine Sachbeschädigung dar. Ein Hausfriedensbruch liegt im Allgemeinen nur bei befriedetem Besitztum vor.

    Falls das Feld nicht bestellt ist, kannst du da gerne rumackern. Ein kuzes Gespräch mit dem Bauern wäre aber fair.

    brandy man
    deine Aussage, dass die "Bullen" bei ner Sachbeschädigung nix machen dürfen, falls der Bauer keinen Strafantrag stellt ist Quark. Es ist ein relatives Antragsdelikt.

    Folgen dieser Handlung, die möglich wären:

    Geldstrafe
    Freiheitsstrafe
    Schadensersatz an den Bauern.

    Ich erinner nur mal an vor paar Jahren in Nickritz :thumbup:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!