Kurzzeitkennzeichen beantragen (PKW)

  • Hi!

    Wenn ich einen PKW überführen möchte, der z.Z. nicht angemeldet ist, dann brauch ich ja ein Kurzzeitkennzeichen. (früher hieß das "rotes Kennzeichen")

    Dazu hätte ich mal zwei Fragen:

    1) Wenn ich das richtig verstanden habe, spare ich mir die Kosten für das Kennzeichen, wenn ich mich schon vorher schlau mache, bei welcher Versicherung ich das Auto versichern lassen möchte. Dann kann ich mir nämlich von dieser Versicherung eine Deckungskarte holen, und wenn ich dann später das Auto dort versichern lasse, dann wird der Versicherungsbeginn auf das Ausstellungsdatum der Deckungskarte gelegt, und deckt die Kosten ab.Ist das soweit richtig so?

    2) Brauche ich die Fahrzeugpapiere für die Beantragung des Kurzzeitkennzeichens? Das wird nirgends auf der offiziellen seite erwähnt. Im Gegenteil, die raten dazu:

    Zitat von Das Straßenverkehrsamt

    Sie können das Kurzzeitkennzeichen aus Ihrer Heimatstadt mitnehmen und dann am Standort des Kraftfahrzeuges an montieren.


    Aber zu Hause habe ich logischerweise noch nicht die Papiere...

    Link zur Seite: http://www.strassenverkehrsamt.de/kfz-zulassung-kurzzeitkennzeichen


    Wer von euch kann mir da weiterhelfen? :help:

  • Re: Kurzzeitkennzeichen beantragen (PKW)

    Rotes Kennzeichen und Kurzzeitkennz. sind 2 vollkommen verschiedene Dinge.

    Rote Kennzeichen sind Werkstattkennzeichen, die gibts auch immernoch, Kurzzeitkennzeichen gilt 5 Tage..

    Ja wenn du dir zb. bei der Allianz nen Kzkz holst und dein Auto dann auch da versicherst, wird dir der Betrag des Kzkz gut geschrieben, bzw verrechnet.

    Nein zur Beantragung brauchst du keine Papiere, jedoch bekommst du zu den Kzkz nen Roten schein, indem sollte dann die Fahrgestellnummer der Autos an dem die Kennzeichen montiert werden eingetragen werden, sonst kann es probleme mit den blauen geben, wenn sie dich anhalten sollten.

  • Re: Kurzzeitkennzeichen beantragen (PKW)

    Ein Blick in die Aufzeichnungen sagt, dass ich 2006 beim Straßenverkehrsamt dafür 10,20 und beim Schildermacher dafür 14,20 bezahlen musste. Also sind es heute vielleicht...35€. ^^

    "..., weil Souveränität allemal mehr befriedigt als Aggressivität und Aufgeregtheit."
    (FAZ vom 05.02.07)

  • Re: Kurzzeitkennzeichen beantragen (PKW)

    Meinst du die Kosten für die normalen Schilder oder für die Kurzzeitk.?

    Also wenn ich bei meiner Versicherung Kurzzeitkennzeichen geholt habe, habe ich 140€ für 5 Tang bezahlt.

    Normale Schilder, wie DK schon sagte, ca 35€.

  • Re: Kurzzeitkennzeichen beantragen (PKW)

    Dass ist ja Wucher bei euch.

    Als ich damals meine KZK geholt habe habeich bei meiner Versicherung angerufen, die haben mir einen Code herausgegeben mit dem ich zur Zulassungsstelle bin.
    Kennezichen kosteten ~14€.

    für die 5Tage sind an Versicherung nochmal ~40€ dazu gekommen.
    Und dann gings ab nach Frankfurt... diese Rote Karte ausgefüllt und die KZ ans Auto gebastelt

    EDIT: Ich hab es über die HUK24 laufen lassen

    Entfallen ohne Ersatz

  • Re: Kurzzeitkennzeichen beantragen (PKW)

    Also ich meinte eigentlich die Kosten für das KZK....

    Ich dachte, dass besagte 140€ dann wegfallen, wenn ich die Deckungskarte von der Versicherung habe, bei der ich das Auto anschließend versichern lasse...

    Ich hab noch ein wenig googelt, und bei "motor-talk" gelesen, dass man dann eigentöich nur 14€ bezahlen müsste, das deckt sich ja eigentlich mit dem, was Tommy sagt

  • Re: Kurzzeitkennzeichen beantragen (PKW)

    Die KZ kosten 14€ beim Prägungsdienst... das kann von Region zu Region abweichen. Aber 35€ für ein Satz KZ scheint mir ein wenig teuer.

    Wo du das Fzg. danach zulässt ist im ersten Augenblick vollkommen gleich.
    Da beide Autos meiner Eltern über die Huk24 laufen habe ich dort angefragt um den Versicherungsschutz eines solchen KZK zu bekommen.
    Lohnte sich halt, weil die Huk24 ziemlich billig ist.

    Ach übrigens brauchst du kein Fzg. schein um solch ein KZ zu bekommen. Du darfst dann nur nicht vergessen nachträglich das Fzg. in den Schein einzutragen sonst fährst du ohne Versicherungsschutz rum, bzw. dieser wird dann nichtmehr anerkannt

    Entfallen ohne Ersatz

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