Frage!
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Maybe -
29. Dezember 2009 um 15:47 -
Geschlossen
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Re: Frage!
Naja,soweit ich weiß bekommt man das in 90% der Fälle,wen ndie Betriebserlaubnis mit erlischt, mit draufgeknallt...
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Re: Frage!
ja aber was mich eben so wundert is da mir eben gesagt wurde das wenn se dich s erste mal anhalten kriegste nur ne Verwarnung die eben 20euro kostet!..
Wenn ich en S51 Rahmen hab und will daraus ne S70 machen hau i en 70ger drauf und lass es eintragen oder gibts da iwas besonderes?! weil vom Rahmen und allem sind die doch gleich!?Gruß Naomi
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Re: Frage!
Hängt leider alles ein bisschen von der Laune des TÜVers/DEKRA-Manns ab... such mal ein bisschen im Forum, zum Umschreiben auf S70 gibts etliche Threads hier.
Das mit den 20€ hängt wohl auch von der Laune des Dorfpolizisten ab, da würde ich mich auf garnix verlassen. Die tatsächlichen Delikte wurden schon aufgezählt.
Erst mit Klasse A1 über 18 ist man halbwegs aus der Nummer "ohne Fahrerlaubnis" raus, die Betriebserlaubnis ist so oder so futsch. Letzteres kann wohl im Ernstfall auch mit nem Mängelschein bedacht werden, wenn der Polizist gute Laune hat. Hängt aber natürlich auch von den Umständen ab.
Nur verstehe ich nicht, wieso man sich den Heckmeck antun muss, wenn man auch einfach so was legal größeres fahren darf. Wie gesagt, TS125 und go...
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Re: Frage!
tja des is wohl alles eine frage des geldes! weil wer schon 7Simmes daheim stehn hat nimmt leichter die und was ne 125er an Steuer und Versicherung kostet is halt au net grad nix!
Gruß Naomi
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Re: Frage!
Wenn die alle angemeldet sind, würde ich da mal drüber nachdenken
Und neu aufgebohrte mit Zulassung ist dann auch nicht mehr deutlich günstiger als ne 125er. Macht aber weniger Spaß (tut sie).
Gibt so viel schöne kleine Möps... auch gebraucht und nachgeworfen, gerade das gedrosselte Zeugs...
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Re: Frage!
ne alle angemeldet sind se net^^ die meisten dienen zu Rennzwecken!..^^
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Re: Frage!
- Verstoß PflichtVG (§ 6(1) ) -> Straftat (Richter legt Strafen fest, desshalb kann hier nichts weiter gesagt werden "Vor Gericht und auf hoger See ist man in Gottes Hand"
)
- ev. Einzieheung des Fz (§6(3) PflichtVG) -> ob das Fz vernichtet wird oder ob es zurückgebaut wird, darüber entscheidet auch der Richter (letzteres wird wahrscheinlich passieren)
- in der Probezeit Punkte -> Nachschulung, 4 Jahre Probezeit
- auf jeden Fall eine Beschlagnahme des Fz gem §94(1) StPO + Kosten für den Abschlepper sind zu bezahlen
- Kosten für Dekra/Tüv, die mal in den Zylinder schauen
- ev. Ordnungswidrigkeiten treten zurück- da A1 vorhanden ist; kein Fahren ohne gültige FE
bibakilla
Gefährdungsdelikte liegen nicht vor (§315 bis §315c StGB mal lesen)Maybe
Der dir das mit den 20€ beim ersten mal erzählt erzählt Mist. -
Re: Frage!
und was wär wenn ich ne S70 ganz normal auf 75km/h zulassen würd und ü 18 wär!? würd ich dann immer noch so hohe versicherung zahlen wie bei ner z.B. gedrosselten 125er`?
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Re: Frage!
Zitat von Maybeund was wär wenn ich ne S70 ganz normal auf 75km/h zulassen würd und ü 18 wär!? würd ich dann immer noch so hohe versicherung zahlen wie bei ner z.B. gedrosselten 125er`?
Diese Frage kann dir schlüssig nur deine Versicherung beantworten! Einfach mal anfragen, was beides kostet! Vor allem teuer ist das junge Alter des Fahrers, da gibts bei Zweirädern absurde Aufschläge. Aber wie gesagt, lass dir einfach ein Angebot machen! Versicherungsvertreter der Eltern ist oft ein (Rabattfreudiger) erster Ansprechpartner
Ich zahl' selbst für meine offene 50PS-Maschine nur ca. 150€ Teilkasko im Jahr - bin aber wie gesagt auch schon son Jahrzehnt älter. Geht irgendwie ab 23 Jahre los (Fahrer, nicht Versicherungsnehmer!), dass das günstiger wird. Musste erstmal durch.
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Re: Frage!
hab grad mal bei meinem Versicherungsmenschen angerufen und kanns selber noch nicht glauben^^
Ich als 16Jährige die bisher nur ihr Moped bei ihm angemeldet hatte würde für ne S70 eingetragen mit ihren orginalen 75Km/h, 101Euro für März - November zahlen
also die 50euro mehr investier ich gern um legal mit mehr dampf fahren zu können!Gruß Naomi
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Re: Frage!
na sieht doch super aus
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Re: Frage!
Hi,
gleich Frage hinterher! Ich werd dieses jahr ende mai 17. Und habe dann auch voraussichtlich den autoschein da ab 17.
mein Mop ist baujahr `78 (s50 B1), also oldtimer. bringt das irgendwas? nun ist es aber auch längst nicht original.
[Blockierte Grafik: http://s1.directupload.net/images/091130/temp/698pagx2.jpg]
(bild ist schonwieder was älter...)
also istn 70er 6K mit 20er mikuni,reso,sb suzuki usw...
gibts da irgendeine möglichkeit, die ich im voraus treffen kann, um da etwas ungeschorenner davon zu kommen?MfG
SB -
Re: Frage!
nein gar nix^^ dein Autoführerschein bringt da auch absolut auch nichts weil davor hattest ja wohl schon den M-Lappen und den kommt des aufs gleiche raus!
wenn du keinen größeren Führerschein hast hast keine chance! da darfst nix am Moped leistunsmäßig machen! Die einzige möglichkeit des ganze legal zu machen ist wenn du mit 18 Motorradführerschein (oder 125er) machst und dein Moped dann als S70 zulässt!
doch im mom ist dein Moped höchstgradig illegal^^Gruß Naomi
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Re: Frage!
Als 70iger zulassen bringt genausowenig. Wenn du legal damit rumfahren willst, braucht es eine Einzelabnahme (falls du die bekommen solltest).
"Ungeschorener"
.... entweder oder ..
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Re: Frage!
ja ich meint den halt ne S70 anmelden^^
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Re: Frage!
Er kann ihn aber nicht als S70 anmelden, da der Zylinder bearbeitet ist. Da liegt der Hund begraben
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Re: Frage!
Hi,
na wird bald ein motor mit 90ccm reinkommen und mortz dampf
was bringt es, wenn die bullen hinterher rasen und ich dann wegballer?
nummernschild haben die ja...
wie kann ich mich da rausreden? was gibts in die richtung für möglichkeiten?ps:wie kommt ihr drauf, dass ichn lappen hab?
MfG
SB -
Re: Frage!
du und deine Ausreden ... was sollen die denn bringen?
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Re: Frage!
simpel. ich will nicht auf den straßen rumschnarchen und auch meine interessen verfolgen.
da kommt die polizei ins spiel. also, wie komme ich da weg? sagen, dass ein anderer gefahren ist? einfach so? -
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