Re: AU Plakette
So wie du das beschrieben hast war es bisher bei U- und G-Kat Motoren!
Was dein Tüvler da mach ist alles andere als Gesetzlich erlaubt, und als "Laie" hat man an einem Kennzeichen eh nix verloren.
Wenn der Tüv Prüfer dabei erwischt wird, na dann gut Nacht.
Bei deinem bsp. AU und Hu 03/2010...Kunde kommt 1 Monat früher warum auch immer.
Dann muss man eine NEUE AU durchführen und die HU wird erst abgenommen wenn die AU bestanden wurde! Wird die AU schon nicht bestanden...wird die HU erst garnicht mehr gemacht.
Sprich so hat der Kunde 1 Monat "verloren".