Re: Blinkerkappen -> nicht in STVO???
http://%22http//de.wikipedia.…3%BCfzeichen%22
"Das so gekennzeichnete Bauteil darf in Deutschland und Österreich ohne speziellen Eintrag in die Fahrzeugpapiere mitgeführt und betrieben werden – es bedarf also weder eines „TÜV-Gutachtens“, d. h. Teilegutachten (TGA), noch einer EG-BE/ABE, solang der in der Genehmigung vorgegebene Verwendungsbereich eingehalten wird. In Deutschland ist die Anerkennung der E-Kennzeichnung in § 21a der StVZO geregelt."
also dürfte man so wiechs verstanden hab , darf dann hingehn und ne weise kappe ( solang sie das prüfzeichen hat) einbaun ohne ein gutachten oder tüv erlaubnis.
den wenn man in dem paragrafen 21a kuckt , steht da unter absatz (3) "Mit einem Prüfzeichen der in den Absätzen 1 bis 2 erwähnten Art darf ein Ausrüstungsgegenstand oder ein Fahrzeugteil nur gekennzeichnet sein, wenn er der Genehmigung in jeder Hinsicht entspricht. Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem solchen Prüfzeichen Anlaß geben können, dürfen an Ausrüstungsgegenständen oder Fahrzeugteilen nicht angebracht sein."
ein absatzt davor steh halt, das jedes fahrzeugteil, was ein e kennzeichen kriegen soll , prüfungen bestehn muss, die von den behörden vorgegeben werden.
also hat ein anbauteil sämtliche prüfungen bestannden, wenn es das e kennzeichen hat. Wenn ichs den richtig verstanden habe
Scheiß beamtendeutsch
aber soweit ich weis gibbet doch keine erlaubten weisen für simson.