KÜS trägt Scheibenbremse nicht ein!?

  • Hallo,
    hatte gestern nen nettes gespräch mit nem Mann von der KÜS weil mein auto sowieso tüv brauchte dachte ich mir Mensch fragste mal wegen deiner SB wegen Eintragen.
    Nachdem ich ihm erklärt hatte um was es sich handelt das ich die Scheibenbrtemse gerne eingetragen hätte an meinem mopped und das die aus nem Nachfolge Modell der S51 stammt sprich MS50 oder S53 meinte der Herr zu mir das wir das nicht eintragen (Schade eig weil nen anderer Prüfer der Küs mir gesagt hast das es kein Problem darstellt und ich hätte das ganze sehr günstig bekommen).
    Aber:
    Ich sollte mich in Internet Foren diesbezüglich mal schlau machen oder bei MZA nach einer Unbedenklichkeitsbescheinigung für den Öffentlichen Verkehr Fragen.
    MZA verkäuft ja auch nen Komplettes Scheibenbrems set siehe AKF usw.
    Der Mann hat mir auch gesagt das dieser umbau eine verbresserung der Bremswirkung darstellt im gegensatz zu der ori Trommelbremse.
    Nu stellt sich mir die frage was ich nun machen soll.
    Soll ich zum TÜV oder Dekra fahren und da nochmal nach haken oder bei MZA (gleich bei mir um die ecke) nachfragen wegen der Bescheinigung das ich das nicht eintragen lassen brauch?
    Habe auch schon den Leitfaden gelesen der ganz oben angepinnt wurde aber daraus werd ich au nit so richtig schlau.

    :help:
    MFG Kike

  • Re: KÜS trägt Scheibenbremse nicht ein!?

    Was heißt KÜS (Küstenwache)

    Sorry steh gerade aufm Schlauch!

    Fahr mal nach Melsungen zur Dekra, der Typ fährt auch gerne Simson! :thumbup:

    Da werde ich meine Felgen auch eintragen lassen, hatte auch schon mit dem gesprochen!

    gruß

    KR51/2 - LT60 Sport

    S51 - LT90 Reso mit TÜV

    Trabant 601 Deluxe - Original Patina und tief

  • Re: KÜS trägt Scheibenbremse nicht ein!?

    Zitat von Kike@s51b

    Simmi Treff aufm TÜV Parkplatz. :thumbup:


    Dekra :D

    gruß

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    Trabant 601 Deluxe - Original Patina und tief

  • Re: KÜS trägt Scheibenbremse nicht ein!?

    Bin jetzt auf dem Stand das ich mir beim KBA neue papiere hole und da die SB gleich mit rein schreibe unter:
    eventuelle zusätzliche Bezeichnungen.
    Ma sehn ob das KBA sich quer stellt oder ob die das durchgehen lassen wenn nit gehtrs doch zum Tüv oder DEKRA.


    MFG Kike

  • Re: KÜS trägt Scheibenbremse nicht ein!?

    Das KBA wird diese Angabe einfach ignorieren und die normale Papiere schicken. War zumindest bei mir so..

    ...fährt nur noch V2 mit 650ccm.

  • Re: KÜS trägt Scheibenbremse nicht ein!?

    Die drei Vereine mögen sich ja eh nicht so,
    sind aber theoretisch gleichgestellt
    Das Land ist ja in Bereiche eingeteilt, Küs hat glaube ich am wenigsten Befugnisse.

    Alltag:
    GS500E / S100
    Sonntag:
    Star S70M

  • Re: KÜS trägt Scheibenbremse nicht ein!?

    Zitat von Kike@s51b

    Bin jetzt auf dem Stand das ich mir beim KBA neue papiere hole und da die SB gleich mit rein schreibe unter:
    eventuelle zusätzliche Bezeichnungen.
    Ma sehn ob das KBA sich quer stellt oder ob die das durchgehen lassen wenn nit gehtrs doch zum Tüv oder DEKRA.


    MFG Kike

    Das kannst du dir sparen, die schicken immer nur Standard Papiere.
    Sonst hätte ich jetzt keine Hupe mehr drin u ein 5 Gang.. :thumbup:

  • Re: KÜS trägt Scheibenbremse nicht ein!?

    Mahlzeit,

    die KÜS, GTÜ, GTS etc. dürfen keine Fremdteile eintragen. Das hängt damit zusammen das die Einzelabnahmen (nach §21) in den alten Ländern nur der TÜV und in den neuen Ländern nur die DEKRA machen darf. Das ist wettbewerbsverzerrend durch die Monopolstellung, aber das ist ein anderer Schuh, immerhin wird fleißig Lobbyarbeit betrieben um diese Monopolstellung abzuschaffen, heißt im Klartext, wenns gut geht dürfen in ein paar Jahren alle Technischen Prüfvereine Einzelabnahmen machen (auch wenns vorerst unter Auflagen geschehen wird).

    Aktuell kann die GTÜ, KÜS etc. nur nach §19 Abnahmen machen, d.h. die normale HU und AU sowie Eintragungen welche eine ABE oder ein Teilegutachten zugrunde liegen haben (oder auch Reifenfreigaben vom Hersteller). Für eine SB für S50/51 liegt kein Teilegutachten oder gar eine ABE vor. Demzufolge ist keine Eintragung nach §19 mgl., sodass man sich an die DEKRA oder den TÜV wenden muss und eine Einzelabnahme oder ein Vollgutachten zu erhalten. Da brauchst du auch keine Papiere beim KBA anfordern, die Prüfvereine haben alle relevanten Daten in ihren Datenbanken und stellen damit deine Papiere aus! Lediglich ein Besitznachweis muss gegeben sein, sonst könnten man auch mit einen gefunden/geklauten Moped dort antraben!

    nun sollten eigentlich alle Klarheiten beseitigt sein! Wenn nicht, geht zum zuständigen Prüfverein und fragt!

    Gruß

    I believe, I can fly ;)

    Zitat von Leerhuelle


    ...genau das richtige laufgitter für besoffene grobmotoriker... :mrgreen:

  • Re: KÜS trägt Scheibenbremse nicht ein!?

    meines wissen darf der küs sowieso keine sondereintragungen/einzelabnahmen durchführen. zumindest war das vor einigen jahren noch der fall als ich chromfelgen auf meinen benz eintragen lassen wollte.
    dafür sei ausschließlich der tüv zuständig und seit, glaube einem oder zwei jahren darf das auch die dekra machen!

    :evil:

    -----------------------------------
    Das letzte Fahrzeug ist immer nen Kombi!

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