Dürfen die sowas ungestraft machen?

  • Hab meine Schwalbe auf einer öffentlichen Straße immer schön auf Fußweg unter nem Balkon geparkt, damit die nicht nass wird und windgeschützt ist...
    Dem Besitzer des Balkons ging das gegen den Strich...er meinte die Hunde pissen nun immer wegen meiner Möp unter seinen Balkon..
    Ihr glaubt nicht wie ich geguckt habe als ich bemerkt hab was der dann gemacht hat... :evil:
    Nachdem ich seiner Auforderung woanders zu parken nicht nachgekommen bin, hat der kurzerhand mein Schwalbe einfach weggetragen...Da hat sich der Wind das gute Stück gegriffen und einfach mal umgeblasen..Fazit Blinker ist abgebrochen und wer weiß was noch??

    Darf der das?? Hat der da das Recht? Weiß jemand wie es rechtlich geregelt ist wo man das Moped hinstellen darf und wo nicht?? Hab jetzt auch keine Lust den knilch in wegen den 3 Euro fürn Blicker zu verklagen..
    Hab schon überlegt seine Blumenkübel einfach auch mal irgendwo anders hinzutragen..komm nur leider nicht an.. :hammer:

  • Re: Dürfen die sowas ungestraft machen?

    Zitat von NIco

    Hab meine Schwalbe auf einer öffentlichen Straße immer schön auf Fußweg unter nem Balkon geparkt, damit die nicht nass wird und windgeschützt ist...
    Dem Besitzer des Balkons ging das gegen den Strich...er meinte die Hunde pissen nun immer wegen meiner Möp unter seinen Balkon..
    Ihr glaubt nicht wie ich geguckt habe als ich bemerkt hab was der dann gemacht hat... :evil:
    Nachdem ich seiner Auforderung woanders zu parken nicht nachgekommen bin, hat der kurzerhand mein Schwalbe einfach weggetragen...Da hat sich der Wind das gute Stück gegriffen und einfach mal umgeblasen..Fazit Blinker ist abgebrochen und wer weiß was noch??

    Darf der das?? Hat der da das Recht? Weiß jemand wie es rechtlich geregelt ist wo man das Moped hinstellen darf und wo nicht?? Hab jetzt auch keine Lust den knilch in wegen den 3 Euro fürn Blicker zu verklagen..
    Hab schon überlegt seine Blumenkübel einfach auch mal irgendwo anders hinzutragen..komm nur leider nicht an.. :hammer:

    Naja schwierig, da sein Balkon war und dein Moped nicht weggenommen hast hat er eigentlich Besitzwehr gemacht §859 BGB er hat die Wohnung gemietet, und damit Hausrecht, das Gilt auch für seinen Balkon, und da du dem nicht nachgekommen bist, hat er einfach sein Besitz verteidigt nach Gesetz.

    Und naja der schaden der dabei entsandten ist ist ist wohl dadurch mehr oder weniger dein Problem.

    Zitat

    Selbsthilfe des Besitzers

    (1) Der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren.

    (2) Wird eine bewegliche Sache dem Besitzer mittels verbotener Eigenmacht weggenommen, so darf er sie dem auf frischer Tat betroffenen oder verfolgten Täter mit Gewalt wieder abnehmen.

    (3) Wird dem Besitzer eines Grundstücks der Besitz durch verbotene Eigenmacht entzogen, so darf er sofort nach der Entziehung sich des Besitzes durch Entsetzung des Täters wieder bemächtigen.

    (4) Die gleichen Rechte stehen dem Besitzer gegen denjenigen zu, welcher nach § 858 Abs. 2 die Fehlerhaftigkeit des Besitzes gegen sich gelten lassen muss.

  • Re: Dürfen die sowas ungestraft machen?

    Das darf er nicht. Er darf nicht einfach dein Eigentum anrühren. Selbst wenn das Fahrzeug auf seinem Grund und Boden steht ist er verpflichtet nen Abschleppdienst zu rufen oder sonstiges was du dann am Ende bezahlen darfst. Selbst Hand anlegen darf er nicht.

    Ich würde bei ihn Klingeln ihn die Rechnung von den Blinkern präsentieren und dann würde ich unter seinem Balkon pissen.

    Gesittet läuft es natürlich so ab, dass wenn es sein Balkon ist und es ihm nicht passt du darauf hören solltest. Wenn du es nicht tust kommt es sehr provozierend rüber und da kannst du noch froh sein dass er dir das Ding nicht mit nem Brecheisen poliert hat.

    Ric

    .........yeah!

  • Re: Dürfen die sowas ungestraft machen?

    Zitat von Raging-Ric

    Das darf er nicht. Er darf nicht einfach dein Eigentum anrühren. Selbst wenn das Fahrzeug auf seinem Grund und Boden steht ist er verpflichtet nen Abschleppdienst zu rufen oder sonstiges was du dann am Ende bezahlen darfst. Selbst Hand anlegen darf er nicht.

    Ich würde bei ihn Klingeln ihn die Rechnung von den Blinkern präsentieren und dann würde ich unter seinem Balkon pissen.

    Gesittet läuft es natürlich so ab, dass wenn es sein Balkon ist und es ihm nicht passt du darauf hören solltest. Wenn du es nicht tust kommt es sehr provozierend rüber und da kannst du noch froh sein dass er dir das Ding nicht mit nem Brecheisen poliert hat.

    Ric


    Stimmt NICHT ist die Beeinträchtigung des unmittelbaren Besitzes durch widerrechtliche Entziehung oder Störung. Sie löst unterschiedliche Rechtsfolgen wie zum Beispiel das Selbsthilferecht des Besitzers und des Besitzdieners aus.

    soweit so gut was bedeutet dies im Einzelenden?

    Selbsthilfe nach §§ 229, 230 BGB ist ausnahmsweise zulässig, wenn "obrigkeitliche Hilfe" nicht rechtzeitig zu erlangen ist und ohne sofortiges Eingreifen zumindest die Gefahr einer wesentlichen Erschwerung der Verwirklichung eines eigenen Anspruchs droht.


    Auf Deutsch:

    Schwalbe steht unter seinem Balkon ---> Hund pisst an Wand ---> Besitz gefährdet und Polizei ist nicht so schnell da wie Hund Pinkelt ---> Er übt selbsthilfe recht aus!

    ob das mit den hunden stimmt sei mal dahin gestelt so sieht die rechtslage aus!

  • Re: Dürfen die sowas ungestraft machen?

    Du zitierst da gerade was ganz interessantes.
    Nämlich Punkt zwei.
    Was wäre denn wenn der Mopedbesitzer ihn gesehen hätte wie er das Moped wegschiebt und ihn mit einem gezielten Treffer das Nasenbein gebrochen hätte?

    Wie sieht es denn da aus? Denn sobald er sein Grundstück verlassen hat wäre es ja Diebstahl oder?

    Habe nämlich gerade etwas ähnliches am Laufen :strange:
    Ric

    .........yeah!

  • Re: Dürfen die sowas ungestraft machen?

    Zitat von Raging-Ric

    Du zitierst da gerade was ganz interessantes.
    Nämlich Punkt zwei.
    Was wäre denn wenn der Mopedbesitzer ihn gesehen hätte wie er das Moped wegschiebt und ihn mit einem gezielten Treffer das Nasenbein gebrochen hätte?

    Wie sieht es denn da aus? Denn sobald er sein Grundstück verlassen hat wäre es ja Diebstahl oder?

    Habe nämlich gerade etwas ähnliches am Laufen :strange:
    Ric


    Ganz einfach, Selbsthilfe brauch gewisse Umstände die wären:
    -Polimannzei trifft nicht rechtzeitig ein
    -und wen durch sofortiges eingreifen der Besitz beschädigt beeinträchtigt oder ähnliches wird
    - aber wen der Moped Besitzer zu gegen ist, ist dies nicht mehr gegeben und somit muss der Moped Besitzer das Moped Wegräumen, macht er dies nicht greift eins ins Andere dann ist es wieder Besitzstörung, aber denke mal im dem falle wäre Obrigkeitliche Hilfe rechtzeitig zugegen und damit darf er KEINE Selbsthilfe Anwenden.

    aber was du schilderst ist schon wieder was anders das ist
    § 34
    Rechtfertigender Notstand

    Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

    und da steht es ANGEMESSEN einstürmen und losprügeln ist übertrieben damit überschreitung die wiederrum strafbar ist ;)

  • Re: Dürfen die sowas ungestraft machen?

    ok Danke. Ist sehr informativ was du da schreibst.....

    leider ist es für mich vom Nachteil da ich neulich jemanden mit meinem geklauten Fahrrad erwischt habe und n bisschen mit ihn getanzt habe.
    Naja wird sich zeigen ob er wegen ner gebrochenen Nase und geprellten Kiefer n großen Aufstand macht. Denke eher nicht denn ansonsten hat er seinen Ruf als Dieb weg und haut sich damit selbst in die Falle ;)

    Ric

    .........yeah!

  • Re: Dürfen die sowas ungestraft machen?

    aber ist es nicht so dass der Balkon zu seinem "Besitz" gehört, nicht aber der Abstellraum darunter?
    Es sei denn es sei ein eigenes Haus ansonsten gehört der Raum ausserhalb der sog. "4Wände" (inkl. Balkon) dem Vermieter. Dann darf nur dieser die Maschine wegstellen.

    Blöd nur das er dich vorher mehrmals aufgefordert hat die Schwalbe wegzustellen. Weil damit hättest du deinem jetzt entstandenen Schaden entgehen können, er hat dir die möglichkeit gelassen zu handeln.

    Also wirst du wahrscheinlich auf deinem Schaden sitzenbleiben.

    P.S. es gibt tolle Hundekostüme, zieh dir eins an und piss unter seinen Balkon. Dann kann er nichtmal sagen es war ein mensch;)

    Das Leben ist zu kurz für schlechte Musik

    "Und jetzt nicht gleich runterschlucken, sondern schön im Mund damit spielen"

  • Re: Dürfen die sowas ungestraft machen?

    Zitat von Eisbaer

    aber ist es nicht so dass der Balkon zu seinem "Besitz" gehört, nicht aber der Abstellraum darunter?
    Es sei denn es sei ein eigenes Haus ansonsten gehört der Raum ausserhalb der sog. "4Wände" (inkl. Balkon) dem Vermieter. Dann darf nur dieser die Maschine wegstellen.

    Und er hat Hausrecht übertragen bekommen, das gilt auch für die Fläche unter seinem Balkon

    Blöd nur das er dich vorher mehrmals aufgefordert hat die Schwalbe wegzustellen. Weil damit hättest du deinem jetzt entstandenen Schaden entgehen können, er hat dir die möglichkeit gelassen zu handeln.

    Also wirst du wahrscheinlich auf deinem Schaden sitzenbleiben.

    P.S. es gibt tolle Hundekostüme, zieh dir eins an und piss unter seinen Balkon. Dann kann er nichtmal sagen es war ein mensch;)

  • Re: Dürfen die sowas ungestraft machen?

    ah ok...wusst ich nicht.

    Wie ist denn das dann mit schnee und eis, muss er das auch unter seinem Balkon entfernen?

    Das Leben ist zu kurz für schlechte Musik

    "Und jetzt nicht gleich runterschlucken, sondern schön im Mund damit spielen"

  • Re: Dürfen die sowas ungestraft machen?

    Zitat von Eisbaer

    ah ok...wusst ich nicht.

    Wie ist denn das dann mit schnee und eis, muss er das auch unter seinem Balkon entfernen?

    ahm Theoretisch... absolut Theoretisch nein, weil es ja eigentlich sein boden ist und es niemand betreten darf ? aber das is ne zeweifels frage..-. wo es auch drauf ankommt was in miet vertrag steht xD

  • Re: Dürfen die sowas ungestraft machen?

    Mh also einfach so wegschaffen das er das Moped sicher nicht. Wenn ich mein Auto drunter stell, kann er es auch nicht aufbrechen und wegfahren. Ich finde immer schlimm, das die Leute denken, es sei bloß ein Moped und es einfach mal vom Ort wegbewegen. Hatte ich auch schon desöfteren, das ich mein Moped nachm Einkauf nicht mehr in der Position widergefunden habe, wie ich es gepartk habe.

    Sollte ich da mal jmd erwischen gibts richtig Ärger.

    1. Mir fehlt die Logische Verbindung zwischen Moped abstellen und Hunde pissen dort hin.
    2. gab es keine Gefahr in Verzug, also darf er selbst nicht handeln.
    3. Ich würde zu dem Herren gehen und ihm ne saftige Rechnung (nicht nur die Blinker) zeigen, und notfalls mit Anzeige wegen Sachbeschädigung drohen (den die hat er offenbar begangen ich würde auch nicht sagn das der Schaden durchs umfallen kam)

    Das du dein Moped dort widerrechtlich geparkt hast und auch nicht auf seine Warnung gehört hast, ist natürlich auch nicht fein.

    Raging-Ric: Natürlich darfst du den guten Herren festhalten, besagt der sogenannte Jedermansparagraph, wobei du jmd auf frischer Tat ertappt hast. Nur sollte man körperliche Gewalt unterlassen, bzw maßstäblich anwenden.

  • Re: Dürfen die sowas ungestraft machen?

    Zitat von Rasor89

    Mh also einfach so wegschaffen das er das Moped sicher nicht. Wenn ich mein Auto drunter stell, kann er es auch nicht aufbrechen und wegfahren. Ich finde immer schlimm, das die Leute denken, es sei bloß ein Moped und es einfach mal vom Ort wegbewegen. Hatte ich auch schon desöfteren, das ich mein Moped nachm Einkauf nicht mehr in der Position widergefunden habe, wie ich es gepartk habe. <-- sei dir mal nicht so sicher wen die öffentlichen rechtsgüter bedroht werden darf man nen auto auch zb mit nem bulldoser weg schleifen wens natürlich im verhätlnis steht das gleiche gilt auch für mopeds ;) zu den öffentlichen zählen wen ich mich nicht irre auch Eigentum :)

    Sollte ich da mal jmd erwischen gibts richtig Ärger.

    1. Mir fehlt die Logische Verbindung zwischen Moped abstellen und Hunde pissen dort hin. <-- das war rein Hypothetisch gemeint ;)
    2. gab es keine Gefahr in Verzug, also darf er selbst nicht handeln. <-- bist dun Polizist? Oo
    3. Ich würde zu dem Herren gehen und ihm ne saftige Rechnung (nicht nur die Blinker) zeigen, und notfalls mit Anzeige wegen Sachbeschädigung drohen (den die hat er offenbar begangen ich würde auch nicht sagn das der Schaden durchs umfallen kam)

    Das du dein Moped dort widerrechtlich geparkt hast und auch nicht auf seine Warnung gehört hast, ist natürlich auch nicht fein.

    Raging-Ric: Natürlich darfst du den guten Herren festhalten, besagt der sogenannte Jedermansparagraph, wobei du jmd auf frischer Tat ertappt hast. Nur sollte man körperliche Gewalt unterlassen, bzw maßstäblich anwenden.

  • Re: Dürfen die sowas ungestraft machen?

    Nein ich bin kein Polizist. Aber es bestand nun mal keine Gefahr! Nun weil ein Fremder vor meinem Haus das Auto parkt und mir das nicht passt kann ich auch nicht einfach machen was ich will. Abschlepper rufen, weil er nicht ordnungsgemäß stand, ist ne andere Sache!

    Öffentlich ist öffentlich und nicht Privat!!!!

    PS: Entweder man beherrscht die Quote-Funktion oder man lässt es. So wird einem das lesen ziemlich erschwert! Lass es das nächste mal lieber weg (isn gut gemeinter Ratschlag)

  • Re: Dürfen die sowas ungestraft machen?

    Zitat von Rasor89

    Nein ich bin kein Polizist. Aber es bestand nun mal keine Gefahr! Nun weil ein Fremder vor meinem Haus das Auto parkt und mir das nicht passt kann ich auch nicht einfach machen was ich will. Abschlepper rufen, weil er nicht ordnungsgemäß stand, ist ne andere Sache!

    Öffentlich ist öffentlich und nicht Privat!!!!

    PS: Entweder man beherrscht die Quote-Funktion oder man lässt es. So wird einem das lesen ziemlich erschwert! Lass es das nächste mal lieber weg (isn gut gemeinter Ratschlag)


    würde mal sagen Alles Auslegungssache, privat ist nicht privat ;) es gibt zudem 3 Verkehrsflächen nur so am Rande und jemand mit seinem Auto meinem Besitz stört und es zur Gefahr kommt kann ich das Auto auch mit Gewalt wegräumen, darum sage ich ja das mit dem MOped ist rein Hypothetisch ,

    Gefahr beginnt dort das keiner mehr die Einfahrt Passieren kann, wen ich Z.b. nen Herzkasper bekomme kommt der KW Nicht durch also Gefahr! es ist wie gesagt auch irgendwo ne Auslegungssache.

    Und sicher da geb ich dir recht es muss im Verhältnis stehen.

  • Re: Dürfen die sowas ungestraft machen?

    wenn das moped auf dem gehweg steht ist es öffentlich, denn der Gehweg verläuft sicher nicht unterm balkon, sonst würde der hund ja nicht drunter ausweichen können ;)

    und ich denke jeder richter lacht jemanden aus, der sagt, wenn was auf dem gehweg steht, pisst der hund ganz gezielt unter seinem balkon! :crazy:

    wenn die fläche unter dem balkon auch dem mieter gehört, sind dann alle balkone auch seine? das ist denke ich blödsinn oder?

    Ich bin biersexuell
    Schenkt uns Dummheit, kein Niveau, das dumme Volk ist schnell zufrieden!

  • Re: Dürfen die sowas ungestraft machen?

    Hätte nicht gedacht, das ich da so ne Welle lostrette...aber nice

    Zum Grundstück: Das ist ne normale 30 Zone einbahstraße...mit Parkbuchten und daran liegendem normalen Fußgängerweg an den die Wand vom Haus anliegt und 4 Meter darüber ist der Balkon...Ich glaub ja der hat da null Hausrecht oder sowas.. das ist doch öffentlich, oder??
    Das ding ist halt ich hab nicht gesehen wie er die weggetragen hat, aber es kann nur er gewesen sein..hätt ich ihn gesehen, wäre es gar nicht soweit gekommen...

    Mfg Nico

  • Re: Dürfen die sowas ungestraft machen?

    Zitat von NIco

    Hätte nicht gedacht, das ich da so ne Welle lostrette...aber nice

    Zum Grundstück: Das ist ne normale 30 Zone einbahstraße...mit Parkbuchten und daran liegendem normalen Fußgängerweg an den die Wand vom Haus anliegt und 4 Meter darüber ist der Balkon...Ich glaub ja der hat da null Hausrecht oder sowas.. das ist doch öffentlich, oder??
    Das ding ist halt ich hab nicht gesehen wie er die weggetragen hat, aber es kann nur er gewesen sein..hätt ich ihn gesehen, wäre es gar nicht soweit gekommen...

    Mfg Nico

    Dann ist das definitiv öffentlicher Strassenbereich! Denn Mietrecht in Höhe gibt es nicht!
    Sonst könnte ich jeden tag meinem Nachbarn der seinen Balkon unter meinem hat das Fahrrad wegzerren weil der schliesst das immer an seinem Balkon an: :crazy: :crazy: :crazy:
    Wenn ich jetz noch sage der macht lärm beim besoffen Fahrrad anschliessen, kann ich ja begründen das ich psychische schäden davon trage, weil ich keinen vernünftigen nachtschlaf bekomme...


    Zitat von Slim-Andi

    -find ein dicken Böller bei ner Nacht und Nebel Aktion ist auf jeden Fall drin ;)MFg!

    Da bin ich ja mal sowas von dafür!!! :thumbup: :thumbup: :thumbup:
    P.S. wenn du welche brauchst sag bescheid ich hab noch welche von Silvester hier :D

    Das Leben ist zu kurz für schlechte Musik

    "Und jetzt nicht gleich runterschlucken, sondern schön im Mund damit spielen"

  • Re: Dürfen die sowas ungestraft machen?

    Zitat von Eisbaer

    Dann ist das definitiv öffentlicher Strassenbereich! Denn Mietrecht in Höhe gibt es nicht!
    Sonst könnte ich jeden tag meinem Nachbarn der seinen Balkon unter meinem hat das Fahrrad wegzerren weil der schliesst das immer an seinem Balkon an: :crazy: :crazy: :crazy:
    Wenn ich jetz noch sage der macht lärm beim besoffen Fahrrad anschliessen, kann ich ja begründen das ich psychische schäden davon trage, weil ich keinen vernünftigen nachtschlaf bekomme...


    Da bin ich ja mal sowas von dafür!!! :thumbup: :thumbup: :thumbup:
    P.S. wenn du welche brauchst sag bescheid ich hab noch welche von Silvester hier :D

    hab ah noch ein da.... :thumbup: Marke Eigenbau

    Sliverster ist damit ne Telefon zelle gespengt worden...BAlkon wär ne herraus forderung... :D

    ---Simson for ever!!!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!