Wintereifen ja oder nein?

  • Re: Wintereifen ja oder nein?

    hehe ich fahre K55 ist halt en bisschen rutschig :rockz: :rockz: :rockz: :rockz:

    ...Das ist nicht zu laut, ich weiß dadurch das es noch geht:-D....
    s51
    60/4 MRS, 60er Kurbelwelle, 19er BVF Renngaser mit 1 Ring LT Kolben, 100er HD, Vape, Luffi nach LT, rzt R pott, V/max 100

  • Re: Wintereifen ja oder nein?

    Das Hauptproblem besteht aber darin wenn ihr im Winter fahrt mit einem nichtzugelassenen Reifen.
    -Das die Versicherung bei einem Schadensfall nicht einspringt.
    -Ihr auf euren Kosten sitzenbleibt.
    -Ihr eventuell bis an euer Lebensende für irgendetwas zahlen müsst.

    Herzlich Willkommen in Deutschland

  • Re: Wintereifen ja oder nein?

    Winterreifenpflicht gilt auch für Motorräder und Motorroller

    Auch Motorräder und Motorroller unterliegen der Winterreifenpflicht. Wer in den Wintermonaten mit einem motorisierten Zweirad unterwegs ist, muss die Bereifung des Bikes, ebenso wie Autofahrer beim Pkw - der jeweiligen Wettersituation anpassen.

    Winterreifenpflicht gilt auch für Mofas, Roller und Motorräder

    Darauf weist jetzt das Institut für Zweiradsicherheit hin (IfZ). In der gesetzlichen Regelung ist sowohl in der alten Fassung von 2006 sowie im neu formulierten Gesetz die Rede von Kraftfahrzeugen. Daher gilt diese Regelung auch für motorisierte Zweiräder, vom Mofa bis zur Supersportlermaschine.
    Nicht für alle Zweiräder gibt es die passenden Winterreifen

    Obwohl einige Reifenhersteller wie Metzler, IRC und Heidenau bereits Winterreifen für Roller und Motorräder anbieten, gibt es nicht für alle Zweiradtypen einen entsprechenden Pneu. Zudem sind die Winterreifen für Bikes meist eine Weiterentwicklung bisheriger Profile mit speziellen Gummimischungen sowie eingearbeiteten Faserelementen für kältere Temperaturen um null Grad.
    ADAC: Bei Eis und Schnee nicht Motorrad fahren

    Daher rät unter anderem der ADAC dazu, bei Eis und Schnee Motorräder und Roller auch mit entsprechender Bereifung lieber stehen zu lassen. Die Unfall- und Sturzgefahr sei einfach zu hoch. Ohne
    Winterreifen kann zudem eine Strafe drohen.

    Quelle: Bild

    Weitere Info >>> ADAC <<<

  • Re: Wintereifen ja oder nein?

    Zitat von Rasor89

    Nein es geht um den Wirtschaftszweig Winterreifen. Man braucht doch bloß gucken, wie derzeit die Nachfrage den Preis regelt.

    oder so :rolleyes:

    ETHS

    du und andere ... hört bitte auf, JOURNALISTEN zu zitieren. Das bringt nichts; die denken, dass sie die Weißheit mit Löffeln gefressen haben und andere glauben das. :motz:

    Das Gesetz ist so, wie es jetzt ist kompletter Schwachsinn. Undurchsichtig, Gummiartig und bei bestimmter Auslegung sehr unmenschlich. Wenn ALLE KfZ gefprdert sind, kann ich auf Opa Horst mit seinem Krankenfahrstuhl belangen und natürlich ist die Weiterfahrt zu untersagen. Totaler Quatsch.

    sorry, aber ich habe gerade etwas schlechte Laune ... :rolleyes:

  • Re: Wintereifen ja oder nein?

    Zitat von MuZ

    Das Gesetz ist so, wie es jetzt ist kompletter Schwachsinn. Undurchsichtig, Gummiartig und bei bestimmter Auslegung sehr unmenschlich. Wenn ALLE KfZ gefprdert sind, kann ich auf Opa Horst mit seinem Krankenfahrstuhl belangen und natürlich ist die Weiterfahrt zu untersagen. Totaler Quatsch.

    sorry, aber ich habe gerade etwas schlechte Laune ... :rolleyes:

    --> Deutschland

  • Re: Wintereifen ja oder nein?

    Für den Winter hab ich mir noch nie Schuhe gekauft.
    Renn immer mit meinem SportSchuhen rum, wird halt schneller kalt und feucht und rutschig isses auch aber solange latsch ich draußen net rum D:

    Die wahre Kunst der Fahrzeugbeherrschung erkennt man im instabilen Fahrzustand

  • Re: Wintereifen ja oder nein?

    Zitat von MuZ

    oder so :rolleyes:

    ETHS

    du und andere ... hört bitte auf, JOURNALISTEN zu zitieren. Das bringt nichts; die denken, dass sie die Weißheit mit Löffeln gefressen haben und andere glauben das. :motz:

    Das Gesetz ist so, wie es jetzt ist kompletter Schwachsinn. Undurchsichtig, Gummiartig und bei bestimmter Auslegung sehr unmenschlich. Wenn ALLE KfZ gefprdert sind, kann ich auf Opa Horst mit seinem Krankenfahrstuhl belangen und natürlich ist die Weiterfahrt zu untersagen. Totaler Quatsch.

    sorry, aber ich habe gerade etwas schlechte Laune ... :rolleyes:

    Ja schön das du das so siehst! Deine Meinung dazu ist hier aber nicht so relevant, denn wenn mich ein Polizist anhält?
    Sagt der dann auch das was die Medien schreiben ist alles falsch.
    Das Gesetz ist so, wie es jetzt ist kompletter Schwachsinn. Undurchsichtig, Gummiartig und bei bestimmter Auslegung sehr unmenschlich
    Nein!!!! Er sagt: Das können sie mir doch nicht erzählen das sie davon nicht gehört haben, denn in allen Medien ist es doch gesagt worden!!!
    Ach sie wußten nicht das es auch für 2 Räder gilt, na dann hätten sie sich mal erkundigt. (Und das mach ich ja dann auch wieder über die Medien. Übriegens schreiben ja das nicht nur Wurstblätter sondern auch der ADAC, Stern, Ntv usw.

    Noch ne Frage an dich MuZ wegen deinem Opa Horst und dem Krankenfahrstuhl:
    Ist ein Krankenfahrstuhl ein Kraftfahrzeug? Wenn ja dann gilt die Regel auch bei ihm...
    aber meiner Meinung nach ist es keins oder?

  • Re: Wintereifen ja oder nein?

    Hat schon jemand eine Versicherung direkt gefragt?
    Die sollten ja wissen ob die Versicherung gültig ist wenn die und die Reifen drauf sind.

    Alltag:
    GS500E / S100
    Sonntag:
    Star S70M

  • Re: Wintereifen ja oder nein?

    Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich in Sachen Autoversicherung auf diesem Gebiet erst einmal nichts ändern wird. Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahle auch dann, wenn der Unfall-Verursacher mit Sommerreifen gefahren ist. Das selbe gilt für die Vollkaskoversicherung. Einzige Ausnahme ist, wenn der Fahrer schon bei Fahrtantritt genau erkennen konnte, dass das Fahren mit Sommerreifen aufgrund der Straßenverhältnisse absolut ungeeignet ist. In diesem Fall wird die Versicherungsleistung normalerweise anteilig gekürzt.

  • Re: Wintereifen ja oder nein?

    Ein Krankenfahrstuhl ist ein Kraftfahrzeug, ja. Ist ja ein Rollstuhl, der mit Motorkraft angetrieben ist. Ob er aber in diese Regelung mit reinfällt, weiß ich nicht. siehe unten

    Ich will dir mal anhand eines Beispieles verdeutlichen, wass ich mit gummiartig meine....

    Vorgestern haben wir ein Fahrzeug mit Rotkennzeichen angehalten. Zweck der Fahrt war gegeben; soweit alles in Ordnung. Nur hatte der Autohändler keine Winterreifen aufgezogen. Die Straßen waren aber abgetaut und nur auf den Wiesen war noch ca 15cm Schnee. Temperaturen waren um den Gefrierpunkt. So, und nun sage du mir, ob hier die laut Gesetzestext geforderte Witterung (Schnee, Glätte, etc.) vorliegt? Ich konnte die Frage nicht beantworten. Das wäre ein Leichtes für jeden Anwalt gewesen.

    Drake, lies dir das nochmal durch:

    http://www.lawbike.de/motorradrecht/…raeder-bezieht/

    Aber, ob das richtig ist, kann ich dir auch nicht sagen. Das kann zZ noch keiner. In Bezug auf Krafträder gibt es da 2 komplett unterschiedliche Meinungen. Hier MUSS der Gesetzgeber auf jeden Fall für Klarheit sorgen. Oder es ist nicht gewollt ....

    Das einzige, was klar ist: PKW, LKW und Bus + Straße, auf der das Fahrzeug angehalten wurde mit Schnee bedeckt oder überfroren -> teuer Geld.

    Alles andere geht vor Gericht und wird von jedem Anwalt bis aufs letzte auseinendergenommen.

  • Re: Wintereifen ja oder nein?

    ich glaub (etwas) klarheit wird das erste Urteil bringen, wenns mal vor Gericht geht. der gesetzgeber wird da wohl erstmal nich viel machen

    Gruuuuß, Memel

    SIMSON - Streben nach Vollendung

  • Re: Wintereifen ja oder nein?

    Ich finde das ja auch alles etwas voreilig, gerade wenn man das Gesetz in zig Varianten auslegen kann.
    Ich wollt nur vermeiden, daß durch deine Aussagen alle denken sie brauchen keine Winterreifen. Weil bis jetzt steht ja überall das man es muß egal obs blöd ist oder nicht.
    Die Auslegungssache beim Schnee ist ähnlich schwierig wie die bei den 80 Schildern und Nässe. Da weiß ich auch immer nicht ab wann das gilt :rolleyes:

    (irgendwo hab ich auch schon mal was zu den Krankenfahrstühlen und Winterreifenpflicht gelesen, aber ich find es nicht mehr)

    MuZ halt uns mal auf dem laufenden wenn sich was tut.

  • Re: Wintereifen ja oder nein?

    Geh weg gehört auch zum straßenverkehr

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  • Re: Wintereifen ja oder nein?

    Zitat von Drake1979


    Die Auslegungssache beim Schnee ist ähnlich schwierig wie die bei den 80 Schildern und Nässe. Da weiß ich auch immer nicht ab wann das gilt :rolleyes:

    Mir würde in der Fahrschule immer gesagt: Nässe ist, wenn das Wasser auf der Fahrbahn steht. Wenn die Bahn nur feucht ist, gilt es nicht.

  • Re: Wintereifen ja oder nein?

    Ich weis doch garnet warum ihr euch da so aufregt...ich als Kraftfahrer baue im winter immer Winterreifen auf meine Fahrzeuge. Ist egal ob auto oder Kraftrad. Es ist halt sicherer. Und ich finde es gehört sich auch so das auch alle motorisierten 2 Räder das machen sollten.

    Ich arbeite in der Landwirtschaft und unser Chef hat uns mal ein Zettel dazu ausgehangen wo es Einfach erklärt wird. Da steht drinne das alle Kraftfahrzeuge sowie Motoräder die pflicht haben mit M+S gekennzeichnete Reifen zu fahren. Die einzigte ausnahmen gibt es nur für Land- und Forstwirtschaftliche Maschienen.
    Ja ok mein Traktor hat ja auch Allrad und fährt nur 50kmh :heuldoch:

    Fahren.....einfach nur fahren

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