• Re: mofa

    Ich denke mal weil man dann schon 46 Jahre alt ist u. schon ein bisschen mehr Lebenserfahrung hat. Mit anderen Worten; Ein 46-jähriger wird keine wilden Experimente mehr mit einem Mofa unternehmen.

    mfG Jason

  • Re: mofa

    Ich denke, die ganze Sache fällt unter das Stichwort "Bestandsschutz".

    http://%22http//de.wikipedia.org/wiki/Bestandsschutz%22

    Das ist ähnlich, wie mit unseren Simmen. Die dürfen ja auch mit Klasse M gefahren werden, obwohl man eigentlich Klasse A1 dafür bräuchte. Der Einigungsvertrag spielt da aber auch noch damit rein. Ist vielleicht ein schlechtes Beispiel.

    Anderes Beispiel: Führerscheinklasse B; Wer sie bis zu einem bestimmten Datum gemacht hat, darf damit noch LKWs bis 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht fahren. Heute darf man's nicht mehr. Die Gesetzesänderung ist nur für Führerscheine gültig, die nach diesem Datum gemacht wurden. Für die anderen, alten Führerscheine, gilt weiterhin die alte Regelung und sie dürfen damit auch noch diese "leichten" LKWs fahren.

    Mit dem Mofa ist ähnlich. Früher konnte man sich einfach auf ein Mofa setzen, ohne dafür eine extra Prüfbescheinigung zu machen. Das wurde irgendwann geändert. Für Leute die vor dem o.g. Geburtsdatum geboren sind, gilt aber die alte Regelung weiterhin und sie brauchen keine Prüfbescheinigung dafür.

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