Rechtliche Frage Fahrschule

  • Ahoi.

    Ich hab da mal ne Interessensfrage....

    Ich habe BF17. Seit Sommer letzten Jahres. Bei der selben Fahrschule, bei der ich jetzt auch BE mache, also Autohängerführerschein.

    So. Der Ausbildungsvertrag vom BF17 ist ja eigentlich erfüllt, also abgeschlossen, das heißt der Fahrlehrer darf sich nicht mehr danebensetzen wenn ich Fahre, im blanken Auto, da er ja auch nicht als Begleitperson eingetragen ist.

    Aber mit Anhänger schon, ist ja klar. Da ist ja der Ausbildungsvertrag noch offen.

    Weis einer wie das ist? Fahre ich da nicht eigentlich Schwarz, wenn ich fahre, und er nebendran sitzt im blanken Auto?

    Danke schonmal,

    Daniel

    P.S. Nein, ich kack deswegen nicht ein, mir ist das nur unklar.

    Zitat von schumey

    Toffel, schreib ihr dass du perfekt für sie bist, da sie durch ihre Arbeit im Getränkemarkt ja im Umgang mit Flaschen geübt ist. :D

  • Re: Rechtliche Frage Fahrschule

    Ich denke mal nicht dass man es als schwarzfahren bezeichnen kann.

    ich bin damals auch 10km mit einem größen hänger gefahren, obwohl ich nur b gemacht habe :D
    (wenn der hänger nunmal dran ist, laut vertrag wäre ich auch schwarz gefahren, aber DU fährst nicht, denn offiziell kriegt der fahrlehrer die tickets für zu schnelles fahren usw und ist verantwortlich für alles was du machst)

    in nem fahrschulauto kannst du gar nicht schwarzfahren :D außerdem hab ich noch nie gesehen, wie eins in eine polizeikontrolle geraten ist.
    aber wenn du nur be machst, würde ich darauf bestehen, dass da schon ein hänger dran ist.
    schließlich musst du sonst die fahrt zum hänger auch bezahlen, obwohl se dir nichts bringen :D

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  • Re: Rechtliche Frage Fahrschule

    Wenn du im Rahmen deiner Fahrerlaubnisausbildung den Fahrlehrer im Auto hast, ohne einen ANhänger dran zu haben, ist das gar kein Problem. Z.B. wenn ihr den Anhänger erst holen müsst.

    Solltet ihr allerdings (warum auch immer) privat unterwegs sein, dass bist du im Bereicht einer Ordnungswidrigkeit. Straftaten kommen mit dem BF 17 nicht in Frage.

  • Re: Rechtliche Frage Fahrschule

    aah ok vielen Dank!

    Bin ich auf jeden Fall schlauer. mir kam das nur Italienisch vor....

    Zitat von schumey

    Toffel, schreib ihr dass du perfekt für sie bist, da sie durch ihre Arbeit im Getränkemarkt ja im Umgang mit Flaschen geübt ist. :D

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