• Re: klasse A -beschränkt

    und wo hab ich hier bullshit erzählt?
    du hast das wiederholt was ich geschrieben hab....

    die drosseln sind auf ein kfz zugeschrieben, das hat nix mit weiterverkauf zu tun, weil man die drosseln natürlich weiterverkaufen kann, ist ja meist nur ein stück blech.
    den tüver will ich sehen dem du mit fotos kommen kannst, haha....

    wenn das kfz bereits angemeldet ist muss man nicht zur zulassungsstelle, man bekommt dann vom tüv neue papiere. (fahrzeugschein)

  • Re: klasse A -beschränkt

    "es gibt irgendeine website da kann man drosseln inkl allem papierkram kaufen, das das eigentlich nciht legal ist sollte klar sein ist aber der billigste weg zum drosseln."

    Eine Seite vorher. Dieses "Einbautgutachten" bietet kein Drossel"hersteller" an. Demtentsprechend auch nichts illegales.

    Auch das Anmelden nach selbst ausgeführtem Drosseleinbau ist kein Problem, ich kenne 4 Fahrzeuge wo das so geschehen ist. In meinem Fall interessierte den Tüver nichtmal ein Nachweis.

    Suzuki DR650RS, Eintopf für das tägliche :)
    Kawasaki ZXR750J Ninja, Wilbertsfederbein, ZX7R Gabel, Stahlfex, Metallicfarben und ZX9R Maschine für den Sonntagsausflug!

  • Re: klasse A -beschränkt

    Wie ist es umgekehrt, wenn ich eine Maschine öffnen statt drosseln will? meinetwegen ne 125 von 80 Km/h auf 15 ps, oder auch auf kommpletoffen so das sie über 15 ps leistet? Muss doch bestimmt auch vom gutachter abgenommen werden?

    mfg ingo

    Simson s51b
    Stino

    PLasteroller? Gasgeben kann jeder!^^

  • Re: klasse A -beschränkt

    Auch nicht. Du musst nur einen Nachweis über die offene Leistung haben. Da reicht ein Datenblatt vom Hersteller ...

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  • Re: klasse A -beschränkt

    Wie kann man eigentlich vom Händler ne offene Maschine kaufen welche die Drosselung im Schein stehen hat + auf der Kaufrechnung, aber keine drin ist?

    MfG Philipp

    S51 Schönwettermoped
    S50 B2 Alltagshobel

  • Re: klasse A -beschränkt

    Na wenn der Händler Ali m Bahli oder ähnlich heißt haste schon mal gute Chancen.
    Ansonsten ist sowas Betrug und macht kein seriöser Händler

    Die wahre Kunst der Fahrzeugbeherrschung erkennt man im instabilen Fahrzustand

  • Re: klasse A -beschränkt

    Du kannst auch einfach ne gedrosselte kaufen und die Drossel entfernen und es keinem sagen.. aber *pscht*

    scrap: Versteh auch nicht so richtig worauf du hinauswillst.. soweit ich weiß gibt Alphatechnik dir keinen Zettel wo drauf steht, dass du das eingebaut hast.. und selbst wenn, ist der völlig irrelevant für alle beteiligten. Prinzipiell ist dein Prüfingenieur und kein anderer dafür zuständig das zu belegen und der muss schon selbst nachgucken ;)

    Grüße,

    huj

    SIMSON: Präzision in jedem Detail.

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  • Re: klasse A -beschränkt

    Zitat von Poleman

    Auch nicht. Du musst nur einen Nachweis über die offene Leistung haben. Da reicht ein Datenblatt vom Hersteller ...

    Also ein nachweiß darüber wieviel die maschine maximal leisten KANN?
    ist das denen dann egal ob es nun tatsächlich so ist :strange:

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  • Re: klasse A -beschränkt

    Naja, weil ein Kumpel mir das so gesagt hat, der hat erst ne ZX6R gefahren und jetzt ne ZX9R gekauft. Bei der ersten hat er zwischendrin mal Motorschaden gehabt und die neue ist entzwischen schon wieder Schrott, da läuft nur noch der Motor. :thumbup:
    Der müsste zwar Drossel drin haben, weil er 18 ist, aber ist von Anfang an offen gefahren, naja hat er sich wohl bisschen überschätzt. :rolleyes:

    MfG Philipp

    S51 Schönwettermoped
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  • Re: klasse A -beschränkt

    Zitat von Ingokorn

    Also ein nachweiß darüber wieviel die maschine maximal leisten KANN?
    ist das denen dann egal ob es nun tatsächlich so ist :strange:


    Joa, so kannstes dir vorstellen.

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  • Re: klasse A -beschränkt

    Zitat von scrap


    wenn das kfz bereits angemeldet ist muss man nicht zur zulassungsstelle, man bekommt dann vom tüv neue papiere. (fahrzeugschein)

    völliger quatsch, der Tüv erstellt nur ein Zettel auf den die aktuellen Fahrzeugdaten stehen ( also 25KW ) die müssen dann bei der zulassungsstelle in ein neuen Zulassungsbescheinigung I und II eingetragen werden was einer neuaustellung zur folge.
    Schließlich ist dies ein amtliches Dokument dort hat der tüv kein recht rum zu fummeln. Ausser das Abstempeln auf der Rückseite wann das Fahrzeug zur nächsten HU/AU muss darf er nichts ändern.


    Und jetzt erzähle mir nicht das es anders ist ich habe schon bestimmt 10 eintragungen hinter mir, vielleicht ist das bei Mofas/Roller anders da die ja eh keine Zulassungsbescheinigung haben da darf dann der Tüv dann ändern

  • Re: klasse A -beschränkt

    also ich hab schon vom tüv neue papiere bekommen.
    wenn du was in deinen schein eintragen lässt schreibt der das ja auch nicht in den alten schein ein, sondern druckt dir einen komplett neuen aus, oder?

    um zum thema thema legal oder nicht-> is doch wurscht, fakt ist was man "durchbekommt"
    und da kann man in einem forum viel erzählen, wenn man das dann aber versucht und vorm tüver steht ist alles doch ganz anders.
    also. foren"erfahrungen" sind das eine und wies in der realität aussieht, das andere.

    vielleicht hab ich auch einfach immer nen "blöden" tüver oder werkstattchef gehabt und bei euch war alles viel einfacher.

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