H-Kennzeichen
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Re: H-Kennzeichen
Nagut das kann sein. Die EMW sollte vor 58 sein
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Re: H-Kennzeichen
Zitat von BH-InspectorKann ich mit einem TÜV-Gutachten auch für meine 50ccm-Maschine ein normales Kennzeichen beantragen (mit allen Nachteilen wie alle 2 Jahre TÜV etc.), welches den H-Zusatz besitzt?
Ich sag es mal mit Radio Eriwahn:
Im Prinzip ja ...
- Du musst Dich auf § 3 Abs. 3 FZV (Fahrzeug - Zulassungsverordnung) berufen (Auf Wunsch kann ein zulassungsfreies Fahrzeug dem Zulassungsverfahren unterworfen werden)
- Es gilt die Oldtimerdefinition nach § 2 FZV Abs. 1 Nr 22
- Du brauchst ein Gutachten nach § 23 StVZO (Oldtimergutachten)
Deine Simson muss nicht umgebaut werden, da sich die Fahrzeugart nicht ändert. Es bleibt also weiterhin ein Kleinkraftrad bis 60 km/h. Du bekommst ein amtliches Kennzeichen mit Zulassungsplakette, allerdings ohne HU Plakette, da Dein Fahrzeug weiterhin nicht zur HU muss. Ausserdem bleibt Dein Fahrzeug steuerfrei, wie jedes Klein- und Leichtkraftrad mit H - Kennzeichen, da es ja zulassungfrei ist (KFZ-Steuergesetz).
Den Zulassungsstellen ist dieser Weg meistens unbekannt, und wenn sie ihn kennen, machen sie es nur sehr ungerne, da es für sie ein ziemlicher Verwaltungsaufwand ist.
Gruss von Frank
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Re: H-Kennzeichen
Zitat von SternExpfahrzeuge mit H-kennzeichen werden pauschal versichert und versteuert
liegt glaube beides je um die 190 doppelmark
das mag ja sein, aber fahrzeuge die keine steuern kosten, sind auch mit h-kennzeichen steuerfrei....
deswegen....wenn du die versicherunspolice geschickt abschließt (geschwindigkeitsbegrenzung ist hier das problem) dürftest du bei 15-50€ versichung im jahr sein je nach prozenten.
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Re: H-Kennzeichen
Zitat von hallo-stege
- Du musst Dich auf § 3 Abs. 3 FZV (Fahrzeug - Zulassungsverordnung) berufen (Auf Wunsch kann ein zulassungsfreies Fahrzeug dem Zulassungsverfahren unterworfen werden)- Es gilt die Oldtimerdefinition nach § 2 FZV Abs. 1 Nr 22
- Du brauchst ein Gutachten nach § 23 StVZO (Oldtimergutachten)
Deine Simson muss nicht umgebaut werden, da sich die Fahrzeugart nicht ändert. Es bleibt also weiterhin ein Kleinkraftrad bis 60 km/h. Du bekommst ein amtliches Kennzeichen mit Zulassungsplakette, allerdings ohne HU Plakette, da Dein Fahrzeug weiterhin nicht zur HU muss. Ausserdem bleibt Dein Fahrzeug steuerfrei, wie jedes Klein- und Leichtkraftrad mit H - Kennzeichen, da es ja zulassungfrei ist (KFZ-Steuergesetz).
Genau sowas habe ich gesucht, danke Frank!
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Re: H-Kennzeichen
kauf dir ein s70 hauptrahmen bau dein ein und dann haste ein kleines Motorrad schild und da ist es auch kein problem mit der h zulassung,
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Re: H-Kennzeichen
Doch weil die kiste dann warscheinlich noch keine 30jahre alt ist
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