• Re: H-Kennzeichen

    Nagut das kann sein. Die EMW sollte vor 58 sein

    Viele Hersteller liefern unfertige Fahrzeuge aus! Sie haben vergessen, alle Räder mit dem Motor zu verbinden.

  • Re: H-Kennzeichen

    Zitat von BH-Inspector

    Kann ich mit einem TÜV-Gutachten auch für meine 50ccm-Maschine ein normales Kennzeichen beantragen (mit allen Nachteilen wie alle 2 Jahre TÜV etc.), welches den H-Zusatz besitzt?

    Ich sag es mal mit Radio Eriwahn:

    Im Prinzip ja ...

    - Du musst Dich auf § 3 Abs. 3 FZV (Fahrzeug - Zulassungsverordnung) berufen (Auf Wunsch kann ein zulassungsfreies Fahrzeug dem Zulassungsverfahren unterworfen werden)

    - Es gilt die Oldtimerdefinition nach § 2 FZV Abs. 1 Nr 22

    - Du brauchst ein Gutachten nach § 23 StVZO (Oldtimergutachten)

    Deine Simson muss nicht umgebaut werden, da sich die Fahrzeugart nicht ändert. Es bleibt also weiterhin ein Kleinkraftrad bis 60 km/h. Du bekommst ein amtliches Kennzeichen mit Zulassungsplakette, allerdings ohne HU Plakette, da Dein Fahrzeug weiterhin nicht zur HU muss. Ausserdem bleibt Dein Fahrzeug steuerfrei, wie jedes Klein- und Leichtkraftrad mit H - Kennzeichen, da es ja zulassungfrei ist (KFZ-Steuergesetz).

    Den Zulassungsstellen ist dieser Weg meistens unbekannt, und wenn sie ihn kennen, machen sie es nur sehr ungerne, da es für sie ein ziemlicher Verwaltungsaufwand ist.

    Gruss von Frank

    50 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Natürlich mit "grossem" Nummernschild.

  • Re: H-Kennzeichen

    Zitat von SternExp

    fahrzeuge mit H-kennzeichen werden pauschal versichert und versteuert
    liegt glaube beides je um die 190 doppelmark ;)

    das mag ja sein, aber fahrzeuge die keine steuern kosten, sind auch mit h-kennzeichen steuerfrei....
    deswegen....

    wenn du die versicherunspolice geschickt abschließt (geschwindigkeitsbegrenzung ist hier das problem) dürftest du bei 15-50€ versichung im jahr sein je nach prozenten.

  • Re: H-Kennzeichen

    Zitat von hallo-stege


    - Du musst Dich auf § 3 Abs. 3 FZV (Fahrzeug - Zulassungsverordnung) berufen (Auf Wunsch kann ein zulassungsfreies Fahrzeug dem Zulassungsverfahren unterworfen werden)

    - Es gilt die Oldtimerdefinition nach § 2 FZV Abs. 1 Nr 22

    - Du brauchst ein Gutachten nach § 23 StVZO (Oldtimergutachten)

    Deine Simson muss nicht umgebaut werden, da sich die Fahrzeugart nicht ändert. Es bleibt also weiterhin ein Kleinkraftrad bis 60 km/h. Du bekommst ein amtliches Kennzeichen mit Zulassungsplakette, allerdings ohne HU Plakette, da Dein Fahrzeug weiterhin nicht zur HU muss. Ausserdem bleibt Dein Fahrzeug steuerfrei, wie jedes Klein- und Leichtkraftrad mit H - Kennzeichen, da es ja zulassungfrei ist (KFZ-Steuergesetz).


    Genau sowas habe ich gesucht, danke Frank!

  • Re: H-Kennzeichen

    Doch weil die kiste dann warscheinlich noch keine 30jahre alt ist

    Viele Hersteller liefern unfertige Fahrzeuge aus! Sie haben vergessen, alle Räder mit dem Motor zu verbinden.

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