• kann mir bitte irg jemand ein Link geben wo steht das man mit dem Führerschein M eine Simson bis 60 km/h fahren darf und das mit § zum vorlegen bei der Polizei.

    Ich finde nur immer was aber Ohne § es muss mit § sein

  • Re: Simson Gesetz

    \"Kleinkrafträder mit nicht mehr als 50 cm³ Hubraum und nicht mehr als 60 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH):
    (Simson KR 50..., KR 51 ..., S 50 ..., S 51 ..., S 53 ..., SR 1..., SR 2 ...,
    SR 4 ... (außer SR 4-3\"Sperber\"), SR 50, JAWA ...)


    Gemäß dem Einigungsvertrag Kapitel XI, Sgb. B, Abschnitt III, Ziffer 2, Maßgabe 21 (Bundesgesetzblatt 1990 II, S. 1101) sind Kleinkrafträder im Sinne der bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik mit nicht mehr als 50 cm³ Hubraum und nicht mehr als 60 km/h bbH zulassungsrechtlich den Kleinkrafträdern im Sinne von § 18 Abs. 2 Nr. 4 StVZO (siehe unten) gleichgestellt, wenn sie bis spätestens zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr genommen sind. Nach Auffassung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen wirkt sich die zulassungsrechtliche Gleichstellung auch auf das Fahrerlaubnisrecht aus, so dass diese Kleinkrafträder mit der Fahrerlaubnis 4 (alt) bzw. M (neu) gefahren werden dürfen.\"


    § 76 FeV (Fahrerlaubnisverordnung)
    Absatz 8.c

    Da soll er mal nachlesen.

    Steht zwar nichts über 60km/h drin, aber das war gemäß Betriebserläubnis so geregelt und hat Bestandsschutz.

  • Re: Simson Gesetz

    Du brauchst nur die Betriebserlaubnis.. dass du damit 60 fahren darfst weiss die Rennleitung ... mach dir da keine Sorgen, wurde auch schon kontrolliert, aber die Geschwindigkeit war nie das Problem..
    Ach und immer Versicherungspapiere dabei haben ;)

  • Re: Simson Gesetz

    naja ich wurde angehalten ich skonnte sie davon überzeugen aber sie wolten es mir nicht glauben aber haben mich dann doch fahren lassen nach einer halben std

  • Re: Simson Gesetz

    Leg einfach den Paragraphen vor und erkläre es höflich. Sollte sich eine vernünftige Diskussion nicht mehr ergeben und du warst höflich und sachlich, kannst du bei einem Sturkopf auch noch immer eine Beschwerde einlegen. Generell gabs aber wegen den 60 km/h noch fast keine Probleme. Zumindest im Osten weiß das so ziemlich jeder Polizist.

  • Re: Simson Gesetz

    Und? Das ändert ja nix an dem was ich geschrieben habe, und auch in Bayern gibt es da genug die sichauskennen, erstaunlich ist es immer wieder was im Westen alles an Simsons unterwegs ist, was auch gut ist.

  • Re: Simson Gesetz

    Es mögen zwar viele rumfahren hier im Westen, aber das heisst noch lange nicht, dass jeder Polizist sich bei ner Mopedkontrolle innen Streifenwagen setzt und mal eben der Einigungsvertrag durchliest, weil da ein Jugendlich auf nem komischen uralten Ossimoped meint, er alleine dürfe kraft seines Zweirade offizieller Weise anerkannt 60 fahren.

    Denk mal drüber nach, wir sind hier zu verwöhnt durch das allgegenwärtige hier im Forum vorhandene Wissen um unsere Krawalltüten.
    ;)

    Zweitakter... wir geben der Natur etwas zurück.

  • Re: Simson Gesetz

    Und im Gegenzug kann niemand verlangen, dass ich als Bürger denen irgendein Gesetz oder Paragraph auswendig aufsage, nur weil die ihren Job nicht richtig machen.
    Das ist schlicht und einfach das Problem der Polizei. Die müssen mir was beweisen und nicht ich denen, wir leben immer noch in einem Rechtsstaat.

    SR50/B4, 1988, AlltagSimson
    S51 E, steht im Keller rum
    SR4-2/1, 1970, restauriert
    SR4-2/1, 1969, unrestauriert, voll funktionsfähig
    SR4-1P, 1964, restauriert
    VW Golf 2
    Audi A4
    Skoda Felicia (abgemeldet)
    MZ ES 2502

  • Re: Simson Gesetz

    also das waren 2 komische haben gefragt was ist das dann musste ich sagen Zündschlüssel weil er nicht wusste was es war aber okay die 2 haben sich gar nicht ausgekannt.

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