Hallo,
wenn ich ne S51 ohne Papiere kaufe, und diese dann beantrage, bekomme ich dann 60 km/h Papiere oder werden diese nur noch auf 45 km/h ausgeschrieben und ich muss die Karre irgendwie drosseln?
Hallo,
wenn ich ne S51 ohne Papiere kaufe, und diese dann beantrage, bekomme ich dann 60 km/h Papiere oder werden diese nur noch auf 45 km/h ausgeschrieben und ich muss die Karre irgendwie drosseln?
Re: Papiere
Kommt auf das Baujahr an, nicht wann die Papiere ausgestellt werden. Also soweit ich weiß alles was vor dem
29. September 1990 ( da trat zumindest der Einigungsvertrag in kraft wo das drin steht)zugelassen wurde darf 60 Kmh fahren.
Bitte Korrigiert mich falls es falsch ist.
Re: Papiere
Ja, ab 92 gibts aber erst die 60er Papiere nicht mehr oder?
Re: Papiere
Richtig Wiki sei dank schwarz auf weiß:
n der DDR waren Kleinkrafträder ebenfalls auf 50 cm³ Hubraum beschränkt, allerdings wurde hier für sie ab Mitte 1963 eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h veranschlagt. Da auf Autobahnen in der DDR eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 50 km/h vorgeschrieben war, durften diese auch von Kleinkrafträdern befahren werden. Die im Einigungsvertrag festgehaltene Besitzstandswahrung ist auch der Grund, wieso vor dem 1. März 1992 in den Verkehr gekommene Kleinkrafträder des ehemaligen ostdeutschen Herstellers Simson auch mit dem heutigen Führerschein Klasse M gefahren werden dürfen
Re: Papiere
Top vielen Dank
Re: Papiere
Zitat von OnklifiziertJa, ab 92 gibts aber erst die 60er Papiere nicht mehr oder?
Ziemlich genau ab dem 1.1.1991 konnte es per se keine neuen 60 km/h Papiere mehr geben, da es dann die Firma Simson ja nicht mehr gab. Und für die Nachfolgefirma (Suhler Fahrzeugwerke) galt die Übergangsvorschrift natürlich nicht mehr.
Die Fahrzeuge Baujahr 1990 gab es 2 Versionen: 50 km/h und 60 km/h ... da hängt es also von der Version ab, welche Papiere die richtigen sind.
Gruss von Frank
Re: Papiere
Zitat von hallo-stegeZiemlich genau ab dem 1.1.1991 konnte es per se keine neuen 60 km/h Papiere mehr geben, da es dann die Firma Simson ja nicht mehr gab. Und für die Nachfolgefirma (Suhler Fahrzeugwerke) galt die Übergangsvorschrift natürlich nicht mehr.
Die Fahrzeuge Baujahr 1990 gab es 2 Versionen: 50 km/h und 60 km/h ... da hängt es also von der Version ab, welche Papiere die richtigen sind.
Gruss von Frank
Die Firma zwar nichtmehr, lt. dem was ich so aufgeschnappt habe wurde aber zuerst auf Rahmen aus Lagerbeständen weitergebaut (Achtung Halbwissen!)
Re: Papiere
Naja gut, ist eh nicht unbedingt relevant da ich immoment eine von 84 im Auge habe.
Sollte ich dann ne 91er sehen lasse ich lieber die Finger davon, danke
Re: Papiere
Laut Einigungsvertrag und Fahrerlaubnisverordnung (§§76 FeV, Nr. 8 §6 Abs. 1) werden Mopeds aus der DDR als Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik geführt, wenn sie bis um 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Quelle:
http://www.mopedfreunde-oldenburg.de/ht ... aq.html#60
Gruß Markus
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