Kann ich bei so ein Service Geld verlangen ?

  • Hallo,
    Nun habe ich mein Moped aus der Werkstatt wieder bekommen und wollte es sauber machen,
    weil es statt grün weiß eher Schwarz war.
    Ich habe mir ein Lappen mit wasser genommen und wollte mein Weißen Sitzbezug und mein Gras Grünen Lack sauber machen
    aber ich bekomm es nicht sauber....

    Kann ich von der Werkstatt Geld verlangen oder wie ist das ?


    Gruß

  • Re: Kann ich bei so ein Service Geld verlangen ?

    Stell mal Bilder rein!
    Ich kann mir kaum vorstellen das die Werkstatt den Lack so verschmutzt das er nicht mehr sauber zu machen geht.

    PS: Vielleicht haben sie die Karre einfach umlackiert? :heuldoch:

    MfG Philipp

    S51 Schönwettermoped
    S50 B2 Alltagshobel

  • Re: Kann ich bei so ein Service Geld verlangen ?

    Versuchen kannst du es, am besten nimmst du deinen vater oder nen kumpel mit.
    Wenn da nix drin ist musst du dir wohl polster reiniger und bremsen reiniger oder politur kaufen.

    !BIETE ULTRASCHALL REINIGUNG UND GLASPERLEN STRAHLARBEITEN!

    DUO 4/2
    S51/E
    KR 51/2
    SR 4/2

    LM/2TF 105M 23PS Version mit Fächer

  • Re: Kann ich bei so ein Service Geld verlangen ?

    Also so extrem schwarz ist er nicht aber
    der ist an der Stelle mal dunkler und ander anderen wieder heller das sieht scheiße aus

  • Re: Kann ich bei so ein Service Geld verlangen ?

    Bruno-Junior kannst auch vorbei kommen....

    Ja muss ich mal schauen

  • Re: Kann ich bei so ein Service Geld verlangen ?

    @ Jade.. Ich bin auch alt.. ;D Ich darf das

    @ BlaBla muss ich mal schauen wegen meiner Kupplung ;) und mit Roller will ich eigentlich nicht fahren

    m.f.G. Bruno-Junior

    Edelrost
    Stahlfrei

  • Re: Kann ich bei so ein Service Geld verlangen ?

    Wahrscheinlich mit Dreckpfoten nachdem sie an der zündung oder so rumgemährt haben beim Aufbocken den Tank oder sitz angefast. Oder sie haben mit Drecklumpen an probefahrt gemacht xD.

  • Re: Kann ich bei so ein Service Geld verlangen ?

    naja wenn dus drauf anlegst kannst du schadensersatz aus unerlaubter handlung §823 BGB geltend machen.

    Vorraussetzungen dafür sind

    Rechtsgutverletzung:
    Dein Eigentum wurde beschädigt

    Fahrlässig oder mit Vorsatz (§276 BGB):
    Die Werkstatt hat "die im Verkehr erforderliche Sorgfalt" außer acht gelassen in dem sie deine Sitzbank und lack versaut haben.

    Unerlaubte Handlung:
    Da nicht aus Notwehr §227 gehandelt --> unerlaubte Handlung.

    Desweiteren kannst du Schadensersatz wegen Pflichtverletzung §280 BGb geltend machen.
    Vorraussetzungen dafür:
    Bestehendens Schuldverhältnis (Ist der Werkvertrag)
    Eine Pflichtverletzung §241 (allgemeine Sorfaltspflicht in einem Schuldverhältnis)
    Zu Vertreten haben. wenn es nicht der Werkstattinhaber persönlich versaut hat Haftet er dennoch nach §278 für seine Erfüllungsgehilfen.


    Höhe und Umfang des Schadensersatz nach §249 BGB: Den Zustand wieder herstellen der vorher herrschte.

    Da setzt du eine Frist z.B. zwei Wochen wenn sie das ganze bis dahin nicht gemacht haben kannst du Schadensersatz in Form von Geld nach §250 BGB verlangen

    Wichtig: Du kannst nur einmal Schadensersatz geltend machen! aber da ist das Gesetz definitiv auf deiner Seite. Da können sie sich auch nicht rausreden!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!