(Eigenbau-)Anhänger....was darf ich alles?

  • Hallo!
    Und zwar hab ich mal ne Frage zwecks Anhänger. Ich hab auch schon mal ein bischen gegoogelt. Es geht prinzipiell um einen Eigenbauanhänger. Dies scheint sogar erlaubt zu sein, da der Anhänger in diesem Fall nicht der "gewöhnlichen" Zulassungspflicht (Versicherung/TÜV) unterliegt. Wir gehen auch mal davon aus, dass der Anhänger gut konstruiert ist, also nicht augenscheinlich auseinanderfällt wenn sich ne Fliege draufsetzt (gilt ja v.a. dem eigenen Interesse).

    Anhängerkupplung am Zugfahrzeug ist ne Originale S50 Kupplung. Max. 40km/h ist klar. Anhängerseitig natürlich das passende Pendant aus DDR-Zeiten.

    Was ich noch nicht rausbekommen konnte:
    Wieviel darf ich überhaupt mit einer Simson ziehen? (max. Gesamtgewicht?!)
    Wie lang darf der Anhänger sein?
    Was gilt allg. zu beachten? (Reifen müssten denk ich mal ne Zulassung haben für mind. 40km/h?!)
    Muss das Kennzeichen vom Moped auch mit Anhänger sichtbar sein? Manche Quellen im Internet sagen ich bräuchte noch ein zweites (identisches) Kennzeichen für den Anhänger. Ist denk ich schwer ranzukommen.

    Beleuchtung ist definitiv vorgeschrieben. Ist das Stopplicht auch vorgeschrieben? Dies scheint ja baujahrbedingt nicht mal für Simsons vorgeschrieben zu sein (hab den § aber grad nich im Kopf).

    Details wie Schutzblechpflicht ist erstmal nich ganz so wichtig. Interessant wären später auch die Paragraphen dazu.

    Das war erstmal das Gröbste. Vielen Dank schonmal :cheers:

  • Re: Anhänger....was darf ich alles?

    hi,

    also aus sicherer quelle (polizei) weiß ich, daß

    die beleuchtung vom moped komplett auch am anhänger dran sein muß (blinker, schluß- und bremslicht) außerdem muß ein reflektor dran sein. schluß und bremslicht reicht einmal auf der linken seite aus.

    zudem muß ein 40km/h aufkleber dran sein.

    und das kennzeichen vom moped muß ebenfalls am anhänger ran.

    zu den maßen: es muß dem originalen anhänger entsprechen. die reifen/ felgen sollten die gleichen wie von deinem moped sein. zudem muß das zugmaul dem original entsprechen.(man munkelte, daß dort auch eine rahmennummer ran muß.)

    an deinem moped mußt du den stecker zum anhänger so verdrahten, daß die lampen am moped hinten ausgehen sobald der stecker drin ist. da die lichtspule bei älteren mopeds das nicht schafft.

    anmerk. ich habe an meinem anhänger nur stop und schlußlicht, sowie ein paar reflektoren. keine blinker und kein nummernschild und kein 40er aufkleber. es kann wohl höchstens eine verwarnung bzw. ordnungswidrigkeit rauskommen. und so oft brauch ich das ding ja auch nicht.

    so mehr weiß ich auch nicht.
    mfg
    lars

    Nich alles was n Loch hat ist kaputt!!!

  • Re: Anhänger....was darf ich alles?

    Zitat


    die beleuchtung vom moped komplett auch am anhänger dran sein muß (blinker, schluß- und bremslicht) außerdem muß ein reflektor dran sein. schluß und bremslicht reicht einmal auf der linken seite aus.


    Zugfahrzeug ist sowieso ne S50N. Daher hat die eh keine Blinker (§54). Bremslicht nach STVZO erst ab EZ 01.01.88 vorgeschrieben, daher nicht vorhanden. Rücklicht kann ich ja eigtl auch über Batterie laufen lassen. Mehr ist ja nicht dran^^
    Zwingend vorgeschrieben, dass am Zugfahrzeug die Heckbeleuchtung aus muss wenn der Anhänger auch so leuchtet? Oder gilt das nur wegen Lichtleistung (entfällt ja hier)? Reflektor krieg mer hin.

    Zitat


    zudem muß ein 40km/h aufkleber dran sein.


    Krieg mer hin.

    Zitat


    und das kennzeichen vom moped muß ebenfalls am anhänger ran.


    Krieg ich dann sicherlich von der Versicherung...

    Zitat


    zu den maßen: es muß dem originalen anhänger entsprechen.


    Welchem originalen Anhänger?!^^ Soll Eigenbau werden. Weiß auch nicht welche originalen Anhänger es gibt und ob die sich nicht untereinander in der Größe unterscheiden.

    Zitat


    die reifen/ felgen sollten die gleichen wie von deinem moped sein.


    Krieg mer hin.

    Also Danke schonmal für die Antwort.

    Bleiben nur noch die Fragen:
    -Eigenbau generell erlaubt?
    -Welche Masse darf ich ziehen?
    -Abmaße


    MfG

  • Re: (Eigenbau-)Anhänger....was darf ich alles?

    Auch wenn der Anhänger vom Zulassungsverfahren teilweise ausgenommen ist (keine HU, keine Steuern), braucht er eine Zulassung. Diese geht hier nur über eine Einzelabnahme. ... und die wird so ein Selbstbauanhänger nicht bekommen. Kauf dir einen originalen; das wird am günstigen.

  • Re: (Eigenbau-)Anhänger....was darf ich alles?

    also n originalen nehmen.....und in wie fern darf ich den umschweißen?

    Das läuft aber wahrscheinlich auf das übliche raus....keine Schweißarbeiten am Rahmengestell erlaubt...oder?

  • Re: (Eigenbau-)Anhänger....was darf ich alles?

    Zitat von MuZ

    Auch wenn der Anhänger vom Zulassungsverfahren teilweise ausgenommen ist (keine HU, keine Steuern), braucht er eine Zulassung. Diese geht hier nur über eine Einzelabnahme. ... und die wird so ein Selbstbauanhänger nicht bekommen. Kauf dir einen originalen; das wird am günstigen.

    es geht schon... beim zwigge-Treffe war einer mit ein Selbstbauhänger da (einarmschwinge) er hat ca. 300euronen bei tüv gelassen

    Hier:

    http://www.bikerszene.de/Motorradbilder ... kau_36.jpg

  • Re: (Eigenbau-)Anhänger....was darf ich alles?

    Zitat von Helden-Beule

    also n originalen nehmen.....und in wie fern darf ich den umschweißen?

    Das läuft aber wahrscheinlich auf das übliche raus....keine Schweißarbeiten am Rahmengestell erlaubt...oder?

    Am besten klärst du dass mit der Dekra oder dem TÜV ab. Jeder Sachverständige tickt etwas anders ;)

    Der-OSSI hat ja bewiesen, dass es mit etwas Kleingeld doch funktioniert ^^ (hätte aber nicht gedacht, dass das so günstig wird)

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