Hallo!
Und zwar hab ich mal ne Frage zwecks Anhänger. Ich hab auch schon mal ein bischen gegoogelt. Es geht prinzipiell um einen Eigenbauanhänger. Dies scheint sogar erlaubt zu sein, da der Anhänger in diesem Fall nicht der "gewöhnlichen" Zulassungspflicht (Versicherung/TÜV) unterliegt. Wir gehen auch mal davon aus, dass der Anhänger gut konstruiert ist, also nicht augenscheinlich auseinanderfällt wenn sich ne Fliege draufsetzt (gilt ja v.a. dem eigenen Interesse).
Anhängerkupplung am Zugfahrzeug ist ne Originale S50 Kupplung. Max. 40km/h ist klar. Anhängerseitig natürlich das passende Pendant aus DDR-Zeiten.
Was ich noch nicht rausbekommen konnte:
Wieviel darf ich überhaupt mit einer Simson ziehen? (max. Gesamtgewicht?!)
Wie lang darf der Anhänger sein?
Was gilt allg. zu beachten? (Reifen müssten denk ich mal ne Zulassung haben für mind. 40km/h?!)
Muss das Kennzeichen vom Moped auch mit Anhänger sichtbar sein? Manche Quellen im Internet sagen ich bräuchte noch ein zweites (identisches) Kennzeichen für den Anhänger. Ist denk ich schwer ranzukommen.
Beleuchtung ist definitiv vorgeschrieben. Ist das Stopplicht auch vorgeschrieben? Dies scheint ja baujahrbedingt nicht mal für Simsons vorgeschrieben zu sein (hab den § aber grad nich im Kopf).
Details wie Schutzblechpflicht ist erstmal nich ganz so wichtig. Interessant wären später auch die Paragraphen dazu.
Das war erstmal das Gröbste. Vielen Dank schonmal