also was für eine hinterradschwinge darf ich verbauen ,ich hätte ganz gerne eine etwas längere und rechteckige schwinge????? bitte Helfen!!!
hinterradschwinge
-
-
Re: hinterradschwinge
Dir wurde doch schon gesagt das jegliche Veränderung am zB. Fahrwerk einher mit dem Erlischen der BE geht.
Also darfst Du`s legal garnicht...Du kannst den User palelu-u7395.html anschreiben.
Der baut Dir eine nach deinen Vorstellungen.
Natürlich ist nach Einbau die BE dann erlöschen...BtW: Falsches Unterforum!
-
Re: hinterradschwinge
ist doch egal ob legal oder nicht ne gute kastenschwinge ist doch immer was gutes=)
-
Re: hinterradschwinge
Zitat von SusiSimsonist doch egal ob legal oder nicht ne gute kastenschwinge ist doch immer was gutes=)
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten.
Das musste jetzt mal gesagt werden. So ein Dünnpfiff zu Posten ist doch das allerletzte. Dich müsste mal eine mit einer Karre mit erloschenen Zulassung umkacheln, so das danach seine Versicherung die Zahlung verweigert. Dann weiste was es heißt so ein Mist zu verbreiten. -
Re: hinterradschwinge
stimmt wohl ...
-
Re: hinterradschwinge
Zitat von schnitzerWenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten.Das musste jetzt mal gesagt werden. So ein Dünnpfiff zu Posten ist doch das allerletzte. Dich müsste mal eine mit einer Karre mit erloschenen Zulassung umkacheln, so das danach seine Versicherung die Zahlung verweigert. Dann weiste was es heißt so ein Mist zu verbreiten.
Oh man. Ich würde noch ausrasten und alles kaputt schlagen
Nur weil deine Karre eine von wenigen ist die eventl. vom TÜV abgenommen ist, ist das aber nunmal nicht der Normalzustand hier...
Ich schätze das mind. 75% hier im Forum mind. eine kleinigkeit am Moped verbaut haben, mit der die BE erloschen ist.
Es gibt nun wirklich weitaus schlimmeres! -
Re: hinterradschwinge
Das hat mit meinem Moped nichts zu tun.
Ich find es nur unmöglich, das Leute solchen Stuss schreiben um Beiträge zu sammeln. Da viele Simson-Fahrer noch sehr jung sind, wissen diese nicht, was sie da anstellen, wenn sie irgendwas anbauen. Die Konsequenzen können fatal sein. Daher sollte man überlegen, was man hier so schreibt. Das könnte man sonst schon fast als "Anstiftung zur Straftat" bezeichnen.Dank nicht zugelassener Ersatzteile sind sicher mehr wie 75% nicht mehr wirklich zulässig. Aber das lässt sich nicht ganz vermeiden, da MZA die Teile nicht prüfen läst (Blinkergläser z.B.).
-
Re: hinterradschwinge
Is mir schon klar wie du das meinst.
Aber mal ehrlich dann müsste man ja unter jeden 2. Beitrag im Unterforum "Tuning" lass das es ist nicht legal schreiben.
Und das ist hier aber nicht Sinn und Zweck des Forums.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!