Vertrags bzw. Kündigungsrecht

  • also folgendes problem. ein kumpel von mir wurde gekündigt zum 22.02. er ist schon über ein jahr in der firma und die kündigungsfrist beträgt 4 wochen. also dann zum 30.03 wäre er dann raus.

    nun sagt die firma aber sie geben ihm für märz kein geld, also würde ende februar das letzt geld bekommen und das arbeitslosengeld würde ja dann erst am 01.04 laufen weil die kündungsfrist bis 30.03 geht. also wäre er im märz komplett ohne geld.

    ich muss dazu sagen es ist eine zeitarbeitsfirma. die nehmen sich sowieso dinger raus die sich kein anderer traut. er wurde auch nicht rausgeschmissen weil er mist gebaut hat sondern ein kunde der zeitarbeitsfirma braucht keine leute mehr also mussten 7 leute gehen.

    nun wollen wir wissen ob das richtig ist das er nicht mehr bezahlt wird für märz. ich meine welchen sinn hätte denn dann die kündigungsfrist wenn er in dem zeitraum eh kein geld mehr bekommt und er aber auch kein arbeitslosengeld bekommt für die zeit. das wäre ja eher nachteilig mit der kündigungsfrist.

    die zeitarbeitsfirma sagt das er nicht mehr genug urlaub hätte und auch nicht genug gutstunden hätte um damit den märz ab zu decken und sie darum nicht mehr bezahlen würden für den märz.

    die ganze sache kommt mir rechrt spanisch vor und ich hab früher ebenfalls schonmal schlechte erfahrung gemacht mit der firma.


    es wäre sehr gut wenn jemand aus zuverlässiger quelle sagen könnte ob das rechtens ist oder nicht.

    wenn weitere infos gebraucht werden dann gebe ich die gerne weiter. ich habe meinem kumpel mein login gegeben und ich denke wenn ihr noch was braucht dann wird er sich ziemlich schnell dazu äussern

  • Re: Vertrags bzw. Kündigungsrecht

    Die dürfen sich auch nicht alles erlauben als am
    Besten ist jetzt wenn er sich jetzt einen Anwalt nimmt und dann die Sache vor dem Arbeitsgericht austrägt
    Da sollte er gute Chancen haben
    Falls es den anderen 6 Mann genauso geht so soll er sich mit denen zusammen schließen und ne Sammelklage machen dann. Exkommunikation die firma eventuell noch eine auf den Deckel
    MfG

  • Re: Vertrags bzw. Kündigungsrecht

    sie müssen ihn für die 4 wochen noch geld geben! wenn er nicht genug stunden hat muss die firma ihn eben woanders einsetzen oder fürs nichtstun bezahlen. vertrag ist vertrag!

    wenn nicht dann ab zum anwalt, er wird auf jeden fall recht bekommen.

  • Re: Vertrags bzw. Kündigungsrecht

    richtig, vertrag ist vertrag.

    erster schritt nach kündigung: arzt des vertrauens aufsuchen
    zweiter schritt (in diesem falle sinnvoll, aber erst wenn die zahlung wirklich ausgeblieben ist...) ab zum arbeitsgericht - gewinnt er zu 100%. der vorteil der krankheit im letzten monat wäre zudem das er seinen resturlaub noch ausbezahlt bekäme. Urlaubsanspruch auch gleich noch vom anwalt mit prüfen lassen.

    Ein Moped ist erst dann schnell genug, wenn man davor steht und Angst hat es anzutreten.
    Kastenschwingen gibts bei mir...
    Schweißarbeiten? her damit...

  • Re: Vertrags bzw. Kündigungsrecht

    Zitat von onkel1981

    sie müssen ihn für die 4 wochen noch geld geben! wenn er nicht genug stunden hat muss die firma ihn eben woanders einsetzen oder fürs nichtstun bezahlen. vertrag ist vertrag!

    wenn nicht dann ab zum anwalt, er wird auf jeden fall recht bekommen.

    Absolut richtig !

    Dein Kumpel braucht sich nicht verarschen lassen.
    Die wissen schon was dem Arbeitnehmer zusteht, versuchen halt den Schwächeren abzuzocken.

    Liebe Grüße
    ausdePalz

    RIP Wolfgang

  • Re: Vertrags bzw. Kündigungsrecht

    Das Geld muss bezahlt werden.

    Palelus Lösung ist da glaube ich die Beste^^

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  • Re: Vertrags bzw. Kündigungsrecht

    hallo jungs. ich bin der um den sichs handelt! ich darf basners login nutzen für diese zeit. ich werde mich morgen nochmals mit meiner firma in verbindung setzen und das so ansprechen wie ihr das gesagt habt.

    sollten sie sich weiter stur stellen dann werde ich ohne ankündigung zum arzt gehen und mich krankschreiben lassen und nachdem ich krank geschrieben bin dort anrufen und sagen das ich krankgeschrieben bin und den krankenschein per post hinschicken.

    wie verläuft das auf dem arbeitsgereicht? muss ich da einfach nur die firma nennen oder muss ich da jemanden bestimmten nennen aus der firma? zum beispiel meine bearbeiterin?

  • Re: Vertrags bzw. Kündigungsrecht

    Du musst dir, falls du keinen geld bekommen hast, einen anwalt nehmen. Dieser berät dich, über die rechtliche situation und strebt dann evnetuell eine klage an.

    Mit dem gericht hast du persönlich nicht vielvzuo tun, außer es kommt tatsächlich zum verfahren.

    Grüße,

    Huj

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