Simson fahren mit PKW-Führerschein?

  • Servus zusammen,

    da die Polizei bei uns in Reutlingen nicht immer auf dem laufenden ist bräuchte ich mal Eure Hilfe. Gibt es irgendetwas schriftliches was meine Freundin, (sie hat PKW-Führerschein), der Polizei vorzeigen kann wo drin steht das sie Simson mit 60 km/h fahren darf?

    Greets Micha


    S51 B2-4 Elektronik Stino

  • Re: Simson fahren mit PKW-Führerschein?

    Warum dürfen die Simson Mopeds 60 km/h fahren?

    Laut Einigungsvertrag und Fahrerlaubnisverordnung (§§76 FeV, Nr. 8 §6 Abs. 1) werden Mopeds aus der DDR als Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik geführt, wenn sie bis um 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
    Da nach DDR-Recht für Fahrzeuge dieser Klasse eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h erlaubt war, gilt dieses auch weiterhin für alle entsprechenden Simson Kleinkrafträder.

    Kleinkrafträdern alten Rechts die bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommenen sind und Simsons, die nach dem 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind, ist lediglich eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h erlaubt.
    Alle Kleinkrafträder, die nach dem 31.12.2001 in den Verkehr gekommen sind, gelten als Kleinkrafträder neuen Rechts und dürfen nur noch 45 km/h schnell fahren.


    quelle: http://www.mopedfreunde-oldenburg.de/ht ... aq.html#60


    Das sollte alles klären, ggf den Paragraphen aufschreiben, dann hat die Polizei bei einer Kontrolle was zum durchblättern ;)

    Simson S50 B2
    Vape
    LT 63

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