Re: Rechtliche Fragen bei Simsonverkauf
Naja wie gesagt steuerfreie Einnahmen 2 Mopeds im monat verchecken und so da will ich keinen Ärger
Re: Rechtliche Fragen bei Simsonverkauf
Naja wie gesagt steuerfreie Einnahmen 2 Mopeds im monat verchecken und so da will ich keinen Ärger
Re: Rechtliche Fragen bei Simsonverkauf
Ich schmeiß mich gleich weg vor lachen. Am besten ist, du verkaufts nie wieder auch nur ein Lolli, wenn du so viel Angst hast was illegales zu tun.
Mal im Ernst. Erkundige dich, was du als Privatperson darfst und was nicht. Wenn das verkaufen von 2 Mopeds Ärger mit dem Finanzamt bedeuten würde, könnte keiner sein Auto privat verkaufen und müsste das immer über einen Händler abwickel.
Re: Rechtliche Fragen bei Simsonverkauf
Zitat von eegalIch würde sagen, da hätte er dir gar nichts gekonnt.
Privatverkauf = gekauft wie gesehen.
Da es sich im ein Oldtimer moped handelt, sind Kumpplung und Blinker (also Batterie, Blinkgeber....) Verschleißteile.Solange du ihm nicht versichert hast, dass alles neu geworden ist, kann er dir gar nichts.
Also grundsätzlich ist das nicht so. Auch als Privatperson kann man richtig Ärger bekommen, wenn man jemandem ein Fahrzeug als i.O. verkauft, das nur noch Schrottwert hat.
Das soll ja aber hier nicht ganz der Fall gewesen sein.
Es haben ja außerdem schon andere hier geschrieben. Bei einem Fahrzeug in dem Alter kann schnell mal was kaputt gehen.
Ein Fehler ist aber passiert. So ein Fahrzeug verkauft man heutzutage nicht mehr ohne Kaufvertrag! Dafür ist die Welt (und manche Menschen darin) einfach zu schlecht. Das würde ich mir für das nächste Mal merken.
Vor allem kommt der Käufer jetzt, nach zwei Wochen, mit irgendwelchen Mängeln an.
Dann auch noch mit so kleinen Mängeln wie einer schleifenden Kupplung und einem Blinker, der nicht funktioniert.
Falls man beim Verkauf ehrlich war und keine krassen Mängel verschwiegen hat, würde ich erst mal in Ruhe abwarten, ob und was der Verkäufer wirklich noch ans Laufen bringt. Es kann auch ein Einschüchterungsversuch sein. Unter Umständen ist noch nicht mal ein Rechtsschutz bei der Gegenseite vorhanden. Die tut evtl. nur so als ob.
Re: Rechtliche Fragen bei Simsonverkauf
Es gibt überall im Internet Kaufverträge für Fahrzeuge zum Ausdrucken(ADAC etc...). Auch wenn er keinen will aber gerade du solltest drauf bestehen. Einfach für jeden einen Knappen Ausdruck, alles ausfüllen, gekauft wie gesehen keine Garantie und Rücknahme. Wenn er das Mopped Angeschaut und Probe gefahren hat und das Unterschreibt brauch dann keiner mehr geweint zu kommen...
Man Lernt Nie aus. Hiermal meine Standard Word Datei, Knapp aber reicht.
Und Steuerfreie Einnahmen??? Wer will das denn bitte wissen. Und wenn ich 20 Moppeds besitze und die Verkaufe, wieso nicht....
Kaufvertrag für den privaten Verkauf eines gebrauchten Kraftrad
Verkäufer: Max Musterman
Musteralle
09999 Musterhausen
Käufer: ………………………………………….
………………………………………….
………………………………………….
Fahrzeug: Simson S51
Fahrgestellnummer: XXXXXX
Erstzulassung: XXXXXXXX
TÜV bis: XXXXXXX
Kaufpreis:………………………XXX….Euro…………………………
Gekauft wie gesehen, unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, keine Garantie!
Privatverkauf, Umtausch und Rückgabe sind hiermit ausgeschlossen.
Re: Rechtliche Fragen bei Simsonverkauf
Nochmals: Wer mit Klauseln wie "gekauft wie gesehen", "wird als defekt verkauft", "Verkauf als Bastlerobjekt", "Verkauf als ersatzteilspender" bei einem Fzg, das eigentlich als fahrbereit verkauft wird, die Gewährleistung und/oder Mängelbeschreibung aushebeln will, der täuscht sich.
Sie sind unwirksam.
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