• Re: Verkehrskontrolle

    Kenne das Problem nur zu gut! :wallknocking:
    Gerade in Teilen Deutschlands wo wenig simmen unterwegs sind, haben die Beamten oft
    null Ahnung. Werde mit dem Moped hier oft kontrolliert, da sie meinen ich bin zu schnell unterwegs. Habe mir deshalb schon vor Jahren den Gesetzestext ausgedruckt und hab den immer dabei. Auch der Versicherungsschein hilft manchmal schon, da darin steht "mokick bis 60km/h".
    Also, wie hier schon manche gesagt haben, am Besten beides immer dabei haben, und sie geben Ruhe :rockz:

    86er S51 B2-4 "blacky" Tuningkarre

    82er Kr51/2 E "Patina komplett Ori"

  • Re: Verkehrskontrolle

    Zitat von hcJUL

    Kenne das Problem nur zu gut! :wallknocking:
    Gerade in Teilen Deutschlands wo wenig simmen unterwegs sind, haben die Beamten oft
    null Ahnung. Werde mit dem Moped hier oft kontrolliert, da sie meinen ich bin zu schnell unterwegs. Habe mir deshalb schon vor Jahren den Gesetzestext ausgedruckt und hab den immer dabei. Auch der Versicherungsschein hilft manchmal schon, da darin steht "mokick bis 60km/h".
    Also, wie hier schon manche gesagt haben, am Besten beides immer dabei haben, und sie geben Ruhe :rockz:


    Nichts da.... werden wir dafür bezahlt um die weiterzubilden?
    Wenn sie keine Ahnung haben dann müssen se es eben zugeben oder durchfunken oder was auch immer...

    wenns nicht zu aufwendig wäre, sollte man eine entschädigung einklagen. Wer bleibt auf den Schäden sitzen? und wenn es bloß 1 Blatt Papier, ein Umschlag und eine Briefmarke sind?
    Ist doch echt ne Frechheit dass man sich sowas gefallen lassen muss.
    z.B.: Das Auto von nem Bekannten war kaputt und es stand nen halbes jahr inner Einfahr (auf dem eigenen Grundstück) und auf einmal hatte er Post bekommen, weil sein TÜV abgelaufen war und er deswegen Strafe zahlen sollte. Gehts noch? Was geht die das denn an? und um das zu sehen mussten sie außerdem das Grundstück betreten (vorne war nämlich nur die AU Plakette zu sehen) Und was war? ein Haufen lauferei, Portokosten für ein paar Briefe per Einschreiben usw.

    entweder sie wissen was sie tun und handeln "korrekt" oder sie lassen es eben! Kann doch nicht sein dass nen polizist der keine Ahnung hat irgendeinen müll erzählt und wir als unschuldige die Konsequenzen tragen müssen.

    Im Zweifel für den Angeklagten oder wie war das? solange er nicht zu 100% beweisen kann, dass man mit ner Simme FS: A1 haben muss, muss er dich damit doch weiterfahren lassen?

    Wollte jetzt nicht über einen Kamm scheren und die Polizisten hier im Forum müssen sich auch nicht angesprochen fühlen. Es gibt ebend in jeder Berufgruppe einige Leute die das Image in den Dreck ziehen!

    KR51/1S (verkauft)

    S51 B2 60/4 Noz-Racing - im Aufbau

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  • Re: Verkehrskontrolle

    Zitat


    Nichts da.... werden wir dafür bezahlt um die weiterzubilden?
    Wenn sie keine Ahnung haben dann müssen se es eben zugeben oder durchfunken oder was auch immer...

    Da hast du sicherlich Recht. Allerdings habe ich kein Bock mehr, wegen deren Unwissenheit rumzudiskutieren oder ewig an der Straße zu warten bis sie die Infos sich von der Zentrale erfunkt haben. Nervt einfach nur wenn man da so lang aufgehalten wird...

    86er S51 B2-4 "blacky" Tuningkarre

    82er Kr51/2 E "Patina komplett Ori"

  • Re: Verkehrskontrolle

    Hallo!

    Gibt es im Internet irgendwo einen Absatz für die Typenschildgenehmigung?
    Da ich zu meiner S51 auch keine Betriebserlaubnis mehr habe aber das Original Typenschild ist noch dran und gut lesbar.
    Da mich die Rennleitung auch öfters mal anhält und nach der Betriebserlaubnis fragt.

    MfG Ronny :D

  • Re: Verkehrskontrolle

    Zitat von schrauber_mi

    Gibt es im Internet irgendwo einen Absatz für die Typenschildgenehmigung?
    Da ich zu meiner S51 auch keine Betriebserlaubnis mehr habe aber das Original Typenschild ist noch dran und gut lesbar.
    Da mich die Rennleitung auch öfters mal anhält und nach der Betriebserlaubnis fragt.

    Was möchtest Du genau wissen ??? Typenschild und Fahrgestellnummer müssen am Fahrzeug sowieso vorhanden sein (§ 59 StVZO) und einen Abdruck der Betriebserlaubnis musst Du mitführen (§ 2 ff. FZV) ...

    Gruss von Frank

    50 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Natürlich mit "grossem" Nummernschild.

  • da gibts nichts zu befürchten dank ddr (60km/h sonderregelung) du bist da vollkommen im recht und kannst wiederspruch einlegen wenn da überhaupt was kommt ....

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