Erstzulassung oder Baujahr?

  • Hallo! Ich bin grade stolze Besitzerin meiner ersten Simson S51 geworden und damit auch erstmalig Mitglied in einem Forum. Falls ich also irgendetwas falsch mache, bitte sagen und Gnade walten lassen, ich bin absoluter Simson- und Forums-Neuling :)

    Mein Frage also: Meine Simson hat keine Originalpapiere mehr, die neu zu bekommen ist wohl kein Problem, soweit bin ich nun schon informiert. Laut meiner Information darf man die Dinger ja mit einem normalen Klasse M Führerschein fahren, wenn sie bis 1992 erstmalig zugelassen wurden.

    Das Baujahr meiner Simson ist 86. Da ich nun aber aufgrund der fehlenden Papiere nicht weiß wann sie das erste mal zugelassen wurde, frage ich mich, ob das Baujahr da reicht? Bzw. ob mann die Erstzulassung irgendwie nachvollziehen kann? Der Gesetzestext lautet ja (in etwa) "bei erstmaliger Betriebnahme in den Verkehr".

    Also, zählt nun Baujahr oder Erstzulassung???

    Vielen Dank für eure Hilfe schon mal!

    <3

  • Re: Erstzulassung oder Baujahr?


    Wird meines Wissens nach das baujahr genommen.

    Spricht man denn bei einem Versicherungskennzeichen eigentlich von einer Zulassung?

    KR51/1S (verkauft)

    S51 B2 60/4 Noz-Racing - im Aufbau

    SUCHE S50 Scheinwerfer "TITTENLAMPE" - BITTE PN AN MICH!!!

  • Re: Erstzulassung oder Baujahr?

    Einfach neue Papiere beim Kraftfahrtbundesamt beantragen, kostet so um die 30€ und die brauchen dazu nur deine Rahmennummer welche vorne auf dem Lenkkopf steht. Auf dem Lenkkopf findest du auch das Baujahr eingestanzt - und das allein zählt, denn ich glaube kaum das sie noch nie vor 1992 zugelassen war. ;) Benutz mal die Suchfunktion hier im Forum, irgendwo gibts dazu schon einen Thread...

    Greets Micha


    S51 B2-4 Elektronik Stino

  • Re: Erstzulassung oder Baujahr?

    Da Kleinkrafträder nicht zugelassen werden, sondern nur versichert, geht man vom Baujahr aus. Alles im grünen Bereich.

    Suzuki DR650RS, Eintopf für das tägliche :)
    Kawasaki ZXR750J Ninja, Wilbertsfederbein, ZX7R Gabel, Stahlfex, Metallicfarben und ZX9R Maschine für den Sonntagsausflug!

  • Re: Erstzulassung oder Baujahr?

    Zitat von gelbraum


    Der Beitrag von eegal erscheint mir irgendwie sinnfrei.


    Sorry habs irgendwie mitten ins zitat gepostet :D

    KR51/1S (verkauft)

    S51 B2 60/4 Noz-Racing - im Aufbau

    SUCHE S50 Scheinwerfer "TITTENLAMPE" - BITTE PN AN MICH!!!

  • Ich hätte mal eine Frage und zwar habe ich im August ein Enduro erstanden mit KBA Papieren.
    Ich war der Meinung, dass man mit dem Kaufvertrag zusammen mir die neuen Halterdaten in die KBA Zulassung einträgt, aber der Anruf bei der Zulassungsstelle brachte mir die Information, dass sie dieses nicht machen würden und ich solle den Kaufvertrag mitführen.
    Ich bin aber der Meinung, da es ja auf den Papieren einen Bereich gibt der sich "Eintragungen der Zulassungsbehörde" nennt, man mir schon meine Daten eintragen müsste/könnte.
    Hat da irgendjemand Ahnung?

  • Das stimmt. Falls man ein neues zulassungsfreies KKR oder Roller kauft-erhält man eine " EC Certificate of Conformity". Dort steht nur drauf-ab wann die EU Zertifizierung ausgestellt wurde und natürlich die Fahrzeugdaten. Ein Baujahr des Fahrzeugs steht dort nicht.

  • Zitat von migebuff;2821947

    Zulassungsfreie Fahrzeuge haben weder eine Erstzulassung noch werden sie auf irgendeine Person zugelassen.


    Ich mußte mir eine Bescheinigung über die Einzelgenehmigung gem.§4 Abs.5 FZV für zulassungsfreie Fahrzeuge lt.§3 Abs.2 Nr.1 und 2 FZV ausstellen lassen-für ein KKR das Mitte der 90er Jahre gebaut wurde (die Betriebserlaubnis ist abhanden gekommen). Die Einzelabnahme war bei der DEKRA. Dann mußte ich zur Zulassungsstelle und die Bescheinigung abstempeln lassen. Da die das Fahrzeug nicht in Ihrer Datenbank hatten-kostete mich der "Spaß" ca.70€.Da bin ich allerdings als "Halter" eingetragen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!