Hallo! Ich bin grade stolze Besitzerin meiner ersten Simson S51 geworden und damit auch erstmalig Mitglied in einem Forum. Falls ich also irgendetwas falsch mache, bitte sagen und Gnade walten lassen, ich bin absoluter Simson- und Forums-Neuling
Mein Frage also: Meine Simson hat keine Originalpapiere mehr, die neu zu bekommen ist wohl kein Problem, soweit bin ich nun schon informiert. Laut meiner Information darf man die Dinger ja mit einem normalen Klasse M Führerschein fahren, wenn sie bis 1992 erstmalig zugelassen wurden.
Das Baujahr meiner Simson ist 86. Da ich nun aber aufgrund der fehlenden Papiere nicht weiß wann sie das erste mal zugelassen wurde, frage ich mich, ob das Baujahr da reicht? Bzw. ob mann die Erstzulassung irgendwie nachvollziehen kann? Der Gesetzestext lautet ja (in etwa) "bei erstmaliger Betriebnahme in den Verkehr".
Also, zählt nun Baujahr oder Erstzulassung???
Vielen Dank für eure Hilfe schon mal!