Hallo.
Ich hab ne Frage.
Und zwar , hab ich mir vor 1-2 Monate einen Mp3 Player bestellt. Der ist dann wegen einem Softwarefehler unbrauchbar geworden. Ich habe dort angerufen, beim Händler, und habe das Problem geschildert. Der Mitarbeiter sagte, dass es halt ein Garantiefall ist und ich solle doch das Gerät einschicken. Man würde mir eine Rücksendemarke per Mail zusenden, damit ich das Paket umsonst zuschicken kann. Darauf hab ich dann 2 Wochen gewartet, und mehrmals versucht, den Shop zu kontaktieren.
Aber nach 2 Wochen hatte ich dann die Marke , und konnte dann den Mp3 Player zurück schicken.
Jetzt erhalte ich eine Mail , wo drin steht, dass mein Mp3 Player gar nicht mehr verfügbar ist ( Obwohl er im Onlineshop in anderen Farben , nur nicht mehr in meiner, als verfügbar angezeigt wird) und somit könne man mir kein neuen Mp3 Player geben.
Jetzt vertröstet man mich quasi mit einem Guthaben. Ich solle mir doch etwas Gleichwertiges aus dem Laden aussuchen, oder man zieht den Betrag von einem teueren Gegenstand ab, sodass dieser billiger wird.
Dürfen die das ? Oder darf ich verlangen, dass die mir mein Geld zurück überweisen sollen?
MFG Mac