Hi Zusammen, da mein Auto vor wenigen Wochen den Geist aufgegeben hat hatte ich mir für den Übergang eine AHK (o.Tüv)ans Moped gebastelt um die notwendigen Einkäufe zu bewältigen. Nun habe ich inzwischen einen Firmenwagen bekommen und nutzte den Anhänger zur Zeit nicht ,fahre aber zwischendurch (eigentlich zu jeder Gelegenheit) mit dem Simson. Nun frage ich mich ob schon das vorhanden sein einer nicht eingetragenen AHK gesetzeswiedrig ist,oder erst wenn ich einen Anhänger ziehe?
lg