• Hi Zusammen, da mein Auto vor wenigen Wochen den Geist aufgegeben hat hatte ich mir für den Übergang eine AHK (o.Tüv)ans Moped gebastelt um die notwendigen Einkäufe zu bewältigen. Nun habe ich inzwischen einen Firmenwagen bekommen und nutzte den Anhänger zur Zeit nicht ,fahre aber zwischendurch (eigentlich zu jeder Gelegenheit) mit dem Simson. Nun frage ich mich ob schon das vorhanden sein einer nicht eingetragenen AHK gesetzeswiedrig ist,oder erst wenn ich einen Anhänger ziehe?

    lg

    S51E

  • die ahk muss meines wissens garnicht eingetragen werden solange sie original für dein modell ist (kein selbstgebasteltes irgendwas ) zudem sollte eine kfz steckdose montiert und diese auch angeschlossen sein .... ich selbst habe die erfahrung gemacht mit montierter ahk und ohne steckdose = mängelschein bei der rennleitung zudem sollte dein anhänger passend zum fahrzeug ein original VEB (kp wie die firma heißt ) DDR sein und die richtige beleuchtung vorhanden sein

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