• Hey Leute,

    mich ham vor kurzem die Grünen aufgehalten und die wollten halt wissen wie schnell meine karre geht. Ich sag natürlich 60, und der fragt ob se des darf, ich sag ja, steht in meinem Fahrzeugschein drin (hab den noch :D ) Dann meint der aber doch net mir der Führerscheinklasse M. Total die Kacke ey. Hab mich ne halbe Stunde in den Bus reinsetzten müssen und der hat echt gesagt man darf die simson net fahren mit dem Führersschein. Jetzt frag da bei da Zulassungstelle mal nach hat er gesagt.

    Was sagt ihr denn dazu???? Steht nich im Eidigungsvertrag das man die simson mit dem M fahren darf????? Da wär ma doch alle am Arsch wenn wa die nimma fahren dürfen. Au we Au we,.

    ciao dann

  • hier ich hatte den streit mit der fahrschule

    § 6 Abs. 1 zu Klasse M

    Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch

    Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,

    dreirädrige einsitzige Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von Gütern geeignet und bestimmt sind, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einem Leergewicht von nicht mehr als 150 kg (Lastendreirad), wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,

    Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

    Wie Fahrräder mit Hilfsmotor werden beim Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 behandelt

    Fahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3, wenn sie vor dem 1. September 1952 erstmals in den Verkehr gekommen sind und die durch die Bauart bestimmte Höchstleistung ihres Motors 0,7 kW (1 PS) nicht überschreitet,

    Fahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h, wenn sie vor dem 1. Januar 1957 erstmals in den Verkehr gekommen sind und das Gewicht des betriebsfähigen Fahrzeugs mit dem Hilfsmotor; jedoch ohne Werkzeug und ohne den Inhalt des Kraftstoffbehälters - bei Fahrzeugen, die für die Beförderung von Lasten eingerichtet sind, auch ohne Gepäckträger - 33 kg nicht übersteigt; diese Gewichtsgrenze gilt nicht bei zweisitzigen Fahrzeugen (Tandems) und Fahrzeugen mit drei Rädern.


    Oder luck in den Thread Fahrschule

  • Hi,
    Ja mein bruder haben se auch mit seiner sr50 angehalten musste auf den prüfstand hat glatte 85 kmh geschaft.
    Und er hat doch nur nen 25 kmh(mofa ) schein. Gott stehen ihn bei das er keine anzeige bekommt.Sonst kann er sein Auto führerschein vergessen. :o

    Sr50:

    50 ccm Stino
    Gianneli Auspuff
    Crosslenker,

    In Planung:

    -Svi 60 Sp by Schmiermaxe
    -Tuning - Vergaser MIKUNI 20 mm mit Anschlußplatte

  • Will jetz ja nich pöshe sein, aber das müsste glob ich der dritte thread sein, innerhalb dieser woche mit diesem thema ...
    hehe.. naja ich zähls nochma auf:
    das schreiben vom kraftfahrtbundesamt gibts unter http://%22http//www.simson-mz.de%22 unter downloads oder extras oder so ...
    bei http://%22http//www.verkehrsportal.de%22 müsste auch was stehen... also ich bitte darum, die suchfunktion zu nutzen, bzw, zumindest die letzen 20 threads einmal kurz zu überfliegen... so denne hau rinn ...
    haste dir die nummer von dem bullen notiert???
    Da hast du dich echt in den Bus gesetz und bist gefahrn?? naja wenn man das erste mal angehalten wird .. da versteh ich das schon ;) .. ich glaub beim ersten mal habsch mir auch fast eingepuschat .. also ich meine jetz nicht das erste mal.. sondern meine erste kontrolle .. ;)

  • na, na Leerhülle :lol:
    wer wirdn sich bei DEM 1. mal einpuschan? Wär ja quatsch! :wink: :lol:
    Als de Pozilei mich zum 1. ma angehalten ham war i aber irgendwie och übelst nervös. Früh halb wurdsch damals angehalten...lang, lang ists her

    Leistung wird durch Mut ersetzt--->SIMSON

  • Einfach merken Paragraph 6 Absatz 1 zu klasse M STVO , das den Bullen sagen, da guckn die erstmal blöd und wissen nich was los is (weil sie das selber nich so genau wissen) und da das ja nich auffallen darf, dass die das nich wissen, werden die dich fahrn lassen ! :)
    MfG Vkj

    Hardcore
    --------- is more than music

    Back to the roots:
    Stino 60er
    Vmax: 86,1 km/h
    Km: 580 km

  • Zitat von Wafes

    Hi,
    Ja mein bruder haben se auch mit seiner sr50 angehalten musste auf den prüfstand hat glatte 85 kmh geschaft.
    Und er hat doch nur nen 25 kmh(mofa ) schein. Gott stehen ihn bei das er keine anzeige bekommt.Sonst kann er sein Auto führerschein vergessen. :o

    ach wo , der wird sicherlich ne anzeige bekommen aber dir wird zu 95% fallengelassen und wenn nicht dann macht er 2 sozialstd . Mich hatten se damals gepackt als ich kein schein hatte , nen roller der 90 fuhr , ohne bremsne , ohne licht kommplett ohne verkleidung nur rahemn und motor. Und ich war 14 . Die anzeige wurde fallegelassen. Kummpel haben se 1 mal so gepackt wurde auch fallengelassen und das 2. mal mit simson doppelte fahrerflucht , also einmal hinterhergefahren und dann warren se bei ihm @ home und dann ist er langsam langefahren und nochmal abgehauen. Und halt alles mit mofa schein . Er hat nur 20 sozialstd bekommen. Ach ja jeder der hier was getuntes fährt wurde schon mindestens einmal gepackt. Und noch einen haben se 5 mal getuned gepackt sprich anzeige usw danach musste er sien lappen abgeben aber auto durfte er mit 18 machen ;) also keine panik

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