S51: Voraussezungen für die Einlösung in der Schweiz

  • Hallo zusammen

    Ich habe eine Frage an alle in der Schweiz lebenden Simson-Fahrer.

    Ich möchte eine S51 kaufen und im Aargau einlösen. Soweit ich mich entsinne, hatten meine Simmen früher nie wirkliche Papiere. Ich bräuchte sowas wie ein COC-Papier, wenn ich das Fahrzeug einlösen möchte. Wo bekomm ich das her?

    Gibt es sonst noch Hürden für die Zulassung in der Schweiz?

    Danke für Eure Unterstützung!

    Basti

  • COC Papiere also Übereinstimmungsbescheinigung das EU-Normenfür Kraftfahrzeuge und die EG-Typen-Zulassung deklarier gibt es nicht für eine Simson wie auch.
    Für eine Simson gibt es nur eine Betriebserlaubnis, entweder eine DDR, Zweitschrift vom KBA oder über Einzelabnahme in wie weit du damit was in der Schweiz anfangen kannst weiß ich nicht, muss du da bei einer Zulassungstelle oder Prüforganisation nachfragen.http://www.stva.zh.ch/internet/sicherheitsdirektion/stva/de/StVAfz/FZimport.html
    In der Schweiz wird eine Simson wegen der 60km/h Höchstgeschwindigkeit sicherlich auch als Leichtkraftrad eingestuft, und damit A1Führeschein nötig.
    Beim Umzug in die Schweiz muss du dein Führeschein auch umtauschen. Der deusche verliert nach 12 Monaten seine gültigkeit.

  • Die Geschichte mit dem Führerscheintausch hab ich bereits hinter mir. Klasse A1 ist auch vorhanden.

    Die Zweitschrift der Betriebserlaubnis kann ich einfach mit der FIN beim KBA beantragen? Gibt es da spezielle Formulare, oder wie ist das Prozedere? Was kostet der Spass?

  • Danke für die kompetente Hilfe.

    Ich werd wohl nächste Woche das Strassenverkehrsamt bezüglich der Regelungen für 2-Takter mal befragen.

    Meinte, dass es da beim Baujahr ab 1977 irgendwelche Beschränkungen gab.

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