Bing Vergaser S70 SR80 70 oder 75 km/h?

  • Hallo zusammen,

    das Gutachten für den Bing 17/15/110x anstelle des BVf 16Nx-x scheint ja bzgl. der LKR-70ccm Nachwendemodelle nur für die S70/1 und die SR80/1 ausgestellt zu sein. Darin steht dann für "70km/h".
    https://www.zweiradteile-shop.de/vergaser/verga…uer-simson-sr80

    Frage 1,
    hat jemand so einen Bing in einem S70/1 oder SR80/1 eingetragen und wurde dann die bbH von 75 auf 70 km/h in der Betriebserlaubnis reduziert?

    Frage 2,
    hat jemand den Bing 17/15/110x in einem der älteren S70 oder SR80 Vorwendemodelle eingetragen?

    Danke.
    Gruß

    P.S.:
    Wie schnell ein Bing läuft oder welche Vor- oder Nachteile er hat, ist hier NICHT die Frage!

    Hallo, ich bekomm‘ einmal BeschleunigungsÄNDERUNG bitte. "4-Takt?" Nö, is‘ mir zu fett. Lieber da, den schön mageren 2-Takter mit Biß. "Zum mitnehmen?" Ja bitte. "Tüte?" Och, ‘ geht ohne. Dann noch von den saftigen Birnen dort. "Das war alles?" Jo.

  • Die Nachwendemodelle S83 und SR80 haben die selbe zulässige Höchstgeschwindigkeit eingetragen wie die S70, also 75km/h.
    Die 70km/h Ist eine irrführende Angabe vom TÜV Bayern, behaupte ich mal.
    Es steht nicht davon in der ABE, das die Zulässige Höchstgeschwindigkeit in den Fahrzeugpapieren geändert werden soll.

    Persönlich würde ich den gar nicht Abnehmen lassen, die ABE einstecken, für den Fall das mal einer von der Rennleitung Stress macht.
    Das kann maximal Mängelzettel geben weil nicht eingetragen ist.

  • Es liegt keine ABE bei, daher muss der Bing immer eingetragen werden.
    In obigem Link ist, wenn man das Artikelbild vergrößert, die "70 km/h" abgedruckt.

    Hallo, ich bekomm‘ einmal BeschleunigungsÄNDERUNG bitte. "4-Takt?" Nö, is‘ mir zu fett. Lieber da, den schön mageren 2-Takter mit Biß. "Zum mitnehmen?" Ja bitte. "Tüte?" Och, ‘ geht ohne. Dann noch von den saftigen Birnen dort. "Das war alles?" Jo.


  • In obigem Link ist, wenn man das Artikelbild vergrößert, die "70 km/h" abgedruckt.


    Genau das ist die Bestätigung durch den TÜV Bayern das er Bing Vergaser er dien Gesetzlichen Regelung entspricht.
    Diese Bestätigung ist die Vorlage zur abnahmen durch die Dekra/TÜV und liegt den Vergaser bei, steht doch in der Artikel- Beschreibung drin
    "mit TÜV-Bescheinigung für die Modelle Simson S51, S70, SR50, SR80"

  • Ja, und das auf dem Wisch vom/für'n TÜV ist das was zählt und nicht, was ein OnlineShop in irgendwelche Überredungstexte reinschreibt. Der Wisch ist von/für /1 er und nicht für die alten S70 und SR80.
    Was aber immer nicht klar ist, ob die /1 er dann auch die 70 km/h ins Papier geschrieben bekommen?

    Hallo, ich bekomm‘ einmal BeschleunigungsÄNDERUNG bitte. "4-Takt?" Nö, is‘ mir zu fett. Lieber da, den schön mageren 2-Takter mit Biß. "Zum mitnehmen?" Ja bitte. "Tüte?" Och, ‘ geht ohne. Dann noch von den saftigen Birnen dort. "Das war alles?" Jo.


  • Ja, und das auf dem Wisch vom/für'n TÜV ist das was zählt und nicht, was ein OnlineShop in irgendwelche Überredungstexte reinschreibt.


    Was fürn Überredungstext ?
    Also ich habe den Wisch


    Der Wisch ist von/für /1 er und nicht für die alten S70 und SR80.


    Was ist bitte eine alte S70 ?
    Die S70 ist von 1994 bis 1988 gebaut worden dann ist sie Produktion (auch für den SR80) eingestellt worden, weil sie sich sehr schlecht verkauften.
    Zulässige Höchstgeschwindigkeit ist 75Km/h bei beiden.
    S70/1 ?
    Es gab meines wissen vier S70 Varianten, S70 C (Comfort), S70 E (Enduro) , S70E/2 (Enduro mit hohen Plasteschutzblech)
    und S70 E/S (Kleinserie für die GST)
    Bei den SR80 ist /1 die mit 12V Anlage, was ein Vergaser mit 6V oder 12V Spannung zu tun ?


    Was aber immer nicht klar ist, ob die /1 er dann auch die 70 km/h ins Papier geschrieben bekommen?


    In der Bescheinigung steht nichts davon das die angegebene Höchstgeschwindigkeit geändert werden muss/soll.
    Wäre es notwendig, dann steht das in der Bescheinigung das die Zulässige Höchstgeschwindigkeit zu ändern ist.
    Um irgend welche Zweifel aus zu räumen, gehe zur Prüfstelle und frage.

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