spätestens bei einer Polizeikontrolle mit Leuten die sich mit der Materie auskennen wirst du entweder stillgelegt oder bekommst 2 Wochen Frist Fahrzeug bzw Modellfremde Bauteile auf Werkszustand zurückzubauen inkl Rückbaubescheiningung einer Prüforganisation, oder du findest einen Prüfer der die Umbauten für tragbar beurteilt und dir die geänderten Sachen einträgt.
Ich habe das Prozedere hinter mir mit Scheibenbremse, längerer Telegabel, S53 OR Schwinge etc Stoßdämpfer hinten und so weiter ….
mit der Eintragung der Umbauten wird dein Fahrzeug wieder verkehrsfähig und hat damit eine einzelne ABE dann wieder.
Und es gibt so viel an Teilen Tuning Parts etc wo man die ABE verliert theoretisch auch dann wenn in der Telegabelklemmung an der STeckachse eine M6 Schraube genommen wird anstelle der M8 Schraube …. schon ganz Oft gesehen solchen Pfusch ….
Schöne erklärung, aba auch nur beim stummellenker muss ich das eintragen ?? Und wv sollte das kosten ?