• Wenn wir an unsere „normale“ S51 einen EnduroLenker und Enduro Federbeine dran basteln, müssen wir das eintragen bzw. abnehmen lassen?
    Oder dürfe meine Kleine damit „bedenkenlos“ losSimsen?

    Zu DDR Zeiten gab es ein Heft "Hinweise zur Identifizierung und zum Umbau von motorisierten "Simson"-Zweiradfahrzeugen" wo alle zulässigen Umbauten drin standen, die durfte man machen ohne eine Abnahme.
    ua. auch das man an alle S51 Modelle, Enduro Federbeine, Enduro Lenker verbauen durfte.
    Das Heft ist allerdings laut Simson Service Info 2/1991 für ungültig erklärt wurden.
    Heute gilt im Prinzip, alle technischen Veränderungen müssen abgenommen werden, außer die Teile selber haben eine ABE/Gutachten, dann sagt diese das auch aus, ob es abgenommen werden muss oder nicht.

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