Blinker Anbauen, abstände, Höhe Rechtslage, gilt Alt oder Neu??

  • Hallo, wenn original zu DDR Zeiten Blinker am Moped waren außer bei N Modellen müssen ja wieder welche dran, soweit korrekt?

    Wie sieht das rechtlich mit der Höhe aus, müssen diese vorne wie hinten gleich sein oder können die Blinker vorne höher angebracht werden und hinten niedriger oder ist das soweit Egal?

    Breite/Abstand habe ich was gefunden, mit vorne min. 34cm und hinten 24cm, aber das gilt wohl auch wieder nicht für Kleinkrafträder bzw. S50 bis S70 etc., wohl erst ab 125er.

    Was gebe es noch zu beachten?

    Hab mir davon 2 Sätze geholt, echt feine Teile: https://www.ebay.de/itm/374268483325

    Gruß :thumbup:

    Edit: scheint wohl nicht so relevant, habe mir Bilder von vor 1990 angeschaut, da waren die Blinker vorne vom Werk teils oben an der Telegabel und teils weiter unten, also wie gehabt Hauptsache es blinkt.

  • An Krafträdern paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muss von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, bei den an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen. Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muss mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen.

    Fahrtrichtungsanzeiger sind nicht erforderlich an Leichtkrafträdern, Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor.

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