S53CX Baujahr 1989?

  • Moin zusammen,

    ich hätte mal eine Frage zu meiner S53CX. Diese habe ich vor 20 Jahren von einem entfernten Bekannten (leider kein Kontakt mehr) tief in einem sächsischen Dorf gekauft. Der hatte die damals in seinem Schuppen stehen und von seinem verstorbenem Vater geerbt, und wusste selbst kaum was darüber. Sie wurde damals schon länger nicht mehr gefahren. Ich hatte beim Kauf so eine weiße ABE vom KBA bekommen. Diese ist von den Suhler Fahrzeugwerken abgestempelt und ist als 50km/h Version ausgewiesen. Allerdings fuhr die schon immer mindestens 60 km/h, war also keinesfalls die ausgewiesene 50er Version. Einige Jahre später ist mir aufgefallen, dass in der ABE die falsche Rahmennummer drin steht. Die echte am Rahmen eingestanzte Nummer beginnt mit 6190XXX (Typenschild fehlt übrigens). Laut der Liste müsste der Rahmen also Baujahr 1989 sein. Die S53CX wurde aber erst 1992 hergestellt oder?

    Irgendwie erscheint es so, als hätte ich die ABE von der Mopede, als sie noch den orignal Rahmen hatte, der dann mal auf einen S51 Rahmen getauscht wurde. Kann das sein? Ich hätte nicht gedacht, dass vor so langer Zeit auch schon Rahmen getauscht wurden. Oder gibt es möglichweise noch eine andere Erklärung?

    Und was würdet ihr vorschlagen zu tun, Damit könnte ich doch eigentlich zum TÜV gehen und die als 60km/h Version abnehmen und beim KBA eintragen lassen, oder?

    Beste Grüße :thumbup:


    Edit: Kleiner Nachtrag. Habe gerade die Betriebsanleitung und das Serviceheft dazu gefunden. In dem steht, dass die Erstzulassung 1994 war mit der korrekten Rahmennummer, die im Rahmen aktuell eingestanzt ist. Also keine Ahnung woher die ABE mit der falschen Rahmennummer kommt. Außerdem steht in der Betriebsanleitung, dass es verschiedene Versionen der S53CX gibt, davon eine 60 km/h Version die als Exportvariante deklariert ist

    2 Mal editiert, zuletzt von Edelweiss (21. Mai 2025 um 11:44)

  • Irgendwie erscheint es so, als hätte ich die ABE von der Mopede, als sie noch den orignal Rahmen hatte, der dann mal auf einen S51 Rahmen getauscht wurde. Kann das sein? Ich hätte nicht gedacht, dass vor so langer Zeit auch schon Rahmen getauscht wurden. Oder gibt es möglichweise noch eine andere Erklärung?

    Das ist gut möglich.

    Rahmen wurde selbst zu tiefsten Zonen-Zeiten getauscht wenn er krumm war nach Unfall zb.

    Hier hat man eventuell einfach ein Rahmen von eine S51 genommen oder der Ersatzrahmen war aus aus dem Jahr 1989. Zu DDR-Zeiten hatten die Ersatzrahmen eine FIN.

    Wenn es so war und das nicht Abgenommen worden und das ist ein großes Problem.

    Zitat

    Damit könnte ich doch eigentlich zum TÜV gehen und die als 60km/h Version abnehmen und beim KBA eintragen lassen, oder?

    Nein

    Was machen kannst, ist eine Zweitschrift der BE beantragen beim KBA wenn der Antrag abgelehnt wir hast die Möglichkeit über eine 21er Einzelabnahme eine BE zu erlangen.

    Dazu kannste das hier mal lesen RE: Simson S51/1 ohne Papiere – Zulassung mit DEKRA-Gutachten auf 60 km/h möglich?

    Was steht den auf den Typenschild beim Typ oder ist keins dran ?

  • Typenschild ist leide keins dran. Habe aber gerade das Serviceheft gefunden, in dem steht die aktuell eingestanzte Rahmennummer mit der Datum der Erstzulassung von 1994. Der Rahmen müsste also vor der Erstzulassung getauscht worden sein. Klingt irgendwie ziemlich wenig plausibel.

    Außerdem steht im Handbuch, das es wohl eine 60 km/h Version gab, die als Exportvariante ausgeschrieben ist. Aber dennoch macht die Rahmennummer laut der Liste keinen Sinn.

  • Ohne Typenschild läuft das auf eine BE mit 50km/h raus, wie ja im link lesen kannst.

    Wer sagt den dir das das Serviceheft nicht mal Später ausgestellt wurde bzw. das originale ist ?

    Mit Baujahr 1994 wäre es eindeutig eine 50km/h Ausführung vom Suhler Fahrzeugwerk GmbH und müsste ein 17-Stellige FIN haben.

    Zitat

    Außerdem steht in der Betriebsanleitung, dass es verschiedene Versionen der S53CX gibt, davon eine 60 km/h

    Ja klar sind 60km/h Varianten der S53 gebaut wurden, die bis 28.02.1992 auf Boden der ehemaligen DDR in den Verkehr gekommen sind, haben auch eine BE mit 60km/h bekommen.

    Im "Westen" 50km/h, weil die nicht schneller durften.

  • Verstehe die Erklärung leider nicht. Die S53CX wurde 1992 gebaut. Im Serviceheft steht S53CX mit Erstzulassung 1994. Angegeben ist die 7-stellige Rahmennummer 6190XXX, die sich aktuell auch auf dem Rahmen befindet und laut Liste Baujahr 1989 ist.

    Es ist doch ziemlich unwahrscheinlich, dass das Moped damals gekauft wurde, dann erst ein Rahmen der S51 angebaut wurde, um es danach zuzulassen. Oder sehe ich das falsch?

  • Ich bin bei EZ. 1994 auch von Bj. 1994 aus gegangen und da müsste die S53 eine 17-Stelle FIN haben und keine 7-Stellige usw.

    Wie kommst du darauf das die 1992 gebaut wurde wenn das Typenschild fehlt ?

    Nimmst du das an weil die BE wo aber eine andere FIN drin steht, von 1982 ist?

  • Ach sorry, habe mich vertan. Laut Google wurde die S53 ab 1990 gebaut und nicht ab 1992. Der Rahmen wäre dennoch ein Jahr früher von 1989. Aber könnte es sein, dass es gerade so der Übergang war und daher bei meiner noch ein Rahmen von 1989 verbaut wurde? So oder so würde ich damit noch in die DDR Zeit fallen, ergo doch eine 60km/h Version?

  • Also du meinst die S53 ist 1989 gebaut worden und laut Service-Heft hat man die dann 1994 Zugelassen. Ehr unwahrscheinlich

    Abgesehen davon, darf die dann eindeutig nur 50km/h weil Datum zählt wann sie in Verkehr gebracht wurde.

    Du weiß ja nicht mal wann das Moped gebaut wurde nur das die FIN vom Rahmen in den Nummernbereich von 1989 fällt. Es somit auch nicht ausgeschlossen ist das es ein Ersatz-Rahmen ist oder einer ist der als Ersatz genommen wurde.

    Du kannst es drehen und wenden,

    ohne Typenschild gibt es eine Ablehnung von KBA, kannst nicht belegen das das Moped in der DDR auf der Straße war, es bis 28.02.1992 auf Boden der ehemaligen DDR in den Verkehr gekommen sind ist (nur das Gegenteil mit den Service-Heft) , damit läuft das auf eine BE mit 50km/h hinaus.

    Ist die FIN auf den Rahmen überhaupt eine original eingeprägte ?

    Kannst mal hallo-stege anschreiben, wenn dir über die Historie der FIN jemand was sagen kann, dann er auch wenn da bezüglich BE nichts bringt.

  • Ich hatte es bisher immer so verstanden, dass man vom KBA grundsätzlich eine Ablehnung bekommt wenn das Typenschild nicht vorhanden ist. Damit muss man dann zum TÜV und eine Einzelabnahme machen. Wenn die da 60kmh fährt und einen DDR Rahmen mit Baujahr vor 1992 hat, bekommt man KKR mit 60kmh bestätigt, womit man sich dann beim KBA die entsprechende ABE holen kann.

    Zählt doch die Erstinbetriebnahme bzw Zulassung? Das kann ja keiner mehr Nachweisen. Sind nich daher alle scharf auf einen DDR Rahmen mit entsprechender FIN? Ansonsten würde ja einen Rahmentausch gar keinen Sinn machen, wenn man unabhängig vom Baujahr anhand der FIN zusätzlich noch eine Erstinbetriebnahme nachweisen müsste?!

  • Ich hatte es bisher immer so verstanden, dass man vom KBA grundsätzlich eine Ablehnung bekommt wenn das Typenschild nicht vorhanden ist. Damit muss man dann zum TÜV und eine Einzelabnahme machen. Wenn die da 60kmh fährt und einen DDR Rahmen mit Baujahr vor 1992 hat, bekommt man KKR mit 60kmh bestätigt, womit man sich dann beim KBA die entsprechende ABE holen kann.

    Nein, dann hast das falsch verstanden.

    Vom KBA bekommt man eine Zweitschrift wenn das Moped eine KTA-BE der DDR hat, Voraussetzung, komplettes Fahrzeug, Werksseitiges originales Typenschild, Werksseitig original eingeprägte FIN auf Rahmen.

    Gibt es eine Ablehnung, zb. wegen dem originalen fehlende Typenschildes oder weil es ein Reimport ist, dann hat man die Möglichkeit eine BE über eine 21er Einzelabnahme zu erlangen und da ist das KBA raus.

    So jetzt Kopiere ich einfach halber mal das von hier RE: Simson S51/1 ohne Papiere – Zulassung mit DEKRA-Gutachten auf 60 km/h möglich? mal hier rein, was ich da geschrieben hatte.

    "Zulassungsstellen wollen das Ablehnungsschreiben vom KBA sonst geht in der Regel nichts in Punkt BE erteilen.

    Der erste Weg sollte auch nicht eine Prüfstelle sein um über eine 21er Einzelabnahme eine BE zu erlangen, sondern die Zulassungsstelle. (Das seht auch in jeden Ablehnungsschreiben vom KBA.)

    Am besten mit dem KBA Ablehnungsschreiben zur Zulassungsstelle die sagen dir ob und was für eine BE erlangen kannst, sowie was dazu alles benötigst, und ob das dann eine mit 45, 50 oder 60km/h Höchstgeschwindigkeit ist.

    So lange da nicht als Ablehnungsgrund drin steht das es ein Reimport ist, besteht die Chance wenn nachweisen kannst, das das Moped in der DDR auf der Straße war, eine BE mit 60km/h V-max als KKR zu bekommen. Kannst das nicht, kannste nur eine mit 50km/h erlangen.

    Machste das nicht und tanz da einfach mit einer 21er Abnahme mit 60km/h vor, läuftste in die Gefahr das ganz schnell wieder gehen kannst und nochmal ein 21er Gutachten erstellen lassen musst." mit entsprechend Angaben.

    Zählt doch die Erstinbetriebnahme bzw Zulassung? Das kann ja keiner mehr Nachweisen.

    Da ein KKR Zulassungsfrei ist wird hier in der Regel das Baujahr genommen und das steht auf dem Typenschild und ua. muss deswegen das originale Werksseitig Typenschild vorhanden sein.

    Das ganz entschiedene ist, das das Moped in der DDR auf der Straße war also eine eine BE von KTA der DDR hat.

    Und scharf sind "alle" auf eine Simson oder Rahmen mit den originale Werksseitig Typenschild und gültige Papiere dazu.

    Ohne Papiere kaufst zu 99% Wahrscheinlichkeit ein Reimport oder einen Rahmen von einen Reimport und das bedeutet BE mit 50km/h.

    Ist das Typenschild weg, wird Grundsätzlich der Antrag auf eine Zweitschrift abgelehnt und wie es dann läuft über eine 21er Einzelabnahme, habe ich ja weiter vorn geschrieben., das läuft ebenfalls auf eine 50km/h BE hinaus.

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