Simson S51/1 ohne Papiere – Zulassung mit DEKRA-Gutachten auf 60 km/h möglich?

  • Moin^^

    Ich habe eine Simson S51/1, Baujahr 1998, gebraucht ohne Papiere gekauft. Jetzt möchte ich neue Papiere beantragen. Das kann man ja beim KBA machen, aber dort gibt es lange Wartezeiten. Alternativ kann man auch ein DEKRA-Gutachten machen lassen. Wenn die Simson dort auf 60 km/h zugelassen wird, muss man zur Zulassungsstelle, damit diese das Ganze abstempelt.

    Ich habe aber in manchen Foren gelesen, dass die Zulassungsstellen nur noch Papiere mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h abstempeln. Meine Frage ist: Wenn ich ein DEKRA-Gutachten für 60 km/h habe, stempelt die Zulassungsstelle das dann trotzdem auf 50 km/h ab? Oder muss das Gutachten explizit für 50 km/h ausgestellt sein?

    Muss ich generell den Motor auf 50 km/h drosseln, wenn das Gutachten nur für 50 km/h habe oder nur 50 kmh abgeschnippelt ist?

    Ich wohne im Landkreis Sachsen, Nähe Chemnitz. Kann ich danach direkt ein neues Gutachten für 60 km/h machen lassen, oder muss ich dann erst eine gewisse Zeit warten.

  • Das KBA hat keine Lange Wartezeit mehr.

    Wenn du die Suche bemühst, dann findest du hier mindestens 10 Beiträge mit der gleichen Fragestellung.

    Ich vermute aber, du hast eine Re-Import Möre gekauft ( 99 von 100 Fahrzeugen mit Baujahr 1989 sind in den Export gegangen).

    Da gibt es dann nur eine 50km/h Betriebserlaubnis über ein Gutachten von z.B der DEKRA.

    Das muss dann von der Zulassungstelle abgestempelt werden.

    Am Besten du gehst zu deiner Zulassungstelle und fragst nach wie bei denen der Ablauf ist und was die für Dokumente haben wollen.


    Kannst ja hier mal nachsehen ob du deine Nummer findest oder ob da eine ist die nah an deiner dran ist.

    Simson S50, S51 Reimport➔ Fahrgestellnummern/Rahmennummern u. Baujahre für eine LISTE/ Tabelle gesucht - Simsonforum.de - S50 S51 SR50 Schwalbe
    Hier soll eine Liste entstehen, mit Rahmennummern für S50 / S51, die eindeutig als Export / Re-Importe erkannt wurden.Da von denen immer Lose mit mindestens 50…
    www.simsonforum.de
  • Ich habe aber in manchen Foren gelesen, dass die Zulassungsstellen nur noch Papiere mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h abstempeln. Meine Frage ist: Wenn ich ein DEKRA-Gutachten für 60 km/h habe, stempelt die Zulassungsstelle das dann trotzdem auf 50 km/h ab? Oder muss das Gutachten explizit für 50 km/h ausgestellt sein?

    Muss ich generell den Motor auf 50 km/h drosseln, wenn das Gutachten nur für 50 km/h habe oder nur 50 kmh abgeschnippelt ist?

    Das 21er Gutachten muss auf 50km/h wenn dann ausgestellt sein und ja es muss auf 50km/h auch gedrosselt sein, a) weil der Prüfer das eigentlich prüft, b) sonst biste nicht legal unterwegs.

    Zulassungsstellen wollen das Ablehnungsschreiben vom KBA sonst geht in der Regel nichts in Punkt BE erteilen.

    Der erste Weg sollte auch nicht eine Prüfstelle sein um über eine 21er Einzelabnahme eine BE zu erlangen, sondern die Zulassungsstelle. (Das seht auch in jeden Ablehnungsschreiben vom KBA.)

    Am besten mit dem KBA Ablehnungsschreiben zur Zulassungsstelle die sagen dir ob und was für eine BE erlangen kannst, sowie was dazu alles benötigst, und ob das dann eine mit 45, 50 oder 60km/h Höchstgeschwindigkeit ist.

    So lange da nicht als Ablehnungsgrund drin steht das es ein Reimport ist, besteht die Chance wenn nachweisen kannst, das das Moped in der DDR auf der Straße war, eine BE mit 60km/h V-max als KKR zu bekommen. Kannst das nicht, kannste nur eine mit 50km/h erlangen.

    Machste das nicht und tanz da einfach mit einer 21er Abnahme mit 60km/h vor, läuftste in die Gefahr das ganz schnell wieder gehen kannst und nochmal ein 21er Gutachten erstellen lassen musst.

    Einmal editiert, zuletzt von ckich (21. Mai 2025 um 11:50)

  • Für ein potentielles DEKRA Gutachten ist inzwischen IMMER eine Ablehnung vom KBA notwendig.


    Das ist nicht richtig.

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  • Der Dekra SV kann dir immer ein Gutachten zum Erlangen einer BE ausstellen. Viele machen es nicht mehr weil sie kein Bock haben den Kunden dann noch 8x am Telefon zu haben. Grundlegend gibt es dazu aber keinerlei Anweisung.

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  • Hä? Seit wann das denn? Es hieß doch die wollen immer die Ablehnung sehen?

    Die Zulassungsstellen wollen das.

    Die Prüfer weisen dich im Idealfall drauf hin, das erst das mit der Zulassungsstelle (wie ich im Beitrag 4 geschrieben habe), abklärst.

  • Manche Zulassungsstellen wollen die Ablehnung vom KBA sehen. Manche Zulassungsstellen interessiert das nicht. Warum das so ist, weiß ich nicht. Ich habe letzte Woche 21er Abnahme gemacht. Die Zulassungsstelle hat nicht nach der KBA-Ablehnung gefragt.

  • Das KBA hat keine Lange Wartezeit mehr.

    das scheint sich aktuell leider mal wieder geändert zu haben.

    ein Bekannter bekam neulich vom KBA die Antwort, dass die Bearbeitungszeit aktuell bei 20 Wochen und länger liegt.

    Grund der Nachfrage war, dass auf einen Antrag von vor ca 2 Monaten immernoch keine Antwort kam

  • Irgendwo hatte ich aufgenschnappt das von den zwei zuständigen Kollegen beim KBA eine Angestellte wegen Krankheit lange Zeit ausgefallen war/ist.

    Zum Glück sind wir ja ein reiches Land - so die offizielle Lesart - das zwar Billionen an Schulden aufnehmen kann für Kriege die nicht zu gewinnen sind und für sogenannten Neubürger, die die hiesige Kultur verachten sowie Ukrainer welche sofort ins Sozialsystem integriert wurden. *Sarkasmus-Ende*

    hier steht die Signatur 8-)

  • das scheint sich aktuell leider mal wieder geändert zu haben.

    ein Bekannter bekam neulich vom KBA die Antwort, dass die Bearbeitungszeit aktuell bei 20 Wochen und länger liegt.

    Grund der Nachfrage war, dass auf einen Antrag von vor ca 2 Monaten immernoch keine Antwort kam

    Schau einfach auf die KBA Seite da steht es https://www.kba-online.de/kta_prod/webapp/#/

    Digital gestellter Antrag 3Wochen, manuell gestellter dauert halt länger.

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