Beiträge von kells

    Re: Moped beschlagnahmt

    der beitrag kommt zwar spät aber ich will ihn nicht vorenthalten. ich bin nun das technische greenhorn und habe mir eine überteuerte ORIGINAL S51 gekauft. die ist originaler als original!!!! ich muss sagen es reicht was der hobel bringt. nur kotzt es mich an, dass gerade die am lautesten schreien, die den umfangreichsten umbau an ihren mopeds haben. ich tucker im kreis eisenach um die häuser und die cops sind da offensichtlich so auf zweiräder aus, dass man mit tuning kaum noch ne chance hat zu entkommen. war neulich in eisenach in ner kontrolle. der blaue schien mehr ein gutachter zu sein als ein blauer. hat mit nach sachen gefragt die ich noch nie gehört habe. begründung: es fährt zuviel schrott auf den straße und verstecktes tuning um die blauen an der nase zu führen. daher wird dem "übel" wohl der kampf angesagt.

    daher bedanke ich mich bei allen die ihren beitrag dazu leisten, dass man täglich mit kontrollen rechnen kann.

    ps: dieser blaue war dennoch sehr nett und gut drauf, hat mir hinweise gegeben und auch auf neue bußgeldsachen seit 1.6.12. aber was wenn der böse bulle kommt und ich wegen der "coladose im auspuff" meinen hobel verliere?!?!

    ok, bitte steinigt mich nicht aber ich bin halt genervt. ach ja,.... warum rasselt mein motor bei sprit vom marktkauf und nicht von esso?

    gruß an die gemeinde

    Re: Bundespolizei,....STOPP ????

    das war so ein wilder bahnübergang. ich kenne ja die vorschrift, dass man zahlen kann wenn man die bahnanlagen betritt wo es nicht gestattet ist. ich bin da halt mit dem moped drüber da es ne abkürzung war.

    ICH BIN SCHULD !!!! Is klar,......

    aber mir ging es nur um die technischen sachen wegen der simme. haben sich hingekniet und geguckt und getan, sich über dieses und jenes ausgelassen. nun hoffe ich ja nicht, dass die dann was an die landpolizisten weitergeben.

    nochmals: ich weiß,... ich bin selber schuld !!! :wallknocking:

    Hallo,

    ich wurde neulich von der Bundespolizei bei Erfurt an den Gleisen angehalten. Da haben die mich kontrolliert und mir den Vorwurf gemacht. War wohl da wo ich nicht sein darf. An meiner Simme haben sie sich auch ausgelassen. Dann meinten sie, dass man mir meine Strafe zukommen lassen wird und haben auch so Anstalten wegen der Simme (60/4) gemacht.

    Nun meine Frage:

    Hab ich von der Bundespolizei wegen dem Moped was zu befürchten? Ich meine dürfen die da was machen????

    LG

    Die Überschrift sagt es. Ich habe davon gehört, dass man nicht einfach jeden augenscheinlich passenden Reifen aufziehen darf.


    Reifenfreigabe ist das Zauberwort.

    Aber wie verfahre ich da? Erst kaufen und dann hoffen, dass so eine Freigabe dabei ist?
    Wäre schön, wenn man hier mal die bekannten Freigaben einstellen könnte. Heidenau z.B.

    PS: Lieber Admin,.....wenn ich hier was doppelt eingestellt oder falsch eingestellt habe,...Bitte um Nachsicht und Verschieben.


    LG

    Hallo ich bins wieder.

    Ich habe nun das Glück, von meinem Messi-Onkel seine geliebte S51 Comfort zu bekommen. Die ist Originaler als Original. Sicher ist sollch ein Ding selten und man sollte es eigentlich in dem Zustand lassen. Doch was soll ich sagen,.... ich will was machen.

    Nun habe ich mich schon sehr ausführlich bei Euch im Forum belesen. Meinen Dank für dieses Fachwissen!!! Doch nun meine Frage:

    Kolben, Zylinder, Vergaser, Zündung, Düse, Ritzel, Auspuff (stino reso etc.) Ich weiß schon mit allem was anzufangen aber gibt es hier im Forum mal eine ausführliche Gesamtübersicht aller denkbarer Teile im Vergleich der Hersteller?

    Also z. B.

    Vergaser von MZA, Amal etc. mit Größen und Empfehlungen.

    Hat sich Jemand mal die Arbeit gemacht alle Tuningsachen für unsere Simen auf einen Blick zu verfassen? Oder einen Katalog der Herstelle den man auch mal in der Hand hat?

    Sorry für meine prblembehafteten Fragen aber ich habe bis jetzt ein Sammelsurium von Beiträgen die mir aber langsam über den Kopf steigen.

    Ich bedanke mich für Eure Hilfe und wünsche eine sonnige, unfallfreie Zeit.

    Kells

    Re: Lt 85m moped 2010

    Zitat von spaehne

    also bei uns im dorf und umgebung fahren genung bullen umher
    bin letzen sommer mit dem moped knapp 700 km gefahrn un is alles gut gegangen keine polizei
    un letzer woche wo es schön war bin ich ma ne runde gefahrn un was kam mir entgengen die polizei :thumbup: sind zum glück weitergefahren^^

    ne war noch nich aufm prüfstand war noch nich aufm treffen aber dieses jar wollen wir aufn harzring wenn alles klappt wegen transporter un da werd ich ma nen lauf machen und wenn alles klappt is der motor dann in ner schwalbe un in der weißen was schöne neues :evil:


    Dir kommen die Grünen entgegen, Du hockst auf dem "Kübel" und da fahren die weiter? Wo kommst Du her? Da ist ja das Schlaraffenland für uns ;)

    lg

    kells

    Re: Membraner mit Reso in Originaloptik sinnvoller Kompromis

    Dürfte ich da mal eine Frage stellen?

    Der AOA3, an einem Serienzylinder und sonst auch alles Serie,.... der soll ja wohl nix bringen. Im Gegenteil. Wenn mein Bekannter also mit diesem S51 vor mir steht, ich seinen AOA3 bewundere und er mir erzählen will, dass er nichts weiter gemacht hat,... kann ich dem glauben?

    Ich muss dazu sagen, er kennt sich mit Tuning aus und seine Simme fährt locker 80 Sachen. Sieht alles recht unauffällig bei ihm aus.

    Was denkt ihr? Hat der was gemacht? bzw. kommt man mit normalem Verstand eine AOA3 einsam und allein an die Simme zu bauen?

    LG

    Kells

    Re: Gerichtsurteile zum Verstoß Pflichtversicherungsgesetz

    HAbe gerade mit der Reiffaisen (oder so) Versicherung gesprochen. Der Rechtsabteilung gaaaanz oben.

    Beim Fahren ohne Betriebserlaubnis ist der Versicherungsschutz weg!! Auch der zur Regulierung des Schadens beim Unfallgegner. Als von der Sekunde an, wo die BE erlischt, ist die Versicherung weg. Sicher besteht der Vertrag usw. aber der Schutz ist erst wieder mit Wiederelangen der BE möglich.

    Er hat es mir erklärt und das das leuchtet 100pro ein. Was ist denn ein Erlischen der BE? Eine Fahrverbot für dieses Fahrzeug! Das h., dass man dieses Fahrzeug nicht mehr im Straßenverkehr führen darf. Wenn er es trotzdem macht liegt die gesamte Verantwortung beim Fahrer! Richtig! Wäre ja noch schöner wenn eine Versicherung (in dem Fall ein Dritter) für die Fehler des Fahrers haften muss!

    Somit führt der Fahrer ein Fahrzeug ohne Versicherungsschutz! somit Verstoß PflVG. Sicher werden jetzt einige sagen, dass es eine Art Regelung gibt, ich glaube seitens des Staates, dass ein Unfallgegener nicht auf seinen Kosten sitzen bleibt aber wo ist dieser Schutz bei dem Opfer eine Körperverletzung, einer Sachbeschädigung o.ä.

    Da ist auch keiner da der ihm das ersetzt.

    Re: Gerichtsurteile zum Verstoß Pflichtversicherungsgesetz

    Also ich denke, es ist hier ein Gemisch aus Strafgesetzubuch, Zivilrecht, PflVG und anderen Nebengesetzen. Der Hauptknackpunkt ist meiner Meinung nach der, ob es sich bei dem Moped was vor dem Polizisten steht noch um das Moped handelt, was mal versichert wurde.

    Wo liegt die Grenze, der Umbaumaßnahmen die ein Moped derart verändern, dass es ein VOLLKOMMEN anderes Fahrzeug ist.

    Andere Bremsen, anderer Lenker großer Zylinder!? Sicher ist dies noch das "alte" Moped aber geht man weiter und

    (achtung, leichte Übertreibung)

    Nimmt nur die Plakette oder gar noch ein Stück Rahmen und schraubt andere Fahrzeugteile dran die im Ergebnis ein Fahrzeug ergeben, was rein garnix mehr mit dem alten z.b. S51 zu tun haben,.... was sagt man da der Versicherung?

    "Ich habe einen Unfall gebaut mit meiner S51!" ???

    Zum Verständnis. Ich nehme eine Seifenkiste. (Zweispuriges Fahrzeug mal ausser Acht lassen) hänge einen S51 motor rein, verbaue noch etwas Rahmen mit der Plakette und gehe auf die Menschheit los.

    Was habe ich dann?

    Wie gesagt,....wo liegen die Grenzen? Ich habe mich mit dem Verband der deutschen Versicherer geschrieben und siehe da,... auch hier ist man sich nicht einig.

    Zu meinem Thema, natürlich kommt man nicht um Diskusionen umher, also Meinungen frei!!!

    Vielen Dank für die bisherigen Antworten.

    Kells

    Re: Gerichtsurteile zum Verstoß Pflichtversicherungsgesetz

    Liegt es an mir oder daran, dass dem Einen oder Anderen hier die Finger jucken?

    1. Die Suchmaschine hier ist sicher nicht die Beste.
    2. Was man zu diesem Thema findet, sind unzählige Aussagen, dass der Versicherungsschutz weg sei. Belegen kann das
    aber KEINER.

    Daher mein Thema. Und wenn ich darum bitte keine Debatten ausbrechen zu lassen möge man das doch bitte akzeptieren. Wenn das Thema nach 2 Wochen keine Urteile findet oder sonstige Ahndungen hinsichtlich Verstoß PflVG dann denke ich, dass es bewiesen ist. dass die Aussage falsch ist.

    Wer dann noch das Bedürfnis hat, sich über meine Art auszulassen macht dies bitte beim ADMIN und nicht hier.

    Vielen Dank

    Re: Gerichtsurteile zum Verstoß Pflichtversicherungsgesetz

    Vorgekaut????

    Ist das ein Forum oder nicht? Und wer lesen kann ist klar im Vorteil!!!

    Keine Meinungen, nur Urteile und Erfahrungen bei Verurteilungen!! Deine Meinung kannst Du bitte in einem der zig Forenbeiträgen schreiben wo man darüber diskutiert.

    Aber um Dir den Wind aus den Segeln zu nehmen. Du meinst also, dass die Versicherung nicht weg ist nur weil man mal was am Krad verändert hat? Ok wo ist da die Grenze?

    Ich nehme 10cm vom Rahmen, den Teil mit der Typenplakette und der Rahmennummer und bau den Rest dran den man so an einem Moped braucht.

    So und nun kommst DU!!!!!

    Ist das noch das Moped was die Versicherung mal versichert hat?

    Mach Dich nicht lächerlich!!!

    Hallo,

    ich möchte etwas zu der Aussage wissen:

    Erlischt die BE ist man hat man keinen Versicherungsschutz.

    Ich vertrete diese Meinung auch, da man nicht eine Simson versichern kann und dann das Ding so umbauen kann, dass nur noch das Typenschild original ist und dann verlangen im Schadensfall, "Hey Versicherung zahl Du mal!"

    In diesem Fall dürfte die Versicherung NICHT verpflichtet sein den Schaden des Anderen zu zahlen, da der Versicherungsnehmer nicht mehr mit dem unterwegs war was mal versichert wurde. Aber darum, also um meine Meinug soll es nicht gehen. Vielmehr bitte ich um Eure Erfahrungen zur Verurteilung von Sündern, speziell zum Tatvorwurf des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

    Als Klartext:

    Wer von Euch wurde neben der Ankündigung des Polizisten:

    "Erlöschen BE, somit Versicherungsschutz weg, somit Anzeige PflVersG" auch

    VERUTEILT ????

    Bitte KEINE Aussagen zu Eurer Meinung wie Ihr darüber denkt! Davon kann man hier zu hauf lesen.

    BITTE NUR URTEILE, gerne mit Nummer.


    Vielen Dank

    Kells

    Re: Durchmesser der Zylinder / Kolben

    Und noch ne Frage:

    Bohrung.....

    Reden wir hier von dem messbaren Durchmesser des,... naja,...Lochs?

    Und was wird eigentlich gebohrt oder geschliffen? Die Zylinderlaufbuchse um mm oder wird die Buchse entfernt, der Zylinderkörper selbst gebohrt und dann eine größere Buchse eingesetzt?

    Ich bin sicher, dass diese Fragen schon zur Genüge hier durchgekaut wurden aber die Suchfunktion ist mit mir auf Kriegsfuß.