Beiträge von guidolenz123

    Owatrol ist eine minimal gepimpte Firnis...

    Gut für Holz und gegen Rost...Firnis kostet einen nur kleinen Bruchtteil von Ovatrol.


    Beides ist (Owatrol nach 12 Std und Firnis nach 48 Std) überlackierbar mit zB Klarlack .....damit es nicht abgewaschen wird , ist das ratsam.

    Und Ja ...das wirkt dann leicht gelblich , speckig...

    Habe jetzt im Fundus nur dieses aussagekräftige Foto gefunden....ich habe auch den Eindruck, daß warum auch immer entweder dein Motor zu tief hängt oder vlt hinten der Stoßdämpfer zu lang sein könnte und deshalb die Kettenführung quasi nach unten gezogen wird und die Kette deshalb schleift...nur als Idee...

    Duo mit 63ccm hat anfangs bei mir die gleichen Probs gemacht...allerdings mit SerienVergaser... Soweit ich mich erinnere ...ist ca 15-20 Jahre her.....gibt es verschiedene 63ccm Kolben...mit langem oder kurzem Hemd... Welcher der suboptimale war , weiß ich leider nicht mehr... Mit dem kurzen oder langen lief es nicht...wie bei dir...kann aber auch an deinem 21er Vergaser liegen...kommt mir aus'm, Bauch wesentl. zu groß vor...ohne Gewähr.


    Warum danach...mit Verlaub... VORHER scheint mir sinniger ...

    Bleibt Alles gültig, da es wohl niemals einen Verwaltungsakt gab, der die Papiere für ungültig erklärt...dürfte gemaß §48 VwVfg auch nicht mehr möglich sein.

    Freuen !!! Bei Verkauf würde ich allerdings schriftl. den Vorgang erwähnen...aus reiner Vorsicht, wg ggf Regress vom Käufer...sicher ist sicher und fair ist fair..

    Das kann jedes nicht optimale Lager (zB das auf Bild) ,eine zu schwache Feder etc sein...mal teil-auseinandernehmen bis man das schwergängige Teil gefunden hat...Alles andere ist Glaskugel...und meine ist etwas verstaubt...

    Ok, also weitersuchen :(...

    Wenn es nun ein Reimport war und der aber Papiere bekommen hat, sind die dann gültig oder welche Probleme könnte man da bekommen?

    Wenn es Papiere sind , die von einer dafür zuständigen Stelle wie zB KBA, Landratsamt/Zulassungsstelle erteilt wurde und oder echte DDR-Papiere sind, sind die Papiere gültig.

    Einzige Ausnahme, wenn sie erschlichen wurden durch zB vorherige Urkundenfälschung oder sonstiges relevantes Tun. seitens des Antragstellers dieser Papiere.

    Dann sind die Papiere zwar dennoch rechtl. wie echte Papiere zu behandeln, können aber zurückgenommen werden.Das Risiko ist aber in homöopathischer Dosis zu berücksichtgen....quasi nicht existent.

    Mal verquer gedacht......

    Deine Tochter ist gerade 15 geworden, schreibst du.

    Dann hat sie den AM.

    Man kann man ab 15 und dem aktuellen AM

    auch noch andere Fahrzeuge zB LKFZ 6Le bewegen.

    Google Search

    Da du nicht schreibst welches Budget du ansetzt und Preis bis 6800 € für Simmen erwähntest,

    gehe ich mal von einem etwas höheren Betrag aus.

    Schau doch auch mal spaßeshalber hier rein (Da bin ich auch Moderator)

    Leichtkraftfahrzeuge - Foren-Übersicht


    Trocken und warm bei SauWetter (bis 45kmh) mit "MopedAutos alias Tupperdosen alias LKFZ (Leicht-KFZ)..jeden Morgen und retour 15 Km.....könnte was sein..

    Vlt als Alternative zum Moped...???

    Meine 2 Cent zu dem Thema konnte man lesen...

    Nur kurz noch...dann bin ich raus.

    Aus meiner ehedem beruflichen Tätigkeit und insbesonders meiner weiteren Erfahrungen aus LKFZ-Forum und Gruppen als Mod dieses:

    LKFZ (Leicht-KFZ mit Versicherungskennzeichen 6Le) in BRD von vor 2005 kommen in aller Regel zu ca 80-90% aus den Niederlanden oder Austria etc und haben aus dieser Zeit noch keine COC-Papiere...nur ausländische Papiere..

    Obschon nicht wirklich im Sinne des Gesetzgebers fahren diese ganzen Tupperdosen zu einem extrem hohen Prozentsatz (ca 80-90% ) lediglich mit einem Versicherungsnachweis durch die Lande....ich selbst bin mit meiner ehemaligen Spaß-Tupperdose 2x angehalten worden... Habe die Versicherung hergezeigt und Alles war easy....

    Im Zweifel hätte ich gesagt, die BE daheim zu haben und später eben dummerweise nicht mehr gefunden...kam aber nie dazu.

    Mehr als der Aufwand zwangsweise infolge mir eine BE besorgen zu müssen bei teils nicht mehr existenten Herstellern im Ausland o. dergl. hätte aber nicht passieren können, da die Behauptung die ehemals vorhandene BE verloren zu haben, nicht widerlegt werden kann, bzw ...selbst wenn eine behauptete BE später ...warum auch immer....als zwingend falsch sich herausstellen sollte, kann dem Betroffenen nicht das Wissen darum nachgewiesen werden... Hypothetischer Strafrechtsfall ist damit beendet.

    Fazit:

    Dies ist keine Anleitung irgendwas irgendwie zu veranstalten, sondern nur ein Hinweis auf die Realität fernab von Regeln....falls mal Alles schiefgeht, was selten vorkommt...


    das war's von mir zum Thema, da Ratschläge aus der Kiste "So geht's auch in Wirklichkeit" zeitweilig gerne mit Vorschriften totgdiskutiert werden...

    Wahn und Wirklichkeit sollte nicht ganz außen vor sein...keins von beiden...

    guidolenz123

    Ab und an mal nen Text von dir und nicht nur nen Zitat von mir würde die Konversation schonmal n jutet Stücke nach vorne bringen...

    Sperbär 50 Unwissenheit/Dummheit schützt vor Strafe nicht...

    Hast du jetzt....das mit Nur-Zitat war soweit ich vermute ein techn. Fehler...ich hatte schon beim Nur-Zitat etwas geschrieben

    Zudem habe ich noch ein real-life neben meinen moderatorischen Bemühungen in mehreren Foren und Gruppen verschiedener Fahrzeuge..

    Zu 1)

    Soweit ich weiß, sind die Exporte erkennbar an zB bestimmten Buchstaben vor oder nach der Fgst-Nr im Rahmen (eingeschlagen).

    Zu 2)

    Ist nicht das Prob bei fehlender BE und hier auch nicht thematisiert...


    Die Frage ist doch, ob man vom ehemaligen Vorliegen einer BE i.d.R.ausgehen MUSS, aufgrund "sauberer" Rahmennummer... Wenn aus anderen Gründen etwas "unsauber" ist , muss dies nach strafrechtl. Regeln dem Betroffenen nachgewiesen werden und nicht ER muss beweisen, daß er legal handelte (Unschuldsvermutung und Beweisregeln im deutschen Strafrecht)


    Zu 3)

    Weiterfahrt wird i.d.R. nur untersagt, wenn etwas mit dem KFZ nicht legal erscheint...ansonsten trifft das mit Vorlage der BE zu.

    Wenn man sie dann verloren/verlegt hat kann man mit Rahmennummer und oder Plakette eine Zweitschrift beantragen ...


    Zusammenfassung:

    Dem Betroffenen muss ein strafrechtl. Fehlverhalten nachgewiesen werden ...bzw ggf später zur Überzeugung des erkennenden Gerichts stehen. Diese Überzeugung unterliegt zuallererst der Unschuldsvermutung ...etc....und ist zweit-und-teils-dritt-instanzlich überprüfbar.

    Und den Nachweis darüber erbringst du genau wie?
    Vermutungen und Glauben bringen einem in solchen Angelegenheiten nichts.

    Anhand der 2 Kartoffelfotos: sehr gering.
    Warum? Weil man nichts erkennt.

    Daher auch die Bitte nach besseren Fotos. Mit Pech ist das Moped als Reimport identifizierbar und/oder erfüllt die Bedingungen des KBA nicht und dann kannste dich von den 60 km/h verabschieden.

    Falls die Rahmennummer nicht auf Export wie zB Ungarn hinweist, ist von DDR-Krad auszugehen.

    Die hatten i.d.R. eine BE

    Im Zweifel muss für eine Straftat dem Täter das Gegenteil nachgewiesen werden...

    Ohne Papiere fast nicht möglich.

    In dubio pro reo...und Papiere verlieren ist nicht strafbar ;)


    Und die Rahmennummer ist entscheidend

    Grundsätzlich kann man davon ausgehen , daß wenn eine gültige Rahmennummer vorliegt auch irgendwann eine dazu passen de BE existierte...

    Ob ich die bei der Hand habe ,oder nicht ist für die Frage ,ob das Fahrzeug eine solche erteilt bekam ,irrelevant.

    Ich gehe davon aus, daß das Fahrzeug eine DDR-Betriebserlaubnis hatte.


    Insoweit fällt Fahren ohne Betriebserlaubnis schon mal weg.

    Ist wie bei dem Führerschein.

    Habe ich eine gültige Fahrerlaubnis, aber meinen Führerschein nicht zur Hand ,ist das kein fahren ohne Fahrerlaubnis, sondern nur eine OWi mit 10 Euro Verwarngeld für Nichtmitführen des Führerscheins.


    Mit der BE ist es ähnlich..

    Selbst , wenn ich den Führerschein nicht mehr finde , dauert meine Fahrerlaubnis fort...

    So auch bei nicht mitgeführter und später unauffindbaren BE... ;)


    Nix Straftat OWi.. außer dir kam mit den Papieren was verdächtig vor...aber das....muss man dir beweisen ;) :)

    und wenn du keine zum Vorzeigen hast........ ;)